Nachbar parkt dauernd Garage zu - was tun?
A und B wohnen in einem Mietshaus. Auf dem Grundstück steht eine Doppelgarage mit jeweils einem Stellplatz für jede der beiden Parteien. Jede der Einzelgaragen hat ein eigenes Tor.
A stellt das Auto meist in der Garage unter, B hat dazu aber offenbar keine Lust und parkt seines lieber auf dem Hof. Dummerweise stellt er sein Fahrzeug sehr häufig so ab(nämlich genau mittig vor den beiden Toren), dass A dadurch nicht mehr aus der Garage fahren kann, weil Bs Auto im Weg ist. B fährt sein Auto dann zwar immer weg, so dass A doch noch aus der Garage kommt, jedoch lässt er sich dafür meist Zeit, so dass A diesen Faktor immer schon mit einplanen muss, um pünktlich los zu kommen. Jede Bitte das Auto mal etwas günstiger abzustellen oder gar in die Garage zu fahren, hat B abgelehnt.
Neulich war es nun so, dass B mal wieder vor der Garage stand. A musste dringend weg und klingelte bei B, dieser öffnete jedoch nicht. Später stellte sich heraus, dass er gar nicht zu Hause gewesen war. A kam aber deshalb nicht nur an sein Auto heran, sondern nicht einmal an sein Fahrrad, weil B so dicht vor der Garage geparkt hatte, dass es unmöglich war das Kipptor zu öffnen. Darüber hat A sich, wohl verständlicherweise, sehr geärgert. B sah seine Schuld auch gar nicht ein, sondern meinte nur, A solle mal nicht so kleinkariert rumzicken und etwas flexibler werden.
Dieser Tropfen hat das Fass dann zum Überlaufen gebracht und A überlegt nun, wie er künftig mit der Situation umgehen soll. Bitten und Gespräche haben ja, wie gesagt, leider nichts gebracht. Welche Möglichkeiten hat A nun B dazu zu zwingen, ihn in Zukunft nicht mehr andauernd zu behindern? Kann der Vermieter da ein Machtwort sprechen? Und vor allem: Ist A theoretisch berechtigt Bs Auto entfernen zu lassen, wenn er ihn das nächste Mal so völlig unmöglich zugestellt hat? Das ist ja sehr kritisch, denn immerhin ist es auch Bs Grundstück. Auf der anderen Seite behindert er A aber fortlaufend, wenn vielleicht nicht aus böser Absicht so doch zumindest aus Faulheit und Rücksichtslosigkeit. Dieses Mal musste A "nur" zum Einkaufen, was aber ist, wenn er einen wichtigen Termin hat und nicht an sein Auto kommt, weil B mal wieder das wegfahren verhindert hat? Und eine andere Möglichkeit das Auto von B sprichwörtlich aus dem Weg zu schaffen, hat A ja nun leider nicht. Was also kann und darf A tun, um frei über sein eigenes Auto verfügen zu können?
Natürlich könnte A das Auto auch einfach ebenfalls auf dem Hof abstellen, anstatt in der Garage. Aber das sieht A eigentlich nicht ein, denn die Garage wird ja nun mal mitgezahlt und wenn B sie nicht nutzen will, ist das sein Problem. A findet das sehr praktisch, vor allem im Winter und sieht nicht ein, auf diesen sichereren Stellplatz zu verzichten, nur weil der Nachbar dadurch "Unannehmlichkeiten" hat.
A kann das Auto entfernen lassen. Denn B behindert andere und dann kann man durchaus auch die Polizei rufen, die dann das Abschleppen veranlasst. Aber ich denke, dass A es erst mal über den Vermieter machen sollte. A soll dem Vermieter einen Brief schreiben, in dem er Mietminderung androht. Denn es ist ja eine Minderung, wenn man die Garage nicht so brauchen und nutzen kann, wie sie gemietet ist.
Vielleicht kann A ja auch mit dem Vermieter sprechen, dass man einen Pfahl dort hin macht, wo das Auto von B immer parkt, so dass man gar nicht mehr mittig parken kann. Zumindest würde ich versuchen es mit dem Vermieter zu klären. Es kann ja nicht sein, dass A für eine Garage zahlt, die er nicht so nutzen kann, wie er es sollte. Welche Argumente gibt denn B, warum er nicht vernünftig parkt?
So parken, dass er nur vor seiner eigenen Garage steht kann B nicht, weil da ein Treppenvorsprung ist. An dem vorbei kann man zwar bequem in die Garage fahren, aber man kann das Auto eben nicht weiter rechts abstellen, so dass A aus seiner linken Garage heraus mit seinem Auto an Bs vorbei vom Grundstück fahren könnte. B könnte sein Auto aber problemlos vor dem Treppenvorsprung relativ weit rechts abstellen, dann würde das Tor aufgehen und A käme auch relativ bequem an Bs Auto vorbei. Dazu müsste B aber eben richtig einparken anstatt sein Auto einfach irgendwie auf dem Hof abzustellen. Und dazu hat er keine Lust, wie er offen einräumt. Es ist also die pure Faulheit, die Bs Verhalten begründet.
Und wenn A und B die Garagen tauschen würden? Dann kann B vor der eigenen Garage parken und A in die eigene Garage hineinfahren, so dass doch beiden geholfen ist.
Kenne so ein Problem von der Wohnung, in der wir vorher gewohnt haben. Dort waren zwei Nachbarn auch ständig in einer ähnlichen Situation, weil eine familie mehrere Autos hatte und eines davon vor der Garage stehen musste. Ein kleiner Tausch hat dann alle glücklich gemacht.
Davon abgesehen ist B´s Verhalten ziemlich unverschämt.
Der erste Vorschlag in so einem Fall ist ja immer, dass man den Nachbarn auf das Problem anspricht. Hier scheint es so zu sein, dass A den B immer nur im akuten Fall entsprechend aufmerksam macht. Und es kann sein, dass A dann nicht die erforderliche innere Ruhe hat, hier sachlich zu bleiben, was ja angesichts des rücksichtslosen und wiederholten Fehlverhaltens von B verständlich wäre. Daher könnte man in einem ersten Schritt das Gespräch auch dann suchen, wenn B dann nicht gleich das Fahrzeug wegfahren muss. Einfach in ruhiger Atmosphäre, ohne dass irgendwo Druck herrscht.
Wenn das nicht klappt, dann hat man zwar eine Fülle von anderen Möglichkeiten, die aber idR. nicht dafür sorgen werden, dass das nachbarschaftliche Verhältnis für die Zukunft ohne Problembelastung auskommen würde. Doch in Abhängigkeit davon, wie das Verhältnis heute ist, würde ich eben hier auch die notwendigen (schmerzhaften) Schritte nicht scheuen. Denn ein Zuparken (und nichts anderes ist es, wenn man das Garagentor nicht aufbekommt) ist sicher so auf Dauer nicht hinnehmbar.
Der erste Schritt könnte für A sein, sich an den Vermieter zu wenden. Was übrigens dann besonders gut ist, wenn dies auch der Vermieter von B ist. Dann hat der Vermieter direkt Einfluss auf die Sache. Hier könnte man also den Vermieter in die Pflicht nehmen inkl. der Ankündigung, die Miete für die Garage zu kürzen. Schließlich kann man sie nicht nutzen. Das bringt aber gleich zwei Probleme: man macht sich nicht gerade beliebt beim Vermieter und außerdem kann man die Garage auch nach einer Mietminderung nicht nutzen.
Dann gibt es die Möglichkeit, dass A sich einen Anwalt nimmt und B auf Unterlassung verklagt oder gerne auch vorher eine (kostenpflichtige) Abmahnung zukommen lässt. Das ist einfach - muss aber über einen Anwalt gehen und bedarf natürlich klarer Beweise. Dazu sollten aber Fotos reichen, auf denen zu erkennen ist, dass das Garagentor nicht aufgeht.
Etwas mehr kosten würde es, den Wagen von B versetzen zu lassen. Das geht auch dann, wenn er (größtenteils) auf dem gemieteten Grundstück von B steht. A muss aber die Kosten vorstrecken und müsste sie danach von B einfordern. Auch über den Klageweg. Wobei hier die Chancen schlecht stehen, wenn B zu Hause gewesen wäre, weil man A auch zumuten kann, die Kosten gering zu halten.
Auch hätte A die Möglichkeit, B wegen Nötigung anzuzeigen. Auch im ruhenden Verkehr ist das ja möglich. Dazu kann die Polizei geholt werden, und A muss den Standpunkt vertreten, dass B hier absichtlich gehandelt hat. Zwar würde B hier alles bestreiten und von Versehen reden. Und die aufgenommene Anzeige würde wohl nicht weiter verfolgt werden. Aber im Wiederholungsfall wäre es für B schwierig, sich erneut auf ein Versehen zu berufen. Spätestens, wenn die dritte Anzeige aktenkundig wird und die herbeigerufene Polizei regelmäßig bestätigt, dass das Tor nicht zu öffnen ist, wird wohl kein Staatsanwalt noch von Versehen sprechen und der Anzeige nachgehen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn A in der Situation, wo er nicht rauskommt, ein Taxi nimmt und später die Erstattung der Kosten erstreitet. Das geht, wenn ein dringender Termin angestanden ist (nachweislich) und dessen Versäumen wirtschaftliche Folgen (nachweislich) zum Nachteil von A gehabt hätte. Aber auch hier hat man immer das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Billig wäre der Weg, dass A einfach mal zu den unmöglichsten Zeiten den Nachbarn bittet, den Wagen wegzustellen. So kann ich mir Vorstellen, dass der B schnell Abstand von den Spielchen nehmen würde, wenn er 2-3x die Woche um 3 Uhr früh darum gebeten wird, das Auto richtig zu stellen. Das kostet A zwar kein Geld aber eben einen gewissen persönlichen Einsatz.
derpunkt hat geschrieben:Der erste Vorschlag in so einem Fall ist ja immer, dass man den Nachbarn auf das Problem anspricht. Hier scheint es so zu sein, dass A den B immer nur im akuten Fall entsprechend aufmerksam macht. Und es kann sein, dass A dann nicht die erforderliche innere Ruhe hat, hier sachlich zu bleiben, was ja angesichts des rücksichtslosen und wiederholten Fehlverhaltens von B verständlich wäre. Daher könnte man in einem ersten Schritt das Gespräch auch dann suchen, wenn B dann nicht gleich das Fahrzeug wegfahren muss. Einfach in ruhiger Atmosphäre, ohne dass irgendwo Druck herrscht.
Es haben auch schon ruhige Gespräche stattgefunden. Natürlich hat A auch im Bedarfsfall den maulenden B darauf hingewiesen, dass er sich das aus dem Haus rennen und Auto umparken ersparen könnte, wenn er einfach gar nicht erst so parkt, dass es A nicht mehr möglich ist weg zu fahren. Denn B reagiert keineswegs freundlich, wenn er aufgefordert wird, den Weg frei zu machen, sondern beschwert sich.
Aber auch ruhige Gespräche zur Klärung der Situation hat es schon gegeben und das mehrfach. Zunächst erklärte B sich bereit zukünftig Rücksicht zu nehmen, allerdings hielt die Motivation nicht lange an und wenige Tage später war wieder alles beim alten. Beim letzten Versuch reagierte B sogar ärgerlich, dass A ihn dauernd mit dieser "Nichtigkeit" nervt. Ihn nachts um 3 rauszuklingeln um das Auto zu entfernen würde wohl kaum helfen, da würde B es dann schätzungsweise einfach verweigern, so wie er sich ja auch sonst nicht kompromissbereit zeigt.
Auf einen Garagentausch hat A übrigens wenig Lust. Die zweite Garage liegt, wie schon geschildert, hinter dem Treppenvorsprung und da A nicht sehr talentiert im Einparken ist, würde ihm das relativ viel Mühe bereiten. Hätte A bei der Anmietung der Wohnung diese Garage zugeteilt bekommen, hätte er eben Pech gehabt, aber nun hat er diese Garage und will die auch nicht abgeben. Und nachdem B so unhilfsbereit ist(und A noch in einigen anderen Gebieten durch Dreistigkeit beeindruckt), sieht A eigentlich nicht ein, diese Bequemlichkeit aufzugeben. Denn vor der Treppe zu parken würde B bei weitem nicht so viel Mühe bereiten, wie es für A wäre in die andere Garage zu fahren. Darum ist A eigentlich nicht bereit zu tauschen.
Sorcya hat geschrieben:Ihn nachts um 3 rauszuklingeln um das Auto zu entfernen würde wohl kaum helfen, da würde B es dann schätzungsweise einfach verweigern, so wie er sich ja auch sonst nicht kompromissbereit zeigt.
Spätestens jetzt hätte aber A alle Trümpfe in der Hand. Denn hier hat A versucht, die Kosten im Streitfall gering zu halten und hat versucht, sich gütlich zu einigen. Wenn dies irgendwie beweisbar wäre, wäre es einfach ideal!
Denn jetzt würde ich an As Stelle das Risiko der Kosten in Kauf nehmen und ein Abschleppunternehmen beauftragen, die Garage frei zu räumen. Hier sollte aber auch alles dokumentiert werden (Fotos) und der Fahrer darf da auch als Zeuge agieren, dass die Garage von A eben erst nutzbar wurde, nachdem der Wagen von B versetzt/entfernt wurde.
Zwar muss A den Einsatz des Abschleppwagens zunächst selbst zahlen. Die Chancen, es erfolgreich (inkl. Auslagen) zurück zu bekommen, sind aber sehr hoch. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass A alles versucht hat, um die Kosten zu vermeiden aber B nicht darauf eingegangen ist.
Ich würde mich an der Stelle von A erst mal an den Vermieter wenden und die Sachlage schildern. Dieser kann B dann schon mal schreiben, dass er es zu unterlassen hat, die Garage von A, wenn auch nur teilweise, zuzuparken. Dazu würde ich auf jeden Fall Fotos machen und diese beim Vermieter mit einreichen, damit dieser sich ein Bild von der Situation machen kann. Wenn die Beschwerde beim Vermieter nichts bringt, würde ich beim nächsten Mal einfach die Polizei verständigen. Vielleicht bringt es ja etwas, wenn mal Polizisten B auffordern, seinen Wagen umzuparken. Das Abschleppen lassen würde ich mir bis zuletzt aufheben.
Ich bin auch der Meinung, erst einmal den Vermieter einzuschalten, denn der hat dafür zu sorgen, dass du die Mietsache auch benutzen kannst. Wenn das Gespräch mit dem Vermieter nichts bringen sollte, kannst du immer noch andere Maßnahmen ergreifen. Da ihr ja auch Nachbarn seid, sollte es besser sein, wenn kein großer Streit entsteht.
Ich kann nicht ganz nachvollziehen, weshalb hier nicht der Vermieter eingeschaltet wurde. Es mag ja sein, dass A irgendwann ein Abschleppunternehmen beauftragen kann, aber Faktum sollte auch sein, dass das zunächst richtig viel Ärger bringen wird und dieser Ärger, sofern die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes notwendig wird, ziemlich teuer werden kann. Ich würde das also nicht als Mittel der Wahl ansehen, sondern B schriftlich auffordern, sein Auto künftig nicht mehr so abzustellen, dass die Garage von A dadurch unzugänglich wird. Diesem Schreiben würde ich Fotos beilegen, auf denen dokumentiert ist, dass das Auto von B entsprechend abgestellt wird. Eine Kopie dieses Schreibens würde ich dem Vermieter zuleiten, worauf ich B auch in diesem Schreiben hinweisen würde. Sollte der Nachbar es dann noch immer nicht unterlassen, sein Auto so abzustellen, dass A seine Garage nicht mehr nutzen kann, so würde ich mich erneut an den Vermieter wenden und ihn auffordern, hiergegen etwas zu unternehmen.
Mit irgendwelchen zivilrechtlichen Ansprüchen würde ich hier zunächst noch gar nicht argumentieren, sondern erst einmal an das Interesse des Vermieters appellieren, dass dieser wohl dafür Sorge tragen sollte, dass seine Mieter die Mietsache so nutzen können wie sie für diese auch den entsprechenden Mietzins leisten. A wird hieran aber durch B gehindert und dieses Hindernis sollte wohl der Vermieter abstellen können. Ich würde den Vermieter hier jedenfalls in die Pflicht zu nehmen versuchen, weil ich meine, dass er durchaus etwas ausrichten könnte, zumal es sich bei dem Haus und den Garagen um sein Eigentum handelt. Sollte der Vermieter sich hier nicht in der Pflicht sehen, so kann A immer noch den Gang zum Anwalt in Erwägung ziehen, der günstiger ausfallen dürfte als die Kosten für das Abschleppunternehmen auszulegen. Gleichzeitig könnte man hier eine Unterlassungserklärung mit Zahlung im Wiederholungsfall erwägen, was für B sicherlich eine gute Erziehungsmethode und für A eine gute Entschädigung sein würde. Für mich würde der erste Weg aber definitiv zum Vermieter gehen.
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