Rabattverträge der Apotheken

vom 21.05.2010, 08:10 Uhr

Ich selbst habe das Glück, fast nie zum Arzt gehen zu müssen. Demnach bin ich auch wirklich selten in Apotheken. Ganz anders geht es da einem Bekannten, der mir neulich von einer Sache erzählt hat. Also zuerst hatte er seinen Arzt aufgesucht, er hatte irgendwelche Schmerzen. Der Arzt verschrieb ihm nun ein verschreibungspflichtiges Medikament. Mit dem Rezept in der Tasche verließ er den Arzt.

Bevor er jedoch die Apotheke aufsuchte, wollte er dann zunächst anrufen um zu fragen, ob die Arznei derzeit vorhanden sei. Doch die erste Reaktion des Apothekers (am Telefon) war die Frage nach seiner Krankenkasse und der Kundennummer. Der Apotheker erklärte ihm dann, dass er ihm das Medikament ja nur dann geben kann, wenn es die Rabattverträge zuließen. Zu einem Ergebnis kam es aber ansonsten bei diesem Gespräch nicht, so dass er am darauf folgenden Tag eine andere Apotheke aufsuchte, in welcher auch ein ihm bekannter Apotheker arbeitet.

Bevor er sich dann das Medikament geben ließ, befragte er den Apothekern nach diesen sogenannten Rabattverträgen. Dieser entgegnete ihm, dass die Apotheken mit den unterschiedlichen Krankenkassen Verträge abschließen, welche beinhalten, dass ein Kunde unter den und den Voraussetzungen das Präparat nicht kaufen darf und der Apotheker verpflichtet ist, ihm ein günstigeres Medikament mit ähnlichem Wirkstoff zu verkaufen. Das zeigte er meinem Bekannten sogar hinter dem Tresen auf dem Bildschirm.

Das heißt also, dass ein Kunde, solange er bei einer Krankenkasse ist, die so einen Rabattvertrag mit der Apotheke abgeschlossen hat, das Medikament unter Umständen nicht ausgehändigt bekommt, obwohl es vorrätig wäre. Stattdessen muss er sich mit einem günstigeren, weniger guten Medikament zufrieden geben.

Die erste Frage, die ich mir stellen musste, ist, ob das denn überhaupt rechtlich gesehen korrekt ist. Denn ein Rezept ist ja ein ärztliches Dokument und dieser entscheidet doch darüber, was für ein Medikament sein Patient benötigt. Zudem kommt, dass ein Arzt dem Patienten nun also etwas verschreiben könnte, was für diesen gar nicht erhältlich ist. Was wisst ihr über diese "Rabattverträge"? Sind sie so, wie ich sie geschildert bekommen habe? Und was haltet ihr davon, dass wir als kranke Patienten mit einem billigeren Präparat abgespeist werden? Gibt es überhaupt noch ethische Pharmazeutika?

Benutzeravatar

» Sann » Beiträge: 466 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Diese Rabattvereinbarungen betsehen in der Tat.

Es ist auch nicht ungesetzlich, wenn der Apotheker einem Patienten ein anderes Medikament mit dem selben Wirkstoff aushändigt. So ist das vor einigen Jahren per Gesetz beschlossen worden. Der Arzt hat ja die Möglichkeit, auf dem Rezept zu vermerken, dass ausschliesslich dieses bestimmte Medikament ausgehändigt werden soll (zumindest gab es diese Möglichkeit, ob es aktuell so ist, müsste ich jetzt nachsehen).

Viele Medikamente unterscheiden sich ja ausser im Namen und einigen wenigen Unterschiede in den "Zutaten" nicht wirklich voneinander, der medizinisch nötige Wirkstoff ist identisch. Im Prinzip schreibt der Arzt ja nur einen Wirkstoff auf, der in verschiedenen Medikamenten enthalten ist.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Sann hat geschrieben:Bevor er sich dann das Medikament geben ließ, befragte er den Apothekern nach diesen sogenannten Rabattverträgen. Dieser entgegnete ihm, dass die Apotheken mit den unterschiedlichen Krankenkassen Verträge abschließen, welche beinhalten, dass ein Kunde unter den und den Voraussetzungen das Präparat nicht kaufen darf und der Apotheker verpflichtet ist, ihm ein günstigeres Medikament mit ähnlichem Wirkstoff zu verkaufen.

Dein Beitrag ist so leider überhaupt nicht korrekt. Du hast da einiges verdreht. Ich selber arbeite in der Apotheke und kenne mich also aus. Die Rabattverträge werden nicht zwischen Krankenkasse und Apotheke geschlossen, sondern zwischen den Krankenkassen und den Herstellerfirmen. Das ist ein entscheidender Unterschied! Die Apotheken haben damit gar nichts zu tun. Sie müssen diese Rabattverträge, die zwischen den Herstellern und den Krankenkassen vereinbart wurden, einhalten, da sie sonst kein Geld von den Krankenkassen für die Rezepte erhalten (sie würden, wenn sie so verfahren würden, also praktisch den Kunden ihre Medikamente schenken) und zusätzlich noch gegen das Gesetz verstoßen würden und mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hätten.

Ein zweiter Fehler, der dir in deinem Beitrag unterlaufen ist, ist, dass die Präparate, die der Apotheker jemandem heraussucht, nicht einen ähnlichen Wirkstoff enthalten, sondern genau den gleichen. Es ist gesetzlich geregelt, dass der Apotheker nur Präparate mit identischem Wirkstoff abgeben darf. Der Arzt legt immer noch fest, welche Therapie der Patient bekommen soll!

Allerdings ist es dann den meisten Ärzten egal, in was für einer Verpackung ihr verordnetes Medikament (Wirkstoff) dann steckt. Ob die Verpackung blau ist, oder ob sie rot ist, ändert nichts an dem Wirkstoff, der in dem Präparat steckt. Wenn dem Arzt dies egal ist, dann macht er vor dem Medikament auf dem Rezept in dem aut idem Feld kein Kreuz. Dann aber hat der Arzt noch eine zweite Möglichkeit, die meistens dann zu tragen kommt, wenn ein Patient auf ein Medikament empfindlich reagiert. Dann kann der Arzt in dem aut idem Feld vor dem Medikament auf dem Rezept ein Kreuz setzen; und zwar NUR der Arzt, da das Rezept ein Dokument ist und es Dokumentenfälschung wäre, wenn das Kreuz vom Apotheker oder gar vom Patienten selber gemacht werden würde. Das kann strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. In einem solchen Fall, wenn das aut idem Feld also angekreuzt ist, ist der Apotheker verpflichtet, nur das auf dem Rezept verordnete Präparat abzugeben, egal, was in den Rabattverträgen ausgemacht wurde. Diese Freiheit hat der Arzt, ansonsten muss auch er sich an die Rabattverträge der Krankenkassen mit den Herstellerfirmen halten.

Ich sehe es leider in der Praxis immer wieder, dass die Leute nicht aufgeklärt wurden und immer befürchten, der böse Apotheker möchte ihnen ein billiges Ersatzpräparat andrehen. Leider ist das nicht so. Die Rabattverträge knebeln die Apotheker und diese haben keinerlei Entscheidungsmöglichkeiten, außer wenn mehrere Präparate gleichzeitig in einem Rabattvertrag stehen. Dann kann der Apotheker eventuell unter mehreren Präparaten auswählen. Da wäre es dann günstig, wenn der Patient den Apotheker danach fragt, welche Präparate er ihm geben könnte, ohne dass er gegen die bestehenden Rabattverträge verstößt.

Also, wenn jemand auf jeden Fall nur das vom Arzt verordnete Medikament möchte, sollte er das doch bitte mit dem Arzt abklären und nicht erst in der Apotheke, da es dort bereits zu spät ist, großartig zu verhandeln.

Benutzeravatar

» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Es ist an sich so, das der Arzt ein Medikament mit dem gewünschten Wirkstoff verschreibt, aber keine Herstellerfirma dabei schreibt. Das heisst, das der Apotheker das Medikament raussucht. Und da gibt es Vereinbarungen mit den Krankenkassen, das die eine halt möchte, das das Medikament der einen Firma, wegen dem Preis meistens, verkauft wird. Die Wirkstoffe sind aber die gleiche. Ähnlich wie es verschiedene Firmen gibt die Mehl herstellen. Da ist dann auch nur die Verpackung anders, aber der Inhalt im Endeffekt der selbe. Nur die Verpackung ist eine andere.

Trotzdem kann es Unterschiede geben. Es gibt zum Beispiel Firmen die ihre Tabletten mit irgendwas einhüllen. Was aber die Wirksamkeit nicht mindert. Für manche sind diese Tabletten einfacher zu nehmen, weil sie glatter sind. Andere haben Probleme mit dem Stoff, der die Tabletten umhüllt. Da kann der Arzt dann aber auf das Rezept schreiben, das das verschriebene Medikament nur von der Firma X sein darf, weil die halt die Tabletten nicht noch mal umhüllen.

Ich kenne das "Problem" mit meinen Medikamenten. Ich nehme ein Schlafmedikament, was nicht ganz ohne ist. Sprich ich sollte es auch wirklich nur Nachts einnehmen. Leider sehen die Tabletten mancher Firmen den Tabletten meiner Schilddrüsenmedikamente sehr ähnlich. Die Schilddrüsenmedikamente nehme ich aber morgens nach dem Aufstehen. Und es ist mir auch schon passiert, das ich morgens halt eine Schlaftablette genommen habe und mich gewundert habe, warum ich den ganzen Tag über müde war. Das Problem kann ich umgehen, wenn ich das Schlafmedikament von einer bestimmten Firma habe. Da sind die Tabletten erstmal in einer anderen Form und sie sind in einem grünen Blister. Deshalb sagte ich halt jedes Mal in der Apotheke, ich hätte mein Schlafmedikament gerne von der Firma X. Was bisher auch kein Problem war. Das Medikament von der Firma steht zwar nicht auf der Liste der von meiner Krankenkasse genehmigten Medikamente, ist aber preislich mit den Medikamenten der genehmigten Medikamente gleich. Trotzdem wies mich nun ein Apotheker mal darauf hin. Ich bin dann zu meinem Arzt und erzählte ihm von meinem Problem. Seitdem steht die Firma mit drauf und es wird ein Kreuzchen gemacht, das ich nur das Medikament nehmen darf und es klappt wunderbar.

Ich habe es aber auch schon andersrum erlebt, das die verschreibende Ärztin, ohne mein Wissen, ein Kreuzchen machte, das man mir nur bestimmte Firmen verkaufen darf. Nur leider stellte die Firma das Medikament nicht mehr her. Und die Apotheken hätten mir nichts anderes geben dürfen. Und ein Medikament einer anderen Firma hätte es da auch getan. Ich weiss nicht in wieviel Apotheken ich damals war und keine konnte mir helfen. Und ich hatte eine Rennerei, bis ich endlich meine Medikamente hatte.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



LittleSister hat geschrieben:Ich habe es aber auch schon andersrum erlebt, das die verschreibende Ärztin, ohne mein Wissen, ein Kreuzchen machte, das man mir nur bestimmte Firmen verkaufen darf. Nur leider stellte die Firma das Medikament nicht mehr her. Und die Apotheken hätten mir nichts anderes geben dürfen. Und ein Medikament einer anderen Firma hätte es da auch getan. Ich weiss nicht in wieviel Apotheken ich damals war und keine konnte mir helfen. Und ich hatte eine Rennerei, bis ich endlich meine Medikamente hatte.

Da hätte dann aber gleich der Apotheker, dem aufgefallen ist, dass es das Medikament von dieser speziellen Firma nicht mehr gibt, gleich Rücksprache mit dem Arzt halten müssen. Schließlich kann man das, was nicht mehr im Handel ist, auch nicht abgeben.

Wenn ein Rückruf mit dem Arzt erfolgt wäre, hätte dieser eine andere Firma nennen können oder dem Apotheker die Wahl frei stellen. Dann hättest du keine Rennerei gehabt.

Benutzeravatar

» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Oh, dann habe ich da wirklich einiges verdreht, beziehungsweise mein Bekannter, da er mir es genauso geschildert hat, wie ich es oben geschrieben habe. Er war auch sehr empört darüber. Am besten kläre ich ihn mal auf, dass es den Vertragspartnern nicht darum geht, den Kunden "schlechtere" Präparate anzubieten, sondern einfach andere, die aber den selben Wirkstoff enthalten.

Wenn der apotheker ein Präparat mit dem selben Wirkstoff heraussucht, das aber nicht den selben Produktnamen trägt, kann dann das Präparat ein Patentrecht haben? Oder handelt es sich dann um sogenannte "Generika"? Genau damit beschäftigt habe ich mich damit noch nicht, meine aber dass man solche Medikamente dann so bezeichnet. @ Nettie: Das kannst du mir doch sicher erklären (da du ja in einer apotheke arbeitest, wie du schriebst).

Benutzeravatar

» Sann » Beiträge: 466 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Stattdessen muss er sich mit einem günstigeren, weniger guten Medikament zufrieden geben.

Das andere Produkt ist in dem Falle natürlich nicht weniger gut. Es heißt bloß anders. Kennst du das denn nicht von anderen Produkten (als einfachstes Beispiel würde mir zB. die Pille einfallen)?

Eben weil es sich so verhält finde ich es absolut nicht empörend. Man schadet dem Verbraucher ja nicht und oftmals spart er auch noch. Aber es denken viele so wie du, dass sie dann automatisch minderwertige Sachen bekommen. Liegt vielleicht auch an den Verpackungen, die weniger originell aussehen, als die, die man sonst so kennt.

Benutzeravatar

» winny2311 » Beiträge: 14978 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Diese Rabattverträge können einen fürchterlich irre machen.

Bei mir handelt es sich um ein Schilddrüsenhormon - zuerst wurde mir eines verschrieben, das 1. am längsten auf dem Markt ist und 2. scheinbar das zuverlässigste und erprobteste Präparat ist. Erhalten habe ich in einer Apotheke allerdings ein Medikament von Hexal. Da es die erste Behandlung war nahm ich das so hin, da der Arzt weder Kreuzchen gemacht hatte noch irgendetwas gesagt hat. Diese nahm ich zu Ende und als ich jetzt mit dem erneuten Rezept in der Apotheke war (3 Monate später) war auf einmal ein Vertrag mit meiner Krankenkasse vorhanden. Wer sich aber mit Schilddrüse auskennt weiss, das man nicht einfach so das Präparat wechseln sollte. Nach langer Diskussion nahm ich dann das so hochgelobte Präparat. Meine Freundin bekommt während der Schwnagerschaft ebenfalls Jodid und ein Schilddrüsenhormon - sie ist bei eben dieser Krankenkasse und bekam 1 Woche später bereits nicht mehr mein Medikament.

Das macht es einem natürlich nicht leichter wenn die Ärzte nicht an das Kreuz denken. Mein Arzt vergisst es regelmäßig und manchmal zeichnet er auch nur gegen bei der Sprechstundenhilfe wenn keine Kontrolle der Werte nötig ist. Für mich als Patient ist das natürlich nicht gerade schön. Allerdings ist es ja so, dass man darauf nur einmal "reinfällt" und in der Regel das nächste Mal darauf besser vorbereitet ist.

» Rheanna » Beiträge: 639 » Talkpoints: 3,67 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallo, hab Eure Diskussion gesehen und hab da irgendwie gar keine Meinung zu. Aber hab ne interessante Sendung dazu gesehen.

Hier: youtube . com/watch?v=V7cjTs3OR7o

» Holgersson » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,10 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^