Gültigkeit von Rezepten für gesetzlich versicherte Patienten

vom 03.01.2011, 19:27 Uhr

Wenn ein Rezept vom Arzt ausgestellt ist, dann wird es nicht immer auch sofort eingelöst. Gerade bei nicht akuten Erkrankungen gerät der kleine Zettel schnell mal in Vergessenheit. Wenn dann ein Rezept doch noch in der Apotheke eingelöst werden soll, stellt sich schnell die Frage, wie es denn mit der Gültigkeit aussieht.

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten von ihrem Arzt oft Rezepte auf einem rosafarbenen Vordruck, diese Rezepte sind in der Regel einen Monat ab Ausstellung gültig, wobei hier keine Quartals- oder Jahresbegrenzung gilt. Anders ist mit Dauerverordnungen auf den gleichen Vordrucken; diese können länger gültig sein, dazu muss der verordnende Arzt aber die Rezepte entsprechend kennzeichnen.

Privatrezepte für gesetzlich Versicherte haben eine Gültigkeit von drei Monaten ab Ausstellungsdatum, auch hier Quartals- und Kalenderjahrübergreifend. Diese Frist war einmal länger und wurde schon vor einiger Zeit von sechs auf drei Monate verkürzt.

Empfohlene Arzneimittel werden vom Arzt meist auf einem grünem Blättchen vermerkt, dass auf den ersten Blick ebenfalls wie ein privates Rezept aussieht. Da es sich hier nicht um Verordnungen sondern lediglich um Empfehlungen handelt sind diese Rezepte unbegrenzt gültig.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich habe vor einigen Wochen ein normales Kassenrezept (dieses rosa Blättchen) bekommen. Es war für meine Medikamente, die ich ständig brauche und da ich noch ein paar Tabletten zuhause hatte, habe ich das Rezept glatt vergessen. Nach genau 16 Tagen habe ich es in der Tasche gefunden und wollte zur Apotheke gehen. Dort sagte man mir, dass diese Rezepte nur 14 Tage gültig sind. Ich bin dann mit dem Rezept in eine andere Apotheke gegangen, weil ich gehofft habe, dass diese Apotheke nicht auf das Ausstellungsdatum schaut. Aber auch dort wurde ich weggeschickt, weil das Rezept nicht mehr gültig war.

Ich musste zu meinem Hausarzt und musste mir ein neues Rezept ausstellen lassen und da es Anfang Oktober war, musste ich noch einmal die Praxisgebühr bezahlen. Ich habe dann bei der Krankenkasse (AOK) angerufen und nachgefragt, ob es richtig ist, dass ein Kassenrezept nur 14 Tage gültig ist und auch dort wurde mir das bestätigt.

Ich weiß nicht, ob es von Krankenkasse zu Krankenkasse oder von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Bei mir ist dieses Rezept, was ich Mitte September bekommen habe, Anfang Oktober nicht mehr gültig gewesen. Ich habe mich da sehr geärgert, aber da mir das ja von mehreren Seiten bestätigt wurde, habe ich es auch geglaubt. Selbst der hausarzt, bei dem ich das neue Rezept geholt habe hat mir bestätigt, dass es nur 14 Tage gültig ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Bei meiner Krankenkasse ist das genau so, also vier Wochen diese rosafarbenen Rezepte. Genau genommen, wäre ein solches Rezept sogar drei Monate gültige, könnte damit aber nicht mehr zu Lasten der Krankenkasse eingelöst werden. Da ich nämlich selbst so einen Grenzfall hatte und der Apothekerin nicht wirklich traute, habe ich mich nämlich noch mal bei meiner Krankenkasse erkundigt, wo mir aber von der Beraterin das schon gesagte bestätigt wurde.

Dass es Unterschiede in den Bundesländern gibt, glaube ich nicht, auch die gesetzlichen Krankenkassen werden eher nicht so weit auseinander liegen, was entsprechende Regelungen anbelangt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Ich habe vor einigen Wochen ein normales Kassenrezept (dieses rosa Blättchen) bekommen. Es war für meine Medikamente, die ich ständig brauche und da ich noch ein paar Tabletten zuhause hatte, habe ich das Rezept glatt vergessen. Nach genau 16 Tagen habe ich es in der Tasche gefunden und wollte zur Apotheke gehen. Dort sagte man mir, dass diese Rezepte nur 14 Tage gültig sind. Ich bin dann mit dem Rezept in eine andere Apotheke gegangen, weil ich gehofft habe, dass diese Apotheke nicht auf das Ausstellungsdatum schaut. Aber auch dort wurde ich weggeschickt, weil das Rezept nicht mehr gültig war.

Ich musste zu meinem Hausarzt und musste mir ein neues Rezept ausstellen lassen und da es Anfang Oktober war, musste ich noch einmal die Praxisgebühr bezahlen. Ich habe dann bei der Krankenkasse (AOK) angerufen und nachgefragt, ob es richtig ist, dass ein Kassenrezept nur 14 Tage gültig ist und auch dort wurde mir das bestätigt.

Ich weiß nicht, ob es von Krankenkasse zu Krankenkasse oder von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Bei mir ist dieses Rezept, was ich Mitte September bekommen habe, Anfang Oktober nicht mehr gültig gewesen. Ich habe mich da sehr geärgert, aber da mir das ja von mehreren Seiten bestätigt wurde, habe ich es auch geglaubt. Selbst der Hausarzt, bei dem ich das neue Rezept geholt habe hat mir bestätigt, dass es nur 14 Tage gültig ist.

Es gibt auch gelbe Rezepte, worauf stärkere Arzneimittel, sogenannte Betäubungsmittel, verordnet werden. Diese Rezepte haben eine Gültigkeit von einer Woche nach Ausstellungsdatum. Vielleicht war es ein solches Rezept? Von Rezepten, die eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen haben, habe ich noch nie etwas gehört. Allerdings gibt es auch einige Arzneimittel, die auch auf rosa Rezept verordnet nur eine Gültigkeit von einer Woche haben, wie zum Beispiel Verordnungen mit Tretinoin. Auch mit dem Bundesland darf die Gültigkeit nichts zu tun haben. Die ist in ganz Deutschland einheitlich.

Wenn ein rosa Kassenrezept nach einem Monat abgelaufen ist, kann man es immer noch einlösen. Allerdings wird es dann in der Apotheke wie ein Privatrezept behandelt, das drei Monate Gültigkeit hat, und man muss das Medikament komplett selber bezahlen, falls man nicht erneut noch einmal zum Arzt gehen möchte.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



@Nettie: Bei meinem Rezept handelte es sich um Singulair Tbl. Die brauche ich für mein Asthma. Hat also nichts mit Betäubungsmittel zu tun. Da es ja im Jahr 2010 war, kann es denn sein, dass sich das jetzt ab Januar geändert hat? Oder war es immer schon so, dass so ein Rezept 4 Wochen gültig sein soll? Warum haben dann hier 2 Apotheken gemeint, dass es nicht mehr gültig ist und es war auf keinen Fall 4 Wochen alt dieses Rezept.

Ich werde beim nächsten Rezept noch einmal genauer nachfragen. Mich wundert nur, dass der Arzt, die Apotheken und die Krankenkasse mir gesagt haben, dass das Rezept nur 14 Tage gültig ist und ich ein neues haben müsste. Sie haben mich nicht einmal darauf aufmerksam gemacht, dass ich es eventuell selber bezahlen muss, wenn ich es trotzdem haben möchte.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich kenne diese 4 Wochen-Gültigkeit, seitdem ich studiert habe und das liegt nun etwa 10 Jahre zurück. Seitdem hat sich daran nichts geändert, auch nicht jetzt im neuen Jahr. Mich wundert die Frist bei Singulair nun auch. Ich habe keine Erklärung dafür. Würde mich aber interessieren, wenn du das nächste Mal sie dir wieder verordnen lässt. :wink:

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Rezepte haben in der Regel eine Gültigkeit von 3 Monaten. Allerdings gilt das nur bei Privatrezepten, weil die gesetzlichen Krankenkassen eine Gültigkeit von 4 Wochen vorschreiben. Danach sind die Rezepte nach wie vor gültig, können eben nur nicht mehr zu Lasten der Krankenkasse eingereicht werden und müssten dann privat bezahlt werden.

Die Ausnahmen sind die sogenannten T-Rezepte, die aber sehr selten vorkommen und Betäubungsmittelrezepte. T-Rezepte sind 6 Tage nach dem Ausstellungsdatum gültig und BTM - Rezepte 7 Tage. Von einer Gültigkeit von 2 Wochen habe ich noch nie etwas gehört, schon gar nicht bei einem normalen Kassenrezept.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



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