Verkauf von Ed Hardy Produkten bei Ebay verboten

vom 27.01.2008, 19:52 Uhr

Hallo vor kurzem habe ich gelesen, das es verboten sei Ed Hardy Sachen bei Ebay in Deutschland verboten sei. Zwar kann man die Sachen bei Ebay versteigern doch man muss mit einer Klage rechnen. Die Liziens diese Sachen in Deutschland zu verkaufen, haben wohl nur Spezielle Firmern, vertreter und Geschäfte . Ein Rechtsanwalt in aus Deutschland hat sich darauf spezialisiert und beobachtet die Laufenden Auktionen. Nach Auktions Ende, werden die Verkäufer dann von ihm Angeschrieben und werden von Ihm verklagt. Das dumme dabei ist nur, das der Rechtsanwalt da im Recht ist, und eine Menge Geld damit einnimmt. Alle bisherigen Verkäufer die sich dagegen gewehrt haben und damit an die Öffentlichkeit gegangen sind, haben diesen Prozess verloren.
Was sagt ihr dazu ?

» ZappHamZ » Beiträge: 1889 » Talkpoints: -16,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hä? Sicher, dass das für Privatpersonen gilt? Würd mich mal interessieren, wie das rechtlich wirklich ist. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass es Privatpersonen verboten ist, ihre Klamotten bei ebay zu verkaufen, wenn die gebraucht sind. Also naja, ich kann doch mit meinem Zeug machen was ich will ,oder?! Solange ich das nicht gewerblich mache. Vielleicht weiss ja jemand wie das genau geregelt ist gesetzlich.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ja das gilt auch bzw. vor allem für Privatpersonen und Privatverkäufer!

Wie das rechtlich ist, ist einfach erklärt:
Man wirft den Verkäufern vor, gefälschte Ware zu vertreiben was man anhand einer "Analyse" des bei eBay eingestellten Bildes macht - es wird also im Grunde behauptet, man vertreibe eine Fälschung.
Und Privatverkäufer kann man deswegen abmahnen, weil man nicht mehr mit dem Markenrecht, sondern mit dem Urheberrecht argumentiert. Statt einer Markenrechtsverletzung wird also eine Urheberrechtsverletzung abgemahnt - handelt man mit einem Plagiat, dann gute Nacht.

Jedoch sollte man, wenn man abgemahnt werden sollte, auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen, der sich in diesem Gebiet auskennt, da z. B. die Abmahnsummen anfechtbar weil ungerechtfertigt sein könnte, da oft ein Streitwert von 50.000 Euro bei z. B. einer Mptze zugrundegelegt wird.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



OK, ads leuchtet mir ein. Aber wenn man wirklich ein Orginial verkauft?! Also dann hat man doch theoretisch überhaupt nichts zu befürchten, wenn ich dich richtig verstanden habe?

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo guten Tag ich habe vor kurzem 2. T-shirts von Ed-Hardy verkauft und bis heute nix erhalten muss ich mit etwas rechnen?
Die T-shirts waren Original und Neu habe Sie geschenk bekommen und Sie haben mir nicht gefallen, daher habe ich Sie versteigert.
Wann kommen den ungefähr die Klage?

» IzzetCiftci » Beiträge: 36 » Talkpoints: 0,88 »


Keine Ahnung wann und ob die kommen. Aber dieser Anwalt ist halt sehr selbstsicher und meiner Meinung nach gierig ! Kann also sein das du eine bekommst, kann aber auch sein das du keine bekommst.

Außerdem habe ich hier schon gelesen, das er immer verklagt mit dem Grund es handel sich um Fälschungen, aber wenn du selbser sagst sie sind echt, haste du glaube ich nichts zu befürchten.

» ZappHamZ » Beiträge: 1889 » Talkpoints: -16,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Es ist völlig egal ob Original oder nicht - bisher wird vor allem auf das UrhG Wert gelegt, wie schon geschrieben.

Und der Anwalt ist nicht gierig sondern handelt lediglich im Auftrag seiner Mandanten - wie schon geschrieben ist der Klagegrund der Plagiatsvorwurf - und wie will man denn beweisen dass sie echt sind? Nur mit einer Aussage dass es so ist, ist es da nicht getan! Sonst würde doch logischerweise jeder Fälscher dies auch behaupten!

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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