Voraussichtlicher Geburtstermin - Bescheinigung von wem?

vom 17.01.2011, 17:51 Uhr

Bevor man bei einer Schwangerschaft in den Mutterschutz geht, also 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin, stellt einem normalerweise der Frauenarzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin aus, die man dann bei seinem Arbeitgeber fristgerecht abgeben muss. Da ich in meiner jetzigen Schwangerschaft bei einer Hebamme bin und die Vorsorgeuntersuchungen dort machen lasse und nicht bei einem Frauenarzt, möchte ich euch fragen, ob auch die Hebamme diese Bescheinigung ausstellen darf und ob sie dabei irgendwelche Bestimmungen gibt, wie zum Beispiel dass sie Rücksprache mit dem Frauenarzt halten muss oder ob es dafür sonst noch andere Bestimmungen gibt, woraufhin nur der Frauenarzt diese Bescheinigung ausstellen darf. Meinen jetzigen Frauenarzt, zu dem ich seit der Schwangerschaft neu gewechselt bin, sehe ich nur zu den drei vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen, so dass ich extra zu ihm müsste, um die Bescheinigung ausstellen zu lassen, wenn es nicht auch die Hebamme darf, da die Frist zur Abgabe der Geburtsbescheinigung beim Arbeitgeber schon vorbei wäre, wenn ich den nächsten Termin beim Frauenarzt habe.

Zudem würde mich interessieren, ob die Ausstellung einer zweiten Geburtsbescheinigung etwas kostet oder ob man eine zweite so bekommen kann, wenn man auch noch einen zweiten Arbeitgeber hat, so wie das bei mir der Fall ist. Hat von euch jemand auch zwei Arbeitgeber und musste deshalb auch zwei Bescheinigungen über den voraussichtlichen Geburtstermin bekommen? Wie hat das bei euch funktioniert?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich habe diese Bescheinigungen bislang immer von meinem Frauenarzt erhalten.

Ich würde an Deiner Stelle dem Arbeitgeber erst mal deinen Mutterpass vorlegen. Das sollte vorläufig reichen. Den solltest Du eigentlich bei deiner ersten Untersuchung in der 8. Woche beim Frauenarzt erhalten haben. Dann würde ich den Arbeitgeber fragen, ob er auf eine Bescheinigung des Arztes besteht, oder ob eine Hebammenbescheinigung ausreicht. Da Hebammen auch Fachpersonal sind, sollte es da eigentlich keine Beschwerden geben. Man steckt aber nicht in deinem Arbeitgeber drin.

Wenn Du deinen Arzt bittest, dir die Bescheinigung früher als üblich auszustellen, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass er dafür Gebühren verlangt. Schließlich ändert sich die Berechnung des Geburtstermins zum Ende der Schwangerschaft hin nicht mehr. Wenn Du dann verzichtest, dass Dir zum üblichen Zeitpunkt noch eine Bescheinigung ausgestellt wird, sollte das eigentlich im Rahmen der üblichen Leistungen abgedeckt sein.

Wenn Du dieses Quartal schon mal beim Frauenarzt warst, wird er Dir, so es diese Bescheinigung kostenlos für Dich gibt, diese auch per Post schicken. Dann sparst Du Dir den Weg.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Sollte der Frauenarzt oder die Hebamme eine Gebühr verlangen für die Ausstellung der Bescheinigung, ist der Arbeitgeber übrigens verpflichtet, die Gebühr zu erstatten.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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