Darf ein Mieter Einsicht in die Arbeitsverträge haben?
Herr A. wohnt in einem kleinen Mehrfamilienhaus. Vor kurzem kam die Nebenkostenabrechnung und dort wurde auch der Posten Hauswart angeführt. Das machte Herrn A. stutzig und er bat seinen Vermieter um Auskunft, denn er hat noch nie einen Hauswart gesehen. Kaputte Glühbirnen im Hausflur tauschen die Mieter selbst aus und auch die Treppenhausreinigung wird von den Mietern übernommen. Der Betrag ist auch relativ hoch, wenn man ihn auf alle Mietparteien hoch rechnet.
Der Vermieter hat Herrn A. nun einen Namen genannt. Der Herr der Hauswart gewesen sein soll, hat bis vor ein paar Wochen auch im Haus gewohnt. Er bezog allerdings Sozialleistungen und seine Frau gab groß an, dass ihr Mann immer mal wieder irgendwo Geld dazu verdient. Herr A. hat den Hauswart aber nie in Aktion gesehen. Gelegentlich hat er mal die Mülltonnen vor das Haus gestellt, mehr aber nicht. Herr A. ist sich unschlüssig, ob der genannten ehemalige Mieter dafür wirklich Geld bekommen hat und würde deshalb gerne einen Nachweis haben.
Hat Herr A. die Chance an den Arbeitsvertrag zu kommen? Oder muss der Vermieter einen Arbeitsvertrag nicht vorlegen? Immerhin werden die Kosten für die Arbeitskraft ja auf die Mieter umgelegt und der Hauswart ist dann ja quasi bei allen Mietern angestellt. Und sollte der ehemalige Mieter wirklich den geforderten Betrag als Gehalt bekommen habe, wäre das ja noch dazu Schwarzarbeit.
Der Mieter darf in alle Abrechnungen, die der Vermieter für die Wohnung bzw. für das Haus getätigt hat, einsehen. Wenn die Nebenkostenabrechnung von Herrn A nicht so gestaffelt aufgeführt ist, dass einzusehen ist, was genau abgerechnet wird, darf der Mieter zum Vermieter gehen und die Abrechnungsunterlagen sehen. Also die Abrechnung für Hausmeister, Müllabführ, Heizungskosten usw. Allerdings kann er nicht den Arbeitsvertrag sehen, den der Vermieter mit dem Hausmeister abgeschlossen hat. Es kann ja auch ein mündlicher Vertrag sein.
Wenn Herr A in der Vergangenheit auf seinen Nebenkostenabrechnungen keinen Betrag für Hauswart stehen hatte, würde ich erst einmal klären, was zu den Aufgaben des Hauswarts gehört. Dann kann A klärend sagen, dass diese Aufgaben alle von den Mietern selbst erledigt wurden und er nicht bereit ist, dafür zu zahlen. Selbstverständlich erst, nachdem er die Unterlagen beim Vermieter eingesehen hat. Das ist sein gutes Recht. Aber ein Arbeitsvertrag hat nichts mit dem Mieter zu tun. Arbeitgeber ist hier nur der Vermieter, in dessen Auftrag der Hauswart gearbeitet haben soll, nicht die Mieter.
Das der Mieter alle relevanten Abrechnungen einsehen darf, hat ja Diamante schon erklärt. Dabei ist noch zu ergänzen, das der Vermieter diese Unterlagen im Original vorlegen muss, wenn das Herr A fordert. Und wenn nachweislich die Mieter zum größten Teil die Aufgaben erledigt haben, welche eigentlich der Hauswart zu machen hat, dann sollte Herr A die Zahlung des entsprechenden Posten verweigern.
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