Falsch herum in der Parklücke und gleich ein Ticket?

vom 10.07.2011, 17:32 Uhr

Ich habe mich falsch herum in eine Parklücke mit meinem Auto gestellt, um erst den Umweg und Zeit zu sparen, da ich nur mal kurz zur Bank wollte um Geld zu holen. Ich war ca. 2 Minuten in der Bank und bin dann gleich zurück zum Auto und da hatte ich schon ein Ticket dran.

Keine Ahnung wie die Politesse es geschafft hat mir in der kurzen Zeit ein Ticket zu verpassen und ich habe weder beim aus steigen noch beim zurück kommen jemanden gesehen. Tatbestand natürlich das falsch herum stehen in der Parklücke. Eigentlich ist dies doch Schwachsinn, da ich in der Parklücke stand, nur halt verkehrt rum. Kann mir jemand sagen wieso dies verboten ist?

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Um auf der falschen Seite in der Parklücke zu stehen, musstest du ja in die entgegengesetzte Fahrtrichtung auch gefahren sein. Natürlich ist das verboten. Denn wenn du aus der Parklücke rausfährst, musst du ja wieder in die entgegengesetzte Fahrtrichtung ein Stück fahren. Nur in Einbahnstraßen ist es erlaubt auch auf der linken Seite zu parken, wenn ein Schild es nicht verbietet.

Es ist viel zu gefährlich beim Rausfahren, wenn man auf der linken Seite parkt und es kommt dann auch noch Verkehr auf dieser Straßenseite. Ich finde es ganz logisch, dass sowas verboten ist und ich muss sagen, dass ich es bedauer, dass da nicht viel mehr nach geschaut wird.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wenn man entgegen der Fahrtrichtung parkt, muss man damit rechnen, einen "Strafzettel" verpasst zu bekommen. Das ist nicht sonderlich neu oder gar außergewöhnlich, sondern eine ganz normale Vorgehensweise. In der nächstgelegenen Kleinstadt nutzen viele Autofahrer die Parkbuchten an den Seiten und gern auch aus dem gleichen Grund wie Du - Umwege zu sparen und eben aus Faulheit.

Dabei gibt es dort in der Nähe eine ganze Menge an großen Parkmöglichkeiten, was vielleicht fünf Minuten weiter weg liegt. Dadurch, dass ich öfter dort etwas zu tun hatte, habe ich es mitbekommen, wie schnell ein Strafzettel ausgestellt wurde. Diamante hat ja weiterhin erklärt, was daran gefährlich ist und weshalb man dann ein Ticket erhält. Nimm also das nächste Mal den weiteren Weg in Kauf, so sparst Du Dir das Ticket und die Faulheit wird auch nicht bestraft werden.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Nicht nur das Parken entgegen der Fahrtrichtung ist untersagt, außer in Einbahnstraßen und Sackgassen, sondern auch das quer Parken. Dieses Parken haben zu Anfang Smartfahrer gerne gemacht und haben dafür auch ein Ticket bekommen. Sogar zwei Motorräder auf einem Autoparkplatz sind nicht erlaubt und können mit einem Ticket bestraft werden.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Über Sinn und Unsinn dieser Regelung kann man sich sicherlich streiten, es ändert auch nichts daran, dass es nun mal nicht erlaubt ist. Das ist auch allgemein bekannt und war sogar in der Fahrschule Teil des Theorieunterrichtes. Geparkt werden darf nur auf der rechten Straßenseite. Auf der linken Straßenseite darf nur in Einbahnstraßen geparkt werden oder wenn auf der rechten Seite Schienen der Straßenbahn sind und man deshalb dort nicht parken kann.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Selber Schuld kann ich da nur sagen. Wer zu faul ist den Umweg zu fahren, der sollte da durchaus bestraft werden. Ich war auch mal so faul und habe mich für genau 2 Minuten ins Halteverbot gestellt und hatte wirklich einen Zettel dran. Da stand auch, dass ich in der Zeit von zwei Minuten falsch geparkt habe. Woher die das wussten, war mir unklar, aber das reicht eben offensichtlich.

Ich kann mich darüber dann auch nur schlecht aufregen, weil ich da auch selber dran Schuld bin. 20 Meter weiter waren nämlich kostenlose Parkplätze. Die paar Meter wollte ich nicht laufen und so war ich das Geld eben los. Pech. Und so ist es eben auch bei dir. Da kann man ja nur hoffen, dass das was gebracht hat und du dir das merkst. Ich laufe seitdem die paar Meter jedenfalls.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Es ist so ziemlich so, wie es Diamante schon als erstes formuliert hat. Ich bin selbst noch nicht so lange aus der Fahrschule heraus und kann mich noch gut daran erinnern, den Fehler auch damals begangen zu haben. Mein Fahrlehrer sagte zu mir, dass ich mir jetzt mal einen Parkplatz suchen und einparken solle. Ich bin dann auch schnurstracks auf die andere Straßenseite gefahren, weil dort mehrere freie Parklücken waren - Der Verkehr war frei, es bestand keinerlei Gefahr, weshalb mein Fahrlehrer mich auch machen lies, und als ich dann endlich voll stolz fertig mit dem einparken war, war das „gemecker“ groß - Deshalb werde ich es wohl nie vergessen und nie mehr so parken.

Es ist also meiner Meinung nach wirklich deine eigene Schuld, wenn du jetzt ein Strafticket bekommen hast, "nur" weil du auf der falschen Seite geparkt hast. Der Strafbestand ist also in Wirklichkeit eigentlich nicht das parken an sich auf dem falschen Seite, sondern eher, dass du den Straßenverkehr gefährdet hast. Du bist mit dem Auto über den Mittelstreifen gefahren um in die Parklücke zu gelangen - Häufig braucht man auch ein bisschen länger, bis man perfekt steht, man muss mit dem Auto noch mal aus der Parklücke raus und rangiert hin und her, was wirklich total gefährlich sein kann. Und beim ausparken das gleiche, auch hier überfährst du noch mal den Mittelstreifen und zuvor befindest du dich auf der falschen Fahrbahnseite, was wieder sehr gefährlich sein kann, besonders an unübersichtlichen Straßen. Daher gibt es auch in den Fragebögen in der Fahrschule ziemlich häufig Fragen dazu, wo man parken darf und wo nicht, wobei man auch noch zwischen der normalen Straße und der Einbahnstraße unterscheiden muss.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Eigentlich kann Dir doch so etwas nur passieren, wenn Du an einem Ort geparkt hast, an dem das Parken parallel zur Fahrtrichtung angeordnet ist. Da darf man dann nur in Fahrtrichtung parken - alles andere ist verboten. Wenn man quer zur Fahrbahn parken darf, dann ist es ja egal, ob man vorwärts oder rückwärts einparkt. Dass man dann ein Ticket bekommt ist der normale Lauf der Dinge.

Was daran schwachsinnig sein soll, das solltest Du - alkalie1 - erst mal erklären. Stell Dir doch einfach mal vor, Du fährst völlig nichts ahnend auf der Straße und auf einmal kommt ein Fahrzeug aus einer Richtung, aus der Du kein Fahrzeug erwarten würdest? Auch nur die Andeutung kann schon gefährlich sein. Regeln sind nun mal da, um das Leben zu vereinfachen. Auch wenn einige Regeln inzwischen überholt sind, aber diese Regel finde ich vollkommen sinnvoll.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Wie hier schon beschrieben muss es wohl das Parken entgegen der Fahrtrichtung gewesen sein. Das ist generell verboten (in Einbahnstraßen ist die Fahrtrichtung auf beiden Seiten gleich!) und ich sehe das wie JotJot, dass das Verbot durchaus berechtigt ist. Wenn man bedenkt, dass man für den Vorgang des Einparkens aber auch für das Ausparken praktisch zunächst den entgegenkommenden Verkehr behindert (oder sogar gefährdet) und anschließend den in die eigene Richtung fahrenden Verkehr (mindestens) behindert.

Hier sehe ich übrigens, anders als das Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe, die Parkzeit für nebensächlich an. Ob man dann nämlich nur zwei Minuten oder zwei Stunden steht, ist für die Tatsache der verkehrten Richtung nicht entscheidend. Und ob es letztlich nur zwei Minuten waren, kann man später ja auch nur bedingt einschätzen. Denn das Aufschreiben, Ausdrucken und Anbringen des Tickets wird auch locker eine Minute in Anspruch nehmen. Wenn dann noch die Zeit genommen wird, bis die Politesse das Fahrzeug entdeckt und hinläuft sowie die Zeit die benötigt wird, bis sie sich entfernt hat nimmt, kann es schon sein, dass deutlich mehr Zeit verstrichen ist als die angenommenen zwei Minuten.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich sehe dieses Verbot auch als gar nicht sinnlos an. Dass du nur 2 Minuten falsch geparkt hast, ist zwar ärgerlich, für die Sache aber erst mal unerheblich. Dass der Verkehr beim Ein- und Ausparken behindert werden kann, ist hier ja schon gesagt worden. Das wird auch der wichtigste Grund sein, weshalb das Parken auf der falschen Seite verboten ist. Deswegen finde ich es eigentlich auch gut, dass dabei jetzt verschärft kontrolliert wird. Vielleicht hat es ja einen Erfolg und diejenigen, die einen Strafzettel bekommen haben, parken in Zukunft richtig herum.

Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt, der zwar tagsüber nicht so wichtig ist, aber nachts zu einem Problem werden kann. Die Rückleuchten sind mit Reflektoren versehen, die Frontleuchten allerdings nicht. Deswegen kann es gut sein, dass ein Fahrzeug, das falsch herum abgestellt wurde, von einem anderen Verkehrsteilnehmer übersehen wird und dadurch ein Unfall passiert.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


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