Katholische Kirche tritt Grundrechte mit Füßen

vom 14.03.2010, 17:49 Uhr

Falls ich Unrecht habe, bitte ich vorweg um Vergebung und sobald ein solches Unrecht erwiesen ist, will ich alles widerrufen und in Sack und Asche gehen. Aber zuerst soll mir jemand sagen, ob und wo ich einen Denkfehler mache, er soll nachweisen, dass meine Beschuldigung nicht rechtens ist. Falls ich aber recht habe, dann müssen wir etwas tun für unsere Grundrechte - mehr als bisher.

Nehmen wir die spannende Frage, ob Homosexuelle Priester sein dürfen. Wenn nein, warum nicht? Welchen Unterschied macht es für den Priesterberuf, ob ein Freund oder eine Freundin oder er nur selber nachts mit seinem Penis spielt? Oder muss ein Priester auch die eigenen Finger von dem Körperteil lassen, das er andererseits unbedingt braucht, nicht nur um zu pinkeln, sondern um überhaupt erst einmal Priester werden zu dürfen? (Frauen sind da ja bekanntlich nicht zugelassen.)

Die Antwort ist eindeutig: Sie werden nicht zur Priesterausbildung zugelassen. Schwul und zugleich Priester, das erlaubt diese Kirche nicht. Weder Homosexuelle, noch Menschen mit „tief sitzenden homosexuellen Tendenzen“ werden zum Priesteramt zugelassen. Papst Benedikt XVI. hat dies Verbot in einer Instruktion am 31. August 2005 approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet. (Siehe Vatikan.Webseite)

Nun wissen wir, dass es lange Zeiten gegeben hat, in denen das Menschenrecht der Schwulen, sexuell so zu ein, wie sie nun einmal sind, von allen Seiten mit Füßen getreten und die Betroffenen nicht eben menschenfreundlich behandelt wurden. Hier sollte keinesfalls nur an die Exzesse aus Nazideutschland gedacht werden. Aber die Zeit bleibt nicht stehen und die Anerkennung der Menschenrechte als allgemein gültig hat sich inzwischen weit durchgesetzt einschließlich der Rechte der Homosexuellen.

Ein relativ neues Dokument hierfür ist die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ vom 18.12.2000, durch den Vertrag von Lissabon seit dem 1.12.2009 inzwischen EU-weit rechtskräftig. Dort ist in Artikel 21 zu lesen: „Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe [...] oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.“

Ich übersetze in die Umgangssprache: „Du darfst einen Menschen wegen seiner homosexuellen Veranlagung nicht benachteiligen.“ Ok, du kannst vielleicht einen eigenen Staat gründen, der nicht zur EU gehört, nennst ihn Vatikan oder so und machst dir dort ein Grundgesetz, in dem es heißt: „Schwule sind auch akzeptable Menschen, haben aber nicht in allen Bereichen die gleichen Rechte. Priester dürfen sie auf keinen Fall werden.“
Aber die römisch-katholische Kirche dekretiert, dass in allen Ländern, unabhängig von den dort gültigen Grundrechten, schwule Menschen nicht Priester werden dürfen, auch wenn alle anderen Voraussetzungen für diesen Beruf gegeben sind. Wenn aber einer Priester ist, und seine Homosexualität sich erst im Verlaufe der Berufsausübung zeigt, dann darf er diesen Beruf nicht weiter ausüben.

Natürlich diskriminiert diese Kirche dadurch Homosexuelle in massivster Weise. Ich verstehe nicht, dass es so etwas in Deutschland oder in der EU geben darf. Stell dir nur vor, die Tischler-Innung würde beschließen, dass Homosexuelle nicht Tischler werden dürfen, weil die Schwulität des Möbelherstellers doch nicht mit Sicherheit aus den von ihnen möblierten Wohnungen ferngehalten werden könne. Dadurch würde die Tischlerinnung Grundrechte mit Füßen treten. Sie könnte das in Deutschland oder in der EU nicht lange machen. Die römische Kirche kann es.

Natürlich geht das Thema weiter. Auch der Zölibat ist verfassungswidrig. Aber das kann ich ja an einem anderen Tag auf ein anderes Blatt schreiben.

» fridolin » Beiträge: 1 » Talkpoints: 1,00 »



fridolin hat geschrieben:Ein relativ neues Dokument hierfür ist die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ vom 18.12.2000, durch den Vertrag von Lissabon seit dem 1.12.2009 inzwischen EU-weit rechtskräftig. Dort ist in Artikel 21 zu lesen: „Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe [...] oder der sexuellen Ausrichtung, sind verboten.“

Sie ist zwar EU weit rechtskräftig, gilt aber, siehe Charta der Grundrechte der Europäischen Union, laut Artikel 52 vorerst nur für die Einrichtungen der EU und für die Mitgliedsstaaten nur insofern wenn EU Recht betroffen ist.

Heißt kurz und knapp: Das alles gilt nur für die Verwaltungsstruktur der EU - die Kirche gehört ja nicht dazu und berührt diese auch nicht. Daher unterliegt die Kirche nationalem Recht, hier dem AGG / Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

fridolin hat geschrieben:Ich verstehe nicht, dass es so etwas in Deutschland oder in der EU geben darf. Stell dir nur vor, die Tischler-Innung würde beschließen, dass Homosexuelle nicht Tischler werden dürfen, weil die Schwulität des Möbelherstellers doch nicht mit Sicherheit aus den von ihnen möblierten Wohnungen ferngehalten werden könne. Dadurch würde die Tischlerinnung Grundrechte mit Füßen treten. Sie könnte das in Deutschland oder in der EU nicht lange machen. Die römische Kirche kann es.

Ganz einfach: Weil die Kirche bzw. die Kirchen im AGG / Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz einen Sonderstatus haben, siehe § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung - und den hat die Tischlerinnung nun einmal nicht, da sie keine Religionsgemeinschaft darstellt.

Auf gut deutsch heißt das: Die Kirchen können Homosexuelle, Andersgläubige und was weiß ich wen aufgrund ihrer Homosexualität, ihres anderen Glaubens usw. diskriminieren wenn es Stellen berührt, die die direkte "Glaubenspflege" usw. betreffen. Die Kirchen haben das zwar als Freibrief für alles verstanden, aber geschützt ist nur mehr oder weniger nur die Glaubenspflege, siehe dazu: Az 20 Ca 105/07. Sprich: es gibt einen Unterschied zwischen Pastoren und der Sekretärin in irgendeiner Verwaltungsstelle.

fridolin hat geschrieben:Natürlich geht das Thema weiter. Auch der Zölibat ist verfassungswidrig.

Nein, da man sich das ganze freiwillig auferlegt und auch wieder ablegen kann - der Zölibat ist somit nicht verfassungswidrig. Du kannst ja trotzdem gern einen Thread dazu aufmachen ;), Du liegst aber mit der Annahme falsch.

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