Nichtbehandlung bei Krebs möglich-bei Suizdgefahr aber nicht

vom 10.01.2011, 12:34 Uhr

@Punktedieb
Was hat eine Zwangsbehandlung oder eben deren nicht-Anordnung mit Kosten zu tun? Ist eine Krankheit sei es eine Gefährdung des eigen Lebens oder eine Bedrohung des eigenes Lebens nur ein Kostenfaktor? das finde ich schon sehr leichtsinnig dahin gesagt. Schon fast unverschämt was du diesen Menschen vor den Kopf wirfst. Bei einem Suizid wird doch nicht zwangsläufig noch anderes Leben gefährdet!

@LittleSister
Ich denke beide Krankheiten darf man einfach nicht miteinander vergleichen. Natürlich ist es in gewisser weise einfach unfair, dass man nicht selber entscheiden darf ob und wie man sich und den eigenen Körper behandeln mag, bei welcher Krankheit auch immer. Nebenbei gesagt ist die Beihilfe zum Suizid natürlich nicht straffrei. Weshalb dies so ist, würde jetzt wohl aber den Rahmen sprengen.

Ich denke man geht einfach davon aus und zwar in seiner eigenen Lebenseinstellung, dass kein gesunder Mensch sterben möchte. Dieses Bild haben ganz viele Menschen und übertragen dieses auch automatisch auf ihre Umwelt. Menschen die nicht mehr leben möchten sind automatisch sehr labil und nicht mehr zurechnungsfähig, was nicht zwangsweise so sein muss. ich denke die Ärzte oder für den Anfang nur der Bekannten- und Freundeskreis möchte das Leben dieser Person schützen, weil sie der Meinung sind, dass sie es nicht mehr selber schafft.

Bei einer Krebskrankheit unterstellt man niemanden psychische Probleme, zumindest keine die den Geisteszustand beeinflussen könnten. Vermutlich ist dies das Hauptproblem bei diesem Vergleich, viele Menschen können sich einfach nicht in andere hinein versetzen und gegenteilige Meinungen akzeptieren. Ob dies jetzt richtig oder falsch ist möchte ich für mich persönlich wertungsfrei lassen, da ich beide Seiten, in beiden Beispielen verstehen kann.

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» beere » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 0,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



So schnell wird wohl wirklich niemand, beziehungsweise kaum jemand zwangseingewiesen. Klehmchen hat dir dazu schon eine recht gute Antwort geschrieben. Eine Zwangseinweisung kann dann im Raum stehen, wenn jemand akut, also in der betreffenden Situation, eine Gefahr für andere oder für sich selbst darstellt. In einer solchen Situation geht man eigentlich davon aus, dass die Person nicht mehr vollkommen Herr seiner selbst ist.

Im Grunde genommen könnte man es mit einem Mord im Affekt vergleichen. In der jeweiligen Situation hat der Betroffene das Gefühl, dass er sofort und unverzüglich handeln muss. Wenn die Handlung dann so aussieht, dass er sich umbringen will, weil er unter diesem Druck steht, dies sofort zu tun, dann wird man die Person zum Schutz vor sich selbst zunächst beaufsichtigen und einweisen, um diese akute Gefahrensituation abzuwenden. Es kann durchaus sein, dass derselbe Mensch einige Zeit später, wenn er wieder zu sich gekommen ist, ganz anders über die Selbsttötungsabsichten denkt.

Krebs und viele andere schwere Krankheiten, die letztendlich auch zum Tode führen können, sind keine akuten Erkrankungen. Der Betroffene hat Zeit, sich mit der Krankheit und den Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Es gibt auch Suizide, die nach reiflichen Überlegungen durchgeführt werden (Bilanzsuizide), aber erst einmal wird in einer solchen Situation doch davon ausgegangen, dass der Mensch – sofern man sein für den Suizid verantwortliches Problem löst – auch weiterleben möchte. Es gibt da unter Umständen eine „Heilung“, während diese bei Krebs, je nach Art und Stadium, vielleicht nicht mehr möglich ist.

Ich bin dennoch auch etwas kritisch. Ich denke, dass Menschen auch das Recht haben sollten, sich selbst das Leben zu nehmen, ohne dass es ihnen verwehrt wird. Die Hilfe zum Suizid ist übrigens nicht erlaubt, aber das nur am Rande. Wenn sich jemand töten will, tut er also gut daran, dies nicht an die große Glocke zu hängen, obwohl es für ihn vielleicht besser wäre, mit jemandem darüber zu sprechen.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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