Auf falsch ausgezeichnete Preise bestehen?

vom 01.12.2010, 10:07 Uhr

Als Irreführung würde ich es nun nicht bezeichnen, es kann immer mal passieren, dass ein Produkt falsch ausgezeichnet wird. Als Kunde kann man dann versuchen, das Produkt zu dem günstigeren Preis zu bekommen, aber ein Anrecht darauf hat man nicht.

Den Fall mit der Wühlkiste hatte ich bislang ein Mal. Eine CD- Rom war mit einem Euro ausgezeichnet, als ich dann an die Kasse kam, wollte die Kassiererin plötzlich über 30 Euro von mir haben. Sie hat mir die CD- Rom dann aber tatsächlich für einen Euro verkauft, nachdem ich ihr versichert hatte, sie aus der Wühlkiste zu haben, wo ich sie auch her hatte. Sonst hätte ich sie sicher nicht gekauft.

In der Apotheke, in der ich arbeite, kommt es auch schon mal vor, dass Produkte falsch ausgezeichnet sind. Dann sehe ich immer nach, ob ich das Produkt zu dem günstigeren Preis abgeben kann, oder eben nicht. Wenn wir einen Verlust machen, kann ich es natürlich nicht verkaufen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



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