Ist es erlaubt sein Bahnticket zu verleihen?

vom 14.09.2010, 13:53 Uhr

Ich hatte neulich die Situation, dass meine Bekannte nach Soest fahren musste um etwas zu erledigen. Da ihr Auto momentan in der Werkstatt ist, wollte sie mit der Bahn fahren. Da ich auch öfters mal gerne verreise, hatte ich für die Deutsche Bahn noch ein NRW-Ticket, dass sie für ihre Angelegenheit problemlos nutzen könnte. Nun bin ich mir allerdings nicht sicher, ob es erlaubt ist, ein solches Ticket zu verleihen. Theoretisch würde doch nichts dagegen sprechen, denn ich brauche es zurzeit nicht und bevor es ganz abgelaufen ist, kann sie es doch noch ruhig benutzen oder etwa nicht?

Ist es strafbar ein Ticket zu verleihen? Mit welchen Konsequenzen hat man zu rechnen, wenn ein Schaffner dahinter kommen würde? Wird einem das Ticket dann womöglich sogar entzogen?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Das NRW Ticket kenne ich jetzt nicht. Aber wenn es ein personenbezogenes Ticket ist (also auf Deinen Namen ausgestellt) dann kannst Du es ja nicht verleihen. Ist es hingegen ohne Bezug zu einer Person, dann ist es auch übertragbar. Wichtig ist ja dann nur, dass es immer maximal eine Person nutzen kann.

Crispin hat geschrieben:wenn ein Schaffner dahinter kommen würde?

Welche Chance bzw. welches Mittel hätte er denn, dahinter zu kommen? Steht doch irgendwo ein Name drauf? Wie z.B. beim "Schönes-Wochenend-Ticket", bei dem man seinen Namen hinschreiben muss? Denn wenn ja, dann wäre es wohl mit den gleichen Konsequenzen verbunden wie Schwarzfahren. Ob man bei der Sache auch den Inhaber des Tickes belangen kann, weiß ich aber nicht. Schließlich ist ja nicht sicher, dass Du das Ticket wirklich verliehen hast.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also ich weiß jetzt auch nicht genau, wie es bei dem NRW-Ticket ist. Ich kann dir nur sagen, wie es im Freiburger Raum ist. Dort kann man sich zwei verschiedene Monats-Tickets kaufen. Entweder ein Ticket, das mit deinem Namen versehen ist und auch wirklich nur du benutzen darfst und dann gibt es eines, welches teurer ist, aber dafür kein Name darauf steht. Dieses Ticket ist dann problemlos übertragbar, da es ja auch teurer ist, als das Namengebundene.

Wenn du es genau wissen willst, schreib doch einfach mal den NRW-Verbund an oder geh an einen Ticketschalter und frage dort nach. Normalerweise kann dir auch die Deutsche Bahn weiterhelfen.

» KaBa » Beiträge: 15 » Talkpoints: 9,28 »



Also nur weil auf dem Ticket kein Name drauf steht, darf man es trotzdem nicht unbedingt verleihen. Das ist ganz großer Blödsinn. Es ist allerdings so, dass man bei einem Ticket ohne Namensangabe das Verleihen nicht so leicht nachvollziehen kann.

Du musst eben konkret in die AGB schauen, ob du das Ticket verleihen darfst. Ich habe jetzt keine Infos über ein "NRW-Ticket" gefunden, vielleicht meinst du ja das "Schöner-Tag-Ticket NRW"? Da kannst du dir die Konditionen hier durchlesen und dort steht auch, dass es nicht übertragbar ist und somit nicht verliehen werden darf.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Nein, ist es nicht - siehe: U-Bahn Ticket nach der Fahrt verkaufen - illegal ?

Dabei ist es egal, ob man es verkauft oder verschenkt, denn es läuft immer darauf hinaus, dass man ein bereits benutztes Ticket an einen "Unbefugten" weitergibt - ob nun umsonst oder gegen Zahlung ist dann ja nebensächlich.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Dabei ist es egal, ob man es verkauft oder verschenkt, denn es läuft immer darauf hinaus, dass man ein bereits benutztes Ticket an einen "Unbefugten" weitergibt - ob nun umsonst oder gegen Zahlung ist dann ja nebensächlich.

Manchmal ist das aber auch gerade erlaubt, siehe hier (ganz unten).

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Weil sie als "frei übertragbar" gekennzeichnet sind! Das ist das NRW Ticket nach Benutzung nun einmal nicht, siehe Hinweise, zweiter Absatz, erster Satz.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Subbotnik hat geschrieben:Weil sie als "frei übertragbar" gekennzeichnet sind! Das ist das NRW Ticket nach Benutzung nun einmal nicht, siehe Hinweise, zweiter Absatz, erster Satz.

Aber wie genau funktioniert die Überprüfung denn? Es muss ja nur ein Reisender unterschreiben, obwohl aber 5 damit fahren dürfen. Die Bahn meint dazu ja nur, dass derjenige mit der weitesten Strecke unterschreiben soll/muss. Derjenige muss doch aber eben nicht zwangsläufig auch der sein, der als letzter das Ticket benutzt. Ebenso wird beim Onlinekauf derjenige drauf geschrieben, der es kauft.

Eine Einschränkung, dass dieser dann bei der Benutzung immer dabei sein muss, kann ich nicht so recht herauslesen. Natürlich verbietet die Bahn die kostenlose Überlassung des Tickets bzw. den Weiterverkauf. Aber wie genau will denn die Bahn nachweisen, dass ich mich nicht vorher mit dem eigentlichen Besitzer abgesprochen habe und auf der Strecke dann einfach zugestiegen bin und er es mir eben nicht nur einfach überlassen hat oder verkauft hat?

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Klehmchen hat geschrieben:Die Bahn meint dazu ja nur, dass derjenige mit der weitesten Strecke unterschreiben soll/muss. Derjenige muss doch aber eben nicht zwangsläufig auch der sein, der als letzter das Ticket benutzt. Ebenso wird beim Onlinekauf derjenige drauf geschrieben, der es kauft.

Wenn online etwas verkauft wird und dann erst der Name draufgeschrieben wird, war das Ticket ja noch nicht in Benutzung. Normalerweise, zumindest kenne ich es von früher so, darf man, sollte man mit einem nicht unterschriebenem Ticket unterwegs sein, gleich bei der Kontrolle dieses Versäumnis nachholen.

Und natürlich ist derjenige der Letzte, der es benutzt, da er als letzter von der Gruppe aussteigt bzw. auf der Rückfahrt zusteigt. Oder was meinst Du?

Klehmchen hat geschrieben:Aber wie genau will denn die Bahn nachweisen, dass ich mich nicht vorher mit dem eigentlichen Besitzer abgesprochen habe und auf der Strecke dann einfach zugestiegen bin und er es mir eben nicht nur einfach überlassen hat oder verkauft hat?

Anhand der Unterschrift auf dem Ticket bzw. eben deswegen, weil der, der am längsten damit unterwegs ist unterschreiben soll.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Also das Semester Ticket ist wie ein NRW Ticket, nur das kann man wohl nicht an andere Personen verleihen, weil auf dem Ticket Vorname Nachname Geburtsdatum und andere Sachen 1. drauf stehen und 2. auf dem Chip gespeichert sind. Ist genauso wie beim Schokoticket. Einmal den Chip an das Lesegrät halten, Perso zeigen und schon findet man die Unterschiede.

Schwarz fahren: Konsequenzen? Das kostet dich 40 Euro aber dann kannst du mit dem Ticket für 40 Euro bis zur deiner Haltestelle fahren, wo du auch hinmusst.

» Styff Meister » Beiträge: 4 » Talkpoints: 0,97 »


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