Mietvertrag "richtig" kündigen ?

vom 05.03.2008, 14:38 Uhr

Nachdem ich gerade planen für einen weiteren Umzug bin, wollte ich einmal fragen wie man "richtig" einen Mietvertrag kündigt. Bislang dachte ich, es reicht wenn man das aktuelle Datum reinschreibt und dann drei Monate zum Monatsende hin draufrechnet als Kündigungsdatum, z.B. ich kündige am 12.03. dann hab ich Frist bis zum 30.06. (da immer zum Monatsende hin gerechnet wird laut meinem Mietvertrag). Dann halt noch die Anschrift der Wohnung und ggf. die Wohnungsnummer falls in dem Haus mehrere (oder gar alle) Wohnungen dem selben Vermieter gehören, wie es bei mir der Fall ist. Mehr habe ich das letzte mal nicht reingeschrieben, und war auch bei meiner letzten Wohnung (selber Vermieter) nicht mehr als ein 5-Zeiler und wurde auch vom Vermieter (ist übrigens eine Immobilienfirma) so akzeptiert.

Jetzt meinte ein Freund von mir allerdings, dass ich auch einen Grund angeben muss wieso ich ausziehe. Soweit ich informiert bin, muss ich das meinem Vermieter nicht sagen weil es für ihn nicht von Belang ist, ausser man möchte schneller Kündigen als die gesetzlichen 3 Monate, und damit eine Sonderregelung erreichen. Dann müsste man bei mir einen Nachmieter suchen, oder eben die Wohnung leer stehen lassen aber trotzdem bis zum Fristende bezahlen.

Weiß da jemand weiter ob es eine formelle Regelung gibt zum Thema Mietvertrag kündigen, was dort drinne stehen muss oder reicht es wenn ich wieder meinen 5-Zeiler reinschicke, wo nur das Kündigungsdatum drauf steht ?

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Also meine Eltern vermieten selber ein Haus. Und wenn die jetzigen Mieter drei Monate vorher kündigen hat das alles seine richtigkeit. Aber einen Grund angeben mussten die noch nie. Vielleicht kannst Du Dich ja mit einem Einschreiben absichern, zur Not.

Ja, fünf Zeilen würden da scho n reichen, brauchst den ja schließlich kein Roman zu schreiben.

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Bei einer normalen Kündigung kann man grundlos kündigen.

Mit dem Einschreiben bist Du jedoch nur dann auf "der sicheren Seite" wenn Du den Inhalt der Kündigung von einem Zeugen lesen lässt und dann das Schreiben vor ihm verschließt und abschickst - ansonsten kannst Du Dir das Einschreiben sparen, da wertlos.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo Sorae,

ich stimme meinen Vorrednern zu - mit einer Ausnahme:

Das Einschreiben mit Rückschein macht genauso wie das Übergabeeinschreiben laut Mieterbund wenig Sinn, da der Briefträger lediglich eine Mitteilung über dieses Schreiben in den Briefkasten des Vermieters wirft, wenn dieser nicht anzutreffen ist und das Schreiben somit nicht persönlich übergeben und sein Empfang quittiert werden kann. Wenn der Vermieter das Schreiben dann bei der Post abholt, gilt es als ihm zugestellt. Ob die Frist dann allerdings noch eingehalten wurde, ist fraglich. Insofern wäre wohl das Einwurfeinschreiben das Geschickteste.

LG,
moin!

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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