Rechtsirrtümer und wie die Realität wirklich aussieht

vom 28.02.2008, 23:39 Uhr

Kennt ihr weit verbreitete Rechtsirrtümer? Ich glaube da gibt es wirklich mehr, als man so denkt. Dazu zählen auch Dinge wie:

- die GEZ darf Wohnungen durchsuchen
- Sex haben in der Ehe ist eine freiwillige Sache
- in Restaurant oder Bar zahlt der Letzte die Zeche
- Liegestühle reservieren können usw.

Kennt ihr Rechtsirrtümer?

Auf der folgenden Seite werden ein paar aufgelistet und darüber berichtet, was daran falsch ist und wie es in der Realität wirklich ausschaut:

Gesetze - Die hartnäckigsten Rechtsirrtümer

» helene32 » Beiträge: 703 » Talkpoints: -0,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Einen Teil kann man sicherlich als Irrtümer ansehen, aber das ganze als Rechtsirrtümer zu bezeichnen, da gehe ich mit der Meinung nicht konform. Sicher, es mag einige Sachen geben, wo es um ein Recht geht, das einem zusteht oder eben nicht, aber oftmals kommen die Irrtümer, weil die Leute keine eigene Meinung darüber haben, oder einfach auf ihrem Recht pochen, wo aber kein Recht ist. Da versagt dann auch der gesunde Menschenverstand und es wird einfach angenommen, das es ein Recht gäbe, das man einen Liegestuhl per Handtuch zum Beispiel reservieren könnte. Es ist einfach nur Unwissen, mehr nicht.

Dumm dann nur, wenn jemand keine Ahnung hat und dann dagegen vorgehen möchte, weil er denkt, er wäre im Recht (wo es aber keins gibt).

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Besonders klasse ist es da, wo Sturheit und Gewohnheitsrecht zusammen kommen und den Rest der Menschheit in den Wahnsinn treiben. Einen Bekannten holte mal so ein Kampfgreis vom Rad, indemer nach alter Väter Sitte den Krückstock als Lanze benutzte und besagten Bekannte sauber aus dem Sattel hob, mit dem düster gekrächzten Hinweis "Sie! Sie dürfen hier aber nicht fahren!". Der greise Recke meinte, er habe einen bösen in der Fußgängerzone fahrenden Buben erlegt, doch statt Beifall gab es letztlich recht viel Ärger, denn was ihm völlig entging:

- Die Fußgängerzone fing erst auf der anderen Straßenseite an und in einer verkehrsberuigten Zone ist das Rad fahren schon noch erlaubt
- Verhältnismäßigkeit der Mittel: Jemanden während der Fahrt mit der Krückenlanze in den Staub zu schicken ist jedenfalls nicht verhältnismäßig
- Und schon gar nicht wenn der Radfahrer sich deshalb den Unterarm bricht.

Aber alles in allem konnte damals nicht inmal der Richtrer dem Kerl klar machen, das es nicht rechtens war was er da verbockte. Gegen gefühltes Recht kommt man halt nicht wirklich an.

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» Nephele » Beiträge: 1047 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Da gibts tatsächlich ganze Bücher mit Rechtsirrtümern. Ich kann da das "Lexikon derkuriosen Rechtsfälle" empfehlen. Ich zähle die Fälle aber besser nicht alle auf. Das Buch ist in verschiedenen Kategorien,wie zum Beispiel: Die Arbeitswelt, neues vom Amt, Querulanten, Schnorrer, Erbsenzähler, Tierische Streitigkeiten, Ehe-und Beziehungsglück, Unfälle. Der Gute Ton, Straßenverkehr, Die eigenen vier Wände, Auf Reisen, Strafe muss sein oder auch nicht, Anwälte und Justiz und Verbraucherklagen geteilt. Sehr spannend auf jeden Fall. Bei manchen kann man schlichtweg nur mit dem Kopf schütteln.

Sex haben in der Ehe ist eine freiwillige Sache

Wie wahr, das erste was ich damals im Wirtschaft- und Rechtsunterricht gelernt habe, war, dass man seine ehelichten Pflichten erfüllen muss man, war unser Lehrer wieder komisch.

Was macht man eigentlich,wenn man sich auf einem rasen befindet, wo ein "Rasen-Betreten-Schild" aufgestellt ist und vor allem, wenn das in der Mitte angebracht ist, wie kommt derjenige zurück, der das Schild da angebracht hat ohne den Rasen zu betreten? Kann man ihn dann anzeigen? Wegen Sachbeschädigung? Die Jursiprudenz ist schon spannend!

Mal schauen, ob ich noch interessante Rechtsirrtümer finde.

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» winny2311 » Beiträge: 14978 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



winny2311 hat geschrieben:Was macht man eigentlich,wenn man sich auf einem rasen befindet, wo ein "Rasen-Betreten-Schild" aufgestellt ist und vor allem, wenn das in der Mitte angebracht ist, wie kommt derjenige zurück, der das Schild da angebracht hat ohne den Rasen zu betreten ? Kann man ihn dann anzeigen? Wegen Sachbeschädigung? Die Jursiprudenz ist schon spannend!

Das ist kein Rechtsirrtum, sondern lässt sich auch ohne Rechtskenntnis mit Nachdenken erklären, Wenn jemand seinen eigenen Rasen betritt oder dies mit dem Willen des Eignes macht und so ein Schild aufstellt ist es kurz gesagt sein Ding. Wenn jemand anders dies macht nicht mehr.

Oder um ein Gegenbeispiel zu bringen was ausreichend klar sein sollte: Wenn ich die Scheibe meines Autos einschlage oder jemand anderes dies tut, könnte da ein Unterschied bestehen? Wenn ich ein Schild "Warnung vor dem Hunde" anbringe muss ich mich dann vor meinem eigenen Hund fürchten oder besteht in etwa die Möglichkeit dass dies für Fremde gedacht ist? Kann man ewig fortsetzen.

Die meisten Rechtsirrtümer sind wie schon geschildert eingebildetes Recht, forciert durch Ammenmärchen die im Umlauf sind, weil "Der Schwager vom Bekannten der Freundin der Nachbarin von der Oma meiner Schulfreundin" das mal gemeint hat. Und wie heißt es so schön: Wiederholt man eine Lüge oft genug wird sie war, gilt auch für Meinungen und Fehlmeinungen.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Wenn jemand seinen eigenen Rasen betritt oder dies mit dem Willen des Eignes macht und so ein Schild aufstellt ist es kurz gesagt sein Ding. Wenn jemand anders dies macht nicht mehr.

Natürlich! Aber wer sagt denn, dass es der eigene Rasen war. Das man auf seinem eigenen Rasen oder mit seinem eigenen Auto machen kann was mal will dürfte jedem klar sein, aber das war auch nicht wirklich die Frage. Ich bin davon ausgegangen das wäre klar.

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» winny2311 » Beiträge: 14978 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ja, aber warum sollte jemand auf fremden Rasen ein "Rasen betreten verboten" Schild aufstellen? Höchstens am ersten April.

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» da_freak » Beiträge: 240 » Talkpoints: -0,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also ich kenne leider niemand der herumläuft und anderen Leuten die Arbeit abnimmt oder freiwillig darauf aufpasst deren Rasen zu schützen oder das Schild steht keinen Tag lang da (wenn die rechtmäßigen zu hause sind).

Wenn es doch solche Menschen gibt: Mein Auto müsste mal wieder gewaschen werden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


"Umtausch 14 Tage nach dem Kauf ausgeschlossen" ist absoluter blödsinn, jeder hat das recht ohne weitere Probleme produkte nach maximal 6 monaten zurück zu geben, sofern sie denn kaputt sind. Angenommen ein T-shirt hat nach 3 Monaten ein Loch, muss es ohne weiteres zurück gegeben werden.

Bis 6 monate nach dem Kauf, trägt der Verkäufer jegliche Verantwortung über sein Produkt. Nach über 6 Monaten habt ihr die Beweispflicht, das heisst, ihr müsst beweisen das es schon vorher kaputt war. Das ist bekanntlich ziemlich kompliziert, und in den ersten 6 Monaten hat der Verkäufer die Beweispflicht, da es für ihn genauso unmöglich ist irgendetwas zu beweisen, muss er es also zurück nehmen.

Viele Angestellte haben leider keine Ahnung und versuchen das nicht durch zu setzen, da sie nur danach handeln, was auf den Schildern steht. Ihr könnt jedoch ruhig den Geschäftsführer holen,das funktioniert zum Schluss immer. Hinzu kommt das auch reduzierte Kleidung zurückgegeben werden kann.

» PinkBaby » Beiträge: 10 » Talkpoints: 0,05 »


PinkBaby hat geschrieben:"Umtausch 14 Tage nach dem Kauf ausgeschlossen" ist absoluter blödsinn, jeder hat das recht ohne weitere Probleme produkte nach maximal 6 monaten zurück zu geben, sofern sie denn kaputt sind. Angenommen ein T-shirt hat nach 3 Monaten ein Loch, muss es ohne weiteres zurück gegeben werden.

Das ist überhaupt kein Rechtsirrtum, hier liegt eher wieder ein Fall von Rechtslaie und dessen fehlendem Verständnis der korrekten Termini vor!

Es gibt kein Umtauschrecht aufgrund der Art des Kaufs, solang man das Produkt im Laden erworben hat! Das ist reine Kulanz, dass hier überhaupt so etwas wie ein "Recht auf Umtausch" eingeräumt wird, der Händler muss es nicht!

Was Du ansprichst ist die Gewährleistung welche nur im Schadensfall wirksam wird, das hat nichts mit dem reinen Umtausch zu tun! Außerdem steht vor dem Recht auf Wandlung die Nacherfüllung, auch wenn der Käufer die Wahl hat, wie diese zu erfolgen hat!

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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