Energiepass - was hat es damit auf sich?
Wir beabsichtigen, ein Haus von privat zu kaufen. Nun erzählte uns meine Mutter, dass jedes Haus einen Energiepass benötigt, weil es ohne wohl nicht verkauft werden darf. Die Frau, von der wir das Haus kaufen wollen, sagte uns vorhin am Telefon, dass sie gar keinen hätte, sich aber darum kümmern werde.
Meine Mutter hat mir außerdem erzählt, dass, wenn in einem Enegiepass bestimmte Mängel festgehalten sind, man die innerhalb von zwei Jahren beheben muss, weil sonst eine Strafe droht. Jetzt ist aber die Frage, ab wann diese zwei Jahre gelten. Ab Feststellung der Mängel (beispielsweise Dach-Isolierung oder ähnliches) oder ab Datum des Kaufs. Kennt sich jemand hier damit aus oder kann mir jemand vielleicht nähere Informationen dazu geben?
Seit 2009 ist ein Hausverkäufer verpflichtet, einem Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Wahrscheinlich hat eure Verkäuferin auf gut Glück versucht, ihr Haus so zu verkaufen, um sich den Aufwand zu ersparen. Der Energieausweis hat aber lediglich eine Informationsfunktion und weist auf Schwachstellen des Gebäudes und Energiesparpotentiale hin. Modernisierungspflichten hat man aber nicht.
Inzwischen heißt das Energieausweis und darin werden die Gebäude energetisch bewertet. Jedem Käufer und Mieter ist solch ein Pass zwingend auszuhändigen wenn er es verlangt. Besonders für Mieter ist dieser Ausweis wichtig um einschätzen zu können was ihn an Energiekosten zukünftig erwartet.
Die von dir genannte Frist von 2 Jahren dürfte nach meinem Verständnis erst beginnen wenn du das Objekt gekauft hast. Es könnte ja theoretisch sein dass dieser Ausweis schon vor fast zwei Jahren erstellt wurde und nun nur noch ein paar Tage Zeit bleiben. Ein Eigentümerwechsel bringt ja immer neue Verantwortlichkeiten mit sich, dass heißt der neue Besitzer kann nicht für Versäumnisse des Vorbesitzers haftbar gemacht werden, auch wenn ein Haus nur von den Vater auf die Tochter wechselt. Alle Verfahren müssen so gestellt werden als ob sie mit Null beginnen, einschließlich aller behördlichen Schreiben.
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