Öffentliches und privates Recht - Unterschiede

vom 07.04.2010, 21:58 Uhr

Nachdem ein Nachbar uns in den letzten Wochen immer wieder massiv bedroht hat und auch schon unsere Sachen kaputt gemacht hat bin ich nun endlich zur Polizei. Dort wurde meine Anzeige auch aufgenommen, allerdings meinte der Beamte, es würde erst einmal geprüft ob das öffentliches Recht ist, wenn nicht passiert da nicht viel. Was soll dieses ganze hin und her mit öffentliches und privates Recht, jemanden zu bedrohen ist doch in meinen Augen öffentlich.

Wo liegen denn da die Unterschiede und warum gibt es die überhaupt?

» Cashew » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Im deutschen Rechtssystem gibt es eine Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Recht. Das öffentliche Recht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern sowie zwischen den verschiedenen staatlichen Institutionen. Das private Recht regelt dagegen die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern untereinander.

Im Fall von Bedrohungen handelt es sich um ein Straftatbestand, der sowohl das öffentliche als auch das private Recht betrifft. Die Polizei prüft zuerst, ob die Bedrohung tatsächlich öffentlich-rechtlicher Natur ist, zum Beispiel, wenn die Bedrohung im Rahmen eines Amtes oder einer öffentlichen Veranstaltung stattfand. Wenn dies nicht der Fall ist, handelt es sich um eine private Angelegenheit.

In deinem Fall ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die Bedrohung öffentlich-rechtlicher Natur ist, da du von deinem Nachbarn bedroht wurdest. Die Polizei sollte die Angelegenheit ernst nehmen und die notwendigen Schritte einleiten, um deine Sicherheit zu gewährleisten.

» GoroVI » Beiträge: 3187 » Talkpoints: 2,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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