Den Papa vorschicken

vom 26.05.2011, 12:30 Uhr

Mein Vater hatte mit etwa 60 seinen letzten Autounfall und hat alle Dinge, die danach geregelt werden mussten, in meine Hände gelegt. Deswegen ist er aber nicht unselbständig gewesen. Er hat eben nur das abgegeben, wo er wusste, das eine andere Person sich damit besser auskennt. Du siehst also, das es auch bei wesentlich älteren Leuten auch so gehen kann, das sich dann jemand anderes beim Unfallgegner meldet.

Was die Aussage vom Vater angeht, so gehe ich eher davon aus, das er sehr dominant gegenüber der Tochter ist und gar nicht merkt, das er sie damit eigentlich lächerlich macht. Und das es so ist, zeigen ja deine Gedankengänge.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich stolpere immer wieder über Deine Aussage, dass sie den Allerwertesten nicht in der Hose hatte, *steph*. Meinst Du, dass sie als die Hauptschuldige an dem Unfall eventuell deshalb nicht ans Telefon ging, weil sie befürchtet hat, sich nochmal kritisieren oder anmachen lassen zu müssen? Das glaube ich wiederum nicht so recht, wenn sie so selbstbewusst aufgetreten ist.

Du schreibst nichts weiter über den Inhalt des Telefonats mit ihrem Vater, aber ich denke, dass das recht hilfreich zu wissen wäre, um die junge Frau einzuschätzen. Er sagt, sie bekommt den Hintern nicht hoch? Naja, möglicherweise hat es sie wirklich nicht weiter interessiert, weil sie der Meinung war, dass alles Notwendige bereits besprochen wurde und sich nun die Versicherungen darum kümmern.

Ich kann das schlecht beurteilen oder einschätzen, ich habe lediglich das Gefühl, dass mir zu einer Beurteilung tatsächlich noch ein paar Eckdaten fehlen. Nach der Erzählung kann ich nicht mal sagen, ob ich das nachvollziehen kann oder nicht, auch nicht, wenn ich bestimmte Umstände voraussetze. Das ist echt schwer zu sagen. Allerdings denke ich, dass das nichts mit Angst oder Desinteresse zu tun hatte, wenn sie Dir gegenüber so selbstbewusst aufgetreten ist. Dass sie nicht ans Telefon ging, wird wahrscheinlich irgendwelche anderen Gründe gehabt haben – welche nun auch immer.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Punktedieb, es ist aber auch möglich gewesen, dass sie selbst sich einfach nicht damit auseinander setzen wollte oder ähnliches. Natürlich kann es sein, dass der Vater von sich aus alles abgenommen hat und wie Du schon geschrieben hast, dominant sei. Der erste Eindruck war aber ein anderer bei mir. Den habe ich geschildert.

Bei Deinem Vater sehe ich es noch etwas anders. Ich überdenke aber mal meine Meinung, ob ich mich nun nicht zu hart geäussert habe. Jedoch bin ich schon der Ansicht, dass man als junger Erwachsener auch so etwas selbst regeln sollte. Mich hat es zum Beispiel in dem Alter immer aufgeregt, wenn mein Vater der Ansicht gewesen ist, gewisse Dinge gingen mich nichts an und er macht es schon. Da habe ich mir die Butter nicht vom Brot nehmen lassen. Nur hier scheint es, als sei es ihr so ganz angenehm gewesen. Wissen tu ich es natürlich nicht, ich vermute nur.

Moin!, nein, sie war ja eben nicht die Hauptschuldige in dem Unfall, sondern ich. Ihr kann man höchstens vorwerfen, sie sei für diese Strasse zu schnell unterwegs gewesen, was mir aber nicht die Schuld abnimmt. Ich hätte ja nun auch erwartet, dass der Vater nach seinen ersten Worten eher anfängt, mich anzumachen. Aber das Gespräch nahm ja dann eine andere Wendung. Jedenfalls hätte sie von mir nichts befürchten müssen oder dergleichen, definitiv nicht. In dem Alter habe ich ja selbst ein paar Böcke geschossen, die mir noch heute sehr unangenehm sind.

Ich habe bestimmt 15 Mal zu unterschiedlichen Zeiten versucht, sie zu erreichen. Irgendwann war sie mit Sicherheit auch zu Hause gewesen. Immerhin habe ich es von Sonntag bis einschliesslich Dienstag versucht, also zu dem Zeitpunkt, bis mich der Angehörige anrief. Heutzutage haben zudem nahezu alle Telefone die Möglichkeit, die Nummer des Anrufers anzuzeigen, so dass ich aufgrund dessen schon vermute, sie habe sich absichtlich nicht gemeldet oder sei so nicht drangegangen.

Mich würde mal interessieren, ob Ihr so ganz allgemein in dem Alter vielleicht es auch als ganz angenehm empfunden hättet, Euch mit so etwas nicht auseinanderzusetzen zu müssen?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Du schreibst selbst, das es alles nur Vermutungen sind, die du hast. Aber noch ein anderer Aspekt, welchen du vielleicht nicht bedacht hast. Versuch mich mal auf dem Festnetz anzurufen und erwarte einen Rückruf, wenn ich nicht da bin. Solange du dabei nicht wartest bis meine T-Netbox anspringt, dann wirst du ewig warten können, da mein Telefon nicht anzeigt, wer anruft. Ergo könnte ich mich nicht melden, da ich gar nicht weiss, das du angerufen hast.

Aber du schreibst auch selbst, das du die Schuld am Unfall trägst. Wenn ich dir als Unfallgegner dann meine Daten gebe, wie eben Name, Adresse und das Kennzeichen, dann hat das der Versicherung auszureichen und wenn sie noch etwas wissen will, dann meldet diese sich selbst beim Unfallgegner. Dabei interessiert es die Versicherung erstmal weniger, wer denn überhaupt Halter des Fahrzeugs ist. Denn wenn Halter und Fahrer unterschiedliche Personen sind, wie in deinem Fall, kann der Halter sowieso keine Aussage zum Unfallhergang machen.

Von daher ist es nicht Aufgabe des Versicherungsnehmers irgendwelche Daten noch abzufragen und dabei noch anderen Leuten hinterher zu telefonieren. Alle nötigen Daten, damit sich deine Versicherung direkt an den Unfallgegner wenden kann, hattest du ja und diese gibt man dann weiter.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Du weisst aber schon, dass ich zum Beispiel vergessen hatte, den Wagentyp zu notieren und entsprechend die Angabe noch für den Unfallboigen gebraucht habe? Ausserdem habe ich das Telefon verdammt lang klingeln lassen, wenn wenigstens die T-Net-Box oder dergleichen angesprungen wäre. Aber nach 2 Minuten ist das definitiv nicht der Fall, sondern es kommt ein Besetztzeichen. Ansonsten hätte ich ja auch draufgesprochen.

Dazu kommt, dass der Vater gesagt hat, sie habe ihn gebeten, sich zu melden. Die restlichen Aussagen, welche ich wiedergegeben habe, kamen von ihm, nicht von mir. Aber es ist ja nun auch egal. Das macht es ja nun nicht besser.

Eine andere Frage zu dem Vorgang habe ich - wird der Schaden grundsätzlich an den Halter oder an den Fahrzeugführer gezahlt? Oder ist es heutzutage eher so, dass die Kosten der Reperatur direkt an die Werkstatt bezahlt wird?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Also jetzt mal etwas genauer. Es hat für die Versicherung das Kennzeichen zu reichen. Darüber können die alles andere, wie Halter, Hersteller und genauen Typ erfahren. Auch wo das andere Auto versichert ist, kriegen die dann raus. Und das man manches vergisst vor Ort aufzuschreiben ist verständlich, wenn man nicht grad wöchentlich einen Crash hat und damit schon Routine in sowas mitbringt.

Was die Kosten angeht, so gibt es verschiedene Möglichkeiten. Kommt das andere Auto in die Werkstatt, so wird üblicherweise eine Abtretungserklärung dort unterschrieben und die Werkstatt bekommt das Geld direkt von der Versicherung. Je nach Schaden muss man ja nicht wirklich in die Werkstatt und man lässt nur einen Gutachter feststellen, was eine Reparatur kosten würde. Der nimmt dann dafür die Ersatzteilpreise vom Hersteller, liest aus einer Datenbank die benötigte Arbeitszeit und auch den durchschnittlichen Stundensatz der Markenwerkstätten aus.

Daraus ergibt sich dann ein Preis, welchen man dem Geschädigten direkt auszahlen kann, wenn dieser meint sich noch für keine Werkstatt entschieden zu haben oder was auch immer ihn davon abhält das Auto recht zeitnah reparieren zu lassen. Bei dieser Variante der Schadensbegleichung hat der Geschädigte nur ein Risiko, nämlich das es dann am Ende teuerer wird, als der Gutachter vorher berechnet hat.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Nun ja, ich bin davon ausgegangen, dass die Angaben für eine zeitnahe Bearbeitung des Schadens sorgen, ohne, dass nun auf etwas gewartet werden muss. Will es ja auch nur so schnell wie hinter mich bringen, damit ich unseren Wagen ja auch fertig machen lassen kann. Bevor keine Bearbeitung des Schadenfalls stattgefunden hat, traue ich mich das auch irgendwie nicht.

Okay, danke für die Auskunft zwecks Schadensbearbeitung und Auszahlung des Schadens. Ich hatte nämlich das Gerücht gehört, dass der Schaden beim Unfallfahrzeug nicht repariert werden soll, sondern dass der Schaden eben ausgezahlt werden soll. Ob das stimmt, weiss ich nicht, es kann mir aber auch egal sein. Es wäre nur interessant zu wissen, ob es generell möglich ist, anstelle den Wagen reparieren zu lassen und sich dafür das Geld auszahlen zu lassen, sofern es kein wirtschaftlicher Schaden ist.

Wendet sich die Versicherung dann grundsätzlich an den Fahrer des Wagens oder wenn der Halter abweichend ist, an den Halter? Wir hatten vor etwas weniger als 2 Jahren auch einen Schaden, allerdings war da der Unfallgegner Schuld. Die Abtretungserklärung hatten wir bzw. dann mein Freund als Halter des Fahrzeugs unterschrieben, alles Weitere regelte dann der Gutachter, als auch die reparierende Werkstatt. Es war dann auch so, wie Du sagtest: das Gutachten sprach weniger aus als das, was die Reperatur letztendlich doch gekostet hat.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Die Versicherung zahlt die Ausgleichssumme für den Schaden grundsätzlich an den Versicherungsnehmer, wenn er den Schaden nicht in einer Fachwerkstatt reparieren lassen möchte. Und der Versicherungsnehmer ist wohl in den meisten Fällen gleichzeitig der Halter.

Bisher wurde ich bei Schäden von der Versicherung grundsätzlich gefragt, ob ich den Schaden reparieren lassen möchte oder nicht. Im Fall einer Auszahlung erfolgte diese unter Abzug der Mehrwertsteuer, das war alles.

Stimmt, da habe ich was durcheinandergebracht in der Frage nach dem Hauptschuldigen. Aber ich denke, dass es mir dennoch recht egal wäre, was nun ihre Begründung dafür ist, nicht ans Telefon zu gehen, das kann Dir im Prinzip auch tatsächlich erstmal reichlich egal sein, denke ich.

Denn: Wenn die junge Dame im Endeffekt auf etwas warten muss, das mit ihrer Versicherung zu tun hat und sich darin begründet, dass sie nicht ans Telefon gegangen ist oder Dich zurückgerufen hat, ist das eben ihr Problem, also eine Konsequenz ihres Verhaltens. Vielleicht muss sie das auch einfach noch lernen.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Danke moin!, ich hatte gefragt, weil die Halterin des Wagens mich gebeten hatte, wenn da Geld kommen sollte, dass sich die Versicherung doch an sie wende. Ich habe nur gemeint, im Normalfall macht das die Versicherung ja sowieso von sich aus, nur was den Unfallhergang betrifft, so wird es wohl so sein, dass sie sich bei Bedarf nochmal bei dem Unfallgegner meldet. Zwar habe ich es dennoch bei den Fragen nach dem Halter so vermerkt, aber das ist dann ja nun doppelt gemoppelt gewesen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Für deinen Schaden kommt doch sowieso erstmal deine Kaskoversicherung auf, sofern du diese auch hast. Daher kannst du mit deiner Versicherung bereden, wie der Werdegang ist. Ich kenne es nur so, das man der Versicherung sagt, wo der Gutachter das Auto besichtigen kann. Also entweder in der Werkstatt oder eben zu Hause. Dann kommt der Gutachter halt dort hin, schaut sich das an und sagt, was die Versicherung eben an Kosten übernimmt.

Ich kenne aber auch die Möglichkeit, das man das Auto in eine Werkstatt bringt mit der die Versicherung schon sehr gute Erfahrungen gemacht hat, was die Kosten angeht. Dort wird dann einfach repariert ohne das ein Gutachter sich das noch anschauen muss. Das ganze hat nichts mit dem Schadensausgleich beim Unfallgegner zu tun. Das sind zwei getrennte Vorgänge bei der Versicherung.

Du schreibst allerdings, das die andere Frau wohl zu schnell gefahren ist. Daher kann es dann schon sein, das du gar nicht die komplette Schuld hast. Allerdings klären solche Dinge die Versícherungen meist untereinander bzw. bekommt dann die Unfallgegnerin eben nicht den vollen Schadensausgleich von deiner KfZ-Haftpflichtversicherung bezahlt, sondern nur einen Teil. Aber auch das ist im Endeffekt nicht dein Problem.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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