Unterhaltsleistungen für die Berufsausbildung?

vom 23.08.2010, 21:57 Uhr

A hat vor kurzem eine Zusage für eine Berufsausbildung erhalten, um die A sich beworben hatte. Natürlich freut sich A sehr darüber, allerdings ist es so, dass A durch die Entfernung zum Ausbildungsort von zuhause ausziehen muss und eine kleine Wohnung nehmen muss. Das Geld von der Ausbildung alleine wird dazu allerdings zumindest im ersten Jahr sicherlich nicht reichen.

Steht A eine Art Unterhalt von meinen Eltern zu oder kann A von anderen Stellen Geld erhalten, von dem ich dann leben kann? Es wäre wirklich toll, wenn ihr dafür eine Lösung finden würdet, denn die Ausbildung möchte A nur zu gerne machen.

» QelThelas » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Unterhaltsleistungen durch die eigenen Eltern ist immer vom Alter der Kinder abhängig. Bis zum 25. Lebensjahr sind die Kinder unterhaltspflichtig, das heißt sie müssen Geld durch die Eltern erhalten. Dabei ist aber auch immer zu sehen, dass es teils staatliche Zuschüsse gibt. Kindergeld kann an das Kind weitergeleitet werden oder auf das Konto des Kindes ausgezahlt werden, denn wenn es nicht mehr zu Hause wohnt, hat es selbst darauf Anspruch, um den Lebensunterhalt zu bezwingen.

Nebenbei kann dann unter bestimmten Anforderungen Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe bezogen werden. Ob diese Voraussetzungen greifen, muss bei den Behörden geprüft werden. Aber wenn man keine Zahlungen erhält, kann es eben nötig sein, dass die Eltern zahlen, wenn sie es denn können.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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