Ist es erlaubt sein Bahnticket zu verleihen?

vom 14.09.2010, 13:53 Uhr

Subbotnik hat geschrieben:Anhand der Unterschrift auf dem Ticket bzw. eben deswegen, weil der, der am längsten damit unterwegs ist unterschreiben soll.

Ok, war vielleicht nicht ganz klar ausgedrückt. Beim Internetkauf kommt automatisch der Name des Käufers drauf, beim normalen Kauf unterschreibt der mit der weitesten Strecke. In jedem Fall also nur einer von maximal 5 Nutzern. Soweit ja auch ganz klar, aber die Bahn schreibt ja niemandem vor, dass alle Nutzer die gleiche Strecke zu fahren haben oder zumindest am gleichen Bahnhof losfahren müssen. Schon allein die Aussage, dass der mit der längsten Strecke unterschreibt, zeigt ja schon deutlich, dass theoretisch alle 5 Nutzer eine andere Reise unternehmen können.

Um das jetzt mal deutlich zu machen, was ich daran so fraglich finde. Wir sprechen uns beide ab, dass wir am Wochende nach Berlin fahren wollen zum Fussball. Du fährst in München los, ich steig erst in Magdeburg dazu. Weil du vor dem Spiel noch einen Freund in Potsdam besuchen willst, steigst du da schon aus und kommst dann später mit der S-Bahn nach, die du mit deiner Eintrittskarte fürs Spiel nutzen kannst (fiktiv, keine Ahnung ob das da auch für die S-Bahn gültig ist). Ich dagegen fahre mit unserem Wochenendticket (ist ja nicht viel anders als das NRW-Ticket) weiter und steige erst in Berlin am Hauptbahnhof aus und fahr dann von da schon los zum Stadion.

Nun bin ich also der letzte der das Ticket nutzt und muss es deswegen ja auch behalten. Du bist aber deutlich weiter gefahren als ich, also musst du das Ticket unterschreiben. Aber was mach ich denn nun wenn ich zwischen Potsdam und Berlin/Hbf kontrolliert werde? Ein gültiges Ticket hätte ich, an die Vorschriften der Bahn haben wir uns auch beide gehalten, soweit ich das überblicken kann. Aber im dümmsten Fall, sagt dann der Schaffner zu mir, ich hätte mir das Ticket ergaunert oder irgendwem günstig abgekauft, der vorher ausgestiegen ist und ich soll 40 Euro zahlen.

Was macht man dann also um aus dieser Zwickmühle herauszukommen oder gibt es irgendwo noch versteckte Hinweise dazu? Und ja ich weiß es geht eigentlich ums NRW-Ticket, aber den Sachverhalt kann man ja 1:1 übertragen, nur dass es da vielleicht nicht für jeden so deutlich ist, wenn man jetzt Orte in NRW genommen hätte.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



So wie ich die Regelungen der Bahn verstanden habe, ist der Inhaber des Tickets sozusagen der Kopf der Reisegruppe - sobald der sich von der Gruppe löst, halt wenn er aussteigt, ist die Gruppe aufgelöst und das Ticket damit nicht mehr gültig.

Da unterlag ich auch einem Irrtum, da ich auch dachte, dass der letzte einer Gruppe erst mit dem Fahrtende diese auflöst. Aber laut Regelung der Bahn sieht es so aus:

Strecke A - B - C - D - E - F - G

Reisegruppe besteht aus 1, 2 und 3:
- 1 steigt bei A ein und fährt bis C,
- 2 steigt bei B ein und fährt bis F,
- 3 steigt bei E ein und fährt bis G.

2 wäre dann am längsten unterwegs und das Ticket würde nur für ihn gelten. 1 und 3 müssten dann für A bis B bzw. für F bis G ein Ticket gesondert nachlösen.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Denkbar das es so ist, wie du es schreibst. So wäre ich ja grundsätzlich auch an die Sache herangegangen, konnte nur dementspechend keine genaue Aussagen bei den Tickets finden. Zumal ich irgendwie noch so im Hinterkopf hatte, dass mich zumindest bisher nie ein Kontrolleur gefragt hatte, ob derjenige der unterschrieben hatte noch dabei ist, was durchaus nicht immer der Fall war. Kann aber natürlich auch daran liegen, dass es meist voll im Zug war oder die Kontrolleure keine Lust hatten.

Zumindest den bahneigenen Fahrkartenkontrolleuren ist das ja in der Regel ziemlich egal, solange es eine gültige Fahrkarte gibt und da auch eine Unterschrift drauf ist. Es sind ja meist nur die externen Kontrolleure da sehr streng und suchen regelrecht nach Möglichkeiten den Fahrgästen Strafen aufzubrummen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich wüsste jetzt nicht direkt, ob das erlaubt ist oder nicht. Aber wenn das Ticket speziell auf dich bezogen ist, würde ich es lassen, es sei denn ihr beide seid siamesische Zwillinge ;). Das personenbzeogene Ticket ist, wie der Name schon sagt, auf dich bezogen und daher nur für dich gültig. Ist es jedoch nicht auf dich speziell bezogen, denke ich, dass du es ihre ohne weitere Probleme ausleihen kannst.

Ich selber habe, als ich in Berlin war, auch so eine Karte von der Mutter meine Freundin bekommen. Sie wohnt ja dort nicht direkt in der Großstadt, ich glaube Nähe Karlshorst oder so haben die beiden gewohnt, und in Berlin ist es nun einmal so, dass man sehr viel Bahn und Bus fährt. Mit dem Ticket, ich glaube, das hat etwa 40 Euro im Monat gekostet, kann man dann mit allen Verkehrsmitteln die oben genannt sind, kostenlos fahren. Das Ticket war nicht auf sie bezogen, daher konnte sie es mir ohne Probleme leihen. Meine Freundin und ich waren an diesem Wochenende sehr viel unterwegs und hätte ich dann immer noch das Geld für den Bus oder die Bahn bezahlen müssen, wäre das Wochenende ganz schön teuer geworden...

» Ewariane » Beiträge: 319 » Talkpoints: -2,24 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich bin auch schon öfter mit einem solchen Ticket gefahren und wusste auch nie so recht, welcher Name eingetragen werden muss. Spricht denn etwas dagegen, alle fünf Namen auf der Karte einzutragen? Wenn ich die schon vor Fahrtbeginn eintrage, müsste das doch in Ordnung sein, oder? Was anderes ist es doch, wenn ich nur meinen Namen eintrage, dass Ticket weiterverkaufe und diese Person widerum ihren Namen einträgt.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


SuperGrobi hat geschrieben:Ich bin auch schon öfter mit einem solchen Ticket gefahren und wusste auch nie so recht, welcher Name eingetragen werden muss. Spricht denn etwas dagegen, alle fünf Namen auf der Karte einzutragen?


Ja die Bahnvorschriften sprechen dagegen, da diese ausdürcklich verlangen, dass nur einer unterschreibt. Abgesehen davon, dass der Platz auch eng werden dürfte, könnte das dazu führen, dass man dann von einem Kontrolleur des Schwarzfahrens angezeigt werden kann, da man mehr Namen eingetragen hat, als eigentlich drauf gehören und man die Karte damit theoretisch ja ungültig machen könnte.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^