40€ Klausel zählt Einzelgegenstandswert oder Gesamtwarenwert
Hallo ich habe eine Frage zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften: Gilt die 40€ Klausel für den Wert der Einzelgegenstände oder für den Gesamtwarenwert? Als Beispiel: A kauft 5 Gegenstände für 100€. Nun will er 2 Gegenstände zurückschicken, wobei beide jeweils einen Wert von 20€ haben. Wer muss nun die Versandkosten tragen?
Die Frage wer die Kosten tragen muss lässt sich bereits an Hand des Gesetzestextes leicht beantworten.
Der gemäß § 357 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegte Wert bezieht sich auf die einzelne zurückzusendende Sache. Der Käufer in dem von dir vorstellten Beispiel muss die Rücksendekosten in jedem Fall tragen. Beachtlich ist hierbei wie gesagt ausschließlich der Wert der einzelnen Sache. Verwechslungsgefahr birgt hier die frühere Fassung des Gesetzestextes, der von der "Bestellung", statt der "Sache" sprach.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-163081.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Seltene Pflanzen 1083mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Pflanzenfreundin · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Seltene Pflanzen
- Welche Balkonpflanzen soll ich kaufen? 1303mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Apocalypse · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Welche Balkonpflanzen soll ich kaufen?
- Suche Wellaform Haarcreme 3784mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: luwu22 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Fingernägel, Haut & Haare
- Suche Wellaform Haarcreme