Exmatrikulation - Wie funktioniert das?

vom 23.09.2011, 20:03 Uhr

Ich möchte mich nun bei meiner alten Universität wieder ausschreiben. Dazu habe ich mich zunächst einmal auf der Internetseite dort umgeschaut, allerdings gab es dort keine wirklich hilfreichen Angaben. Nun möchte ich natürlich wissen, wie das ganze von statten geht und was ich tun muss, damit ich bei der alten Universität exmatrikuliert werde. Mich würde auch interessieren, wie ich noch eine Chance habe etwas von dem Geld wieder zu sehen, welches ich schon vor Wochen bezahlen musste, da ich ja nun auch wieder bei der neuen Einschreibung diesen Betrag bezahlen musste und ich das Geld eben schon gerne wieder hätte.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das ganze ist von Universität zu Universität unterschiedlich, manche bieten das ganze auf ihrem Onlinecampus an und bei manchen muss man selbst hingehen. Wie es bei deiner Universität ist, wirst du wohl am besten Telefonisch herausfinden können und auch wie das ganze dort von statten geht. Jedoch wirst du wohl die bereits geleistete Einschreibungsgebühr nicht mehr wieder bekommen, da es sich dabei um ein Verwaltungsgeld handelt. Wurden bereits Semestergebühren geleistet, so steht es in den Studieninformationsunterlagen der Universität ob und wie viel Geld du wieder erstattet bekommst. Nach einem Semesterbeginn sind diese meistens futsch wenn man einen Nachrückerplatz im laufenden Semester bekommen hat und dann die Universität wechseln möchte.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Um welche Uni geht es denn? Vielleicht hast du das online nur überlesen und es ließe sich leicht finden, wie das geht. Du könntest am Montag direkt morgens im Studienbüro anrufen und fragen, wie es dort abläuft. Bei uns kann man sich beispielsweise sogar online exmatrikulieren. Aber es dürfte auch kein Problem sein, wenn du einfach ein Schreiben aufsetzt, indem du schreibst, dass du dich zum WS 2011/12 unter der Matrikelnummer eingeschrieben hast, dich jetzt aber wieder exmatrikulieren möchtest, den Studienausweis schickst du am Besten auch gleich mit zurück und gibst deine Kontodaten an, auf die das Geld überwiesen werden soll.

@Sorae: Es geht ja zum Teil um Beträge von 700-800 €, sofern es auch um Studiengebühren ging und die kann sich die Uni nicht in die eigene Tasche stecken, zumal ja auch gar keine Grundlage dafür besteht, wenn das Studium gar nicht aufgenommen wird. Bis auf den eventuell vorhandenen Verwaltungskostenbetrag bekommt Mesmerizing ihr Geld also auf jeden Fall wieder zurück.

Benutzeravatar

» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



pepsi-light hat geschrieben:@Sorae: Es geht ja zum Teil um Beträge von 700-800 €, sofern es auch um Studiengebühren ging und die kann sich die Uni nicht in die eigene Tasche stecken, zumal ja auch gar keine Grundlage dafür besteht, wenn das Studium gar nicht aufgenommen wird. Bis auf den eventuell vorhandenen Verwaltungskostenbetrag bekommt Mesmerizing ihr Geld also auf jeden Fall wieder zurück.

Ich kenne die Preise für die Einschreibung, aber mit einer Einschreibung gehst du einen Vertrag mit der Universität ein und dem entsprechend gibt es natürlich auch Vertragsklauseln. In diesen steht drinnen wann man sein Geld zurück bekommt und wann nicht, und wenn man sich in einem laufenden Semester Exmatikulieren lässt gibt es dieses Geld nicht zurück. Exmatikuliert man sich fristgemäß vor dem Semester, hat man Anspruch auf einen Teil der Kosten - sofern die Frist verstreicht hat man Pech gehabt und ist auf eine die Kulanz der Universität angewiesen. Diese Fristen sind ebenfalls bei jeder Universität unterschiedlich und reichen von 4 Wochen bis 7 Tage vor dem Semester. Da das Semester am 01.10. beginnt, wird diese Frist wohl nicht mehr eingehalten werden.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Wie Sorae es direkt ansprach, ist es von Uni zu Uni unterschiedlich. Wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt, dies online zu erledigen wäre es auf jeden Fall am besten, wenn du direkt eine E-Mail an das Studienbüro schickst, oder Montag direkt dort anrufst. Die können dir mit Sicherheit sagen, wie es dort abläuft, während man hier nur raten kann, wie das wohl an deiner Uni abläuft.

Genau so ist es auch mit dem Studienbeitrag. An der Fachhochschule an der ich studiere ist es zum Beispiel so, dass du dein Geld auf jeden Fall wieder bekommst, bevor das Semester offiziell begonnen hat. Ob da nun eine Verwaltungsgebühr anfällt, weiß ich leider nicht mehr.

Benutzeravatar

» Nana_2011 » Beiträge: 2250 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich kann auch nur bestätigen, dass es von Universität zu Universität recht unterschiedlich und anders gehandhabt wird, auch ist bei meiner alten Universität die Exmatrikulation online nicht möglich, da man Unterschriften leisten und einholen muss.

Bei mir auf der alten Universität wurde das so gehandhabt, dass man sich den Exmatrikulationsbogen herunterladen konnte oder den zugeschickt bekommen hat, wenn man sich nicht zurückgemeldet hat, also nicht Bescheid gegeben hat, dass man ein weiteres Semester studieren möchte (und demnach auch kein Geld bezahlt hat). Wenn man den Exmatrikulationsbogen bekommen hat, dann muss man zur Bibliothek gehen und dort eine Unterschrift einholen, damit sichergestellt ist, dass jemand keine Bücher mehr zu Hause liegen hat, auch wenn man noch nie ein Buch ausgeliehen hat. Wenn man diese Unterschrift eingeholt hat, muss man zum Prüfungsbüro beziehungsweise Studierendensekretariat und dann den Exmatrikulationsbogen abgeben, dazu muss man noch seinen Studentenausweis abgeben, sonst ist die Exmatrikulation nicht gültig, es sei denn man erklärt an Eides statt, dass man den Ausweis verloren hat, wie das nachgeprüft werden soll, das weiß ich nicht. An meiner derzeitigen Universität ist das alles ganz einfach, da die Universität etwas kleiner ist und demnach kein so großer Verwaltungsaufwand betrieben werden muss und auch die Studentenausweise nur semesterweise gültig sind.

Was die Erstattung der bereits bezahlten Kosten angeht, die kann man normalerweise bis zum Beginn der Vorlesungszeit beziehungsweise bis zum Ende der ersten Woche der Vorlesungszeit zu einem bestimmten Prozentsatz erstatten lassen. Das müsste man aber auch auf den Internetseiten der jeweiligen Universität nachlesen beziehungsweise im Studierendensekretariat einfach mal nachfragen, das würde ich dir auch empfehlen.

Benutzeravatar

» Tassadar » Beiträge: 1245 » Talkpoints: -1,26 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


In der Regel ist es so (so kenne ich es zumindest von meiner Alma Mater), dass man das Geld zurückfordern kann, wenn die Vorlesungszeit noch nicht begonnen hat. Dafür musste man bei uns einen Antrag stellen und beim Studierendensekretariat einreichen. Bei uns war das auch so, dass jeder abhängig vom Nachnamen einen eigenen Sachbearbeiter zugeteilt bekommen hat und man diesem dann mitteilen musste, dass man sich exmatrikulieren möchte.

Ich habe damals so ein Formular ausgefüllt, per Email an meine Sachbearbeiterin geschickt mit der Bitte, mir demnächst den Bescheid zuzuschicken, damit ich mich an der anderen Uni immatrikulieren kann. Der Bescheid kam dann wenige Tage später per Post und bei mir hat das sehr schnell geklappt. Meinen Semesterbeitrag musste ich damals nicht zurückholen, da ich eben wusste, dass ich die Hochschule wechseln würde und den Beitrag daher gar nicht bezahlt hatte.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^