Wer ist in der Nachweispflicht? Brille defekt

vom 20.09.2011, 00:56 Uhr

Ich habe meine Brille bei einer bekannten Kette in Österreich gekauft. Da ich dort regelmäßig hinfahre, um sie nachstellen zu lassen, (mit der Zeit liegt sie einfach nicht mehr so fest auf der Nase) war ich wieder mal dort. Dabei habe ich die Verkäuferin darauf angesprochen, dass die Farbe von meinem Randlosen Gestell an zwei Stellen abblättert. Und dass an Stellen, wo man eigentlich nicht ran kommt. Sie meinte dann, dass sie das bei diesem Brillenmodell schon öfters haben und sie die Brille einschicken kann (war noch Garantie drauf) und es mir ausgetauscht wird. Gesagt getan. Nun bekomme ich letzte Woche Bescheid, dass die Brille wieder da ist und ich sie abholen kann.

Und ich bekomme weiche Knie, als ich die Brille genauer betrachte. Unter den Nasenstücken, sind zwei tiefe Kratzer. Beide ziemlich gleichmäßig und auf beiden Gläsern von innen. Ich habe dann die anwesende Damen darauf angesprochen und sie meinte, dass sie da erst mit der Kollegin sprechen muss, die die Brille damals von mir eingeschickt hat und sie fragen muss, ob die Kratzer schon da waren. Ich bin mir aber 100% sicher, da war nichts. Die Brille hat fast 300 Euro gekostet, da werde ich sicher sorgfältig damit umgehen. Und nun rief man mich heute Zurück und meinte, dass man morgen mit dem Filialleiter sprechen müsse.

Meiner Meinung nach, ist das beim Wechseln des Gestells passiert, weil das eine Stelle ist, bei der man nicht mal zum Putzen richtig ran kommt. Ich verstehe nicht, warum sie es nicht zu der Werkstatt einschicken, die das Gestell auf Garantie wechseln musste und die in die Pflicht nehmen? Wer ist nun in der Nachweispflicht? Wenn die Kratzer schon da waren, dann muss sie dass doch schon beim entgegennehmen der Brille festhalten.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



So sehe ich das eigentlich auch. Wenn Geräte zur Reparatur geschickt werden, sollten Vorschäden, zumal solche offensichtlich deutlich sichtbaren, selbstverständlich festgehalten werden. Das liegt v. a. im Interesse des Händlers und der Reparaturwerkstatt. Dein Argument, dass du sicher sorgfältig mit der Brille umgehst, weil sie 300 € gekostet habe, ist zwar verständlich, aber vollkommen unerheblich.

Wie soll es denn auf normalem Wege zu solch seltsamen Schadspuren kommen? Was du da beschreibst, hört sich nach symmetrisch angeordneten Beschädigungen an. Das klingt ein bisschen danach, dass die Brille z B. fehlerhaft in ein Werkzeug eingespannt und danach bewegt wurde, so dass die Kratzer entstehen konnten.

Hast du eventuell einen Auftragszettel für die Reparatur? Gibt es dort ein Formularfeld "Vorschäden" oder "Zustand"? Ist dort nichts, bzw. nur der Farbschaden eingetragen, würde das zusätzlich für dich sprechen. Sollten sich Händler und Werkstatt querstellen, vermerke unter Zeugen beim Abholen, den schadhaften Zustand der Brille und erkläre die Abholung z. B. unter dem Vorbehalt weiterer Schritte. Und das schriftlich auf der Abholquittung, möglichst im Doppel. Dann aber sehe ich nur noch den Weg zum Anwalt.

Noch ein Ansatz wäre im Fall des Falles vielleicht der Gang (bzw. ein Telefonat) zur Handwerkskammer, bzw. besser gleich zur Rechtsabteilung der Augenoptikerinnung. Eventuell helfen die dir weiter und verweisen dich zu einer Schlichtungsstelle oder einem Gutachter, mit dem man ein unverbindliches Vorgespräch führen kann. Kann sogar sein, dass diese Gutachter ehrenamtlich tätig sind und gegen wenig bis kein Geld vermittelnd tätig werden.

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