Was muss in ein Autokaufvertrag?
Da ihr ja schon aus meinen letzten Treads wisst, wollen wir unser Auto verkaufen und zur Absicherung werden wir auch einen Kaufvertrag auf setzen. Da dies unser erster Verkauf wird, frage ich mich worauf ich hier eigentlich besonders achten muss und was unbedingt hier hinein gehört. Habt ihr ein paar Hinweise für mich was auf jeden Fall hinein muss, oder reicht es eigentlich aus, wenn ich einfach schreibe das ich das Fahrzeug dieser Person verkauft habe?
Wieso druckst Du Dir nicht einfach einen Vertrag vom ADAC aus? Den füllt Ihr aus und damit hat sich die Sache. Du machst es Dir mit einem selbst aufgesetzten Kaufvertrag es unnötig schwerer als es ist. Einen vorgefertigten Autokaufvertrag findest Du als PDF-Datei
hier und auch Hinweise dazu, wenn der Wagen privat ver- und gekauft wird. Ich denke, das ist die einfachste Methode.
Also, auf jeden Fall muss die vollständige Anschrift des Käufers und auch des Verkäufers drin stehen. Dann sollten alle wichtigen Daten des Autos genannt werden, wie Hersteller, Fahrzeug-Identnummer, Typ, Kilometerstand, das amtliche Kennzeichen, der Termin der nächsten Haupt- und Abgasuntersuchung und natürlich auch das Datum der Erstzulassung.
Dann gehören auch die Zahlungsmodalitäten in den Vertrag, ob der Käufer bar, mit Scheck oder per Überweisung zahlt. Außerdem muss der Käufer den Erhalt folgender Dinge bestätigen: Zulassungsbescheinigung, Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung, Bescheinigung der letzten Abgasuntersuchung, Schlüssel mit KFZ, amtliches Kennzeichen, eventuell eine Abmeldebescheinigung.
Zum Schluss gehören auf den Vertrag beide Unterschriften, also die des Käufers und die des Verkäufers, mit Ort und Datum. So kenne ich es jedenfalls. Aber Du kannst Dir auch einen Vordruck im Internet herunterladen und dann ausdrucken, die sind meistens kostenlos.
Neben den bereits von meinen Vorrednern genannten Punkten sollte man auch die Personalausweis-Nummer des Käufers festhalten. Denn eine vom Käufer angegebene Adresse kann durchaus falsch sein. Ebenso sollten eventuell vorhandene Mängel (soweit bekannt) im Kaufvertrag notiert werden. Denn sonst kann der Käufer im Nachhinein den Käufer haftbar machen.
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