Sex im Netz: Keine Beschränkung für Minderjährige? Strafbar!

vom 16.12.2007, 01:09 Uhr

Weil ein Anbieter von pornographischen WebCams aus Baden-Württemberg keine Zugangsbeschränkung für Minderjährige einbaute wurde er nun zu einer Strafe verurteilt

Denn, so das Amtsgericht Walshut, der Anbieter einer Domain, welcher bei der Denic aus Admin-C eingetragen ist, haftet auch in vollem Umfang für die Inhalte einer Webseite, wenn dies nicht aus dem Impressum hervorgehen sollte. Im Beispielfall bot der Anbieter Pornographie an ohne eine effektive Zugangsbeschränkung eingebaut zu haben – laut Gericht hätte eine Strafe vermieden werden können, wenn es dort geschlossene Nutzergruppen gegeben hätte, statt jedem den Zugriff auf die Inhalte zu erlauben.

Zwar wollte man hier wohl deutsches Recht dadurch umgehen, dass der Betreiber im Ausland saß und seine Adresse dort angegeben hatte, jedoch lag die Adresse des Admin-Cs in Deutschland, womit dieser haftete. Denn durch die Registrierung bei der Denic übernimmt dieser auch die Verantwortung der Inhalte, die auf der registrierten Seite angeboten werden.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Wobei so manch Zugangsbeschränkung diesen Namen auch nicht verdient: wenn Du noch nicht 18 bist, dann verlasse bitte diese Seite. :wink:
Sicher gibt es immer Möglichkeiten Zugangsbeschränkungen zu umgehen, aber es wird doch eine Menge Kids davon abhalten.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Hm bei den meisten Seiten die in Deutschland angeboten werden ist der Disclaimer nicht ausreichend, sondern hier wird das Alter einer Person ja meistens über die Kreditkarte verifiziert oder durch eine der vielen Webangebote, die Erwachsenenaccounts anbieten, die man dann hier oder dort verwenden kann.

Ich glaube, da muss man ja auch per Kreditkarte oder Passabfrage die Identität bestätigen lassen - so kommen keine Kinder auf entsprechende Seiten von deutschen Anbieter, da es sich hier in der Regel um geschlossene Gruppen handelt.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Dann frag ich mich aber auch, wieso es nicht Strafbar ist wenn die Kids das im TV gucken ? Denn dort sieht man ebenso solche Bilder, aber die TV Sender machen sich nicht Strafbar wenn das in der Nacht läuft ohne Pay Tv ...
Irgendwie krank, und selbst wenn geht man an Papas Kreditkarte und meldet das an. Verstehe nicht, wie so etwas die Jugend schützen soll.

Liebe Grüße
Sorae

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Im Fernsehen und in den Medien generell ist es erlaubt, die sekundären Geschlechtsmerkmale zu zeigen, jedoch nicht die primären. Mehr als die sekundären sieht man auch nicht in Soft-Pornos im Gegensatz zu Hardcorepornos, wo alles gezeigt wird.

Ich glaube auch nicht dass es für Jugendliche keine Konsequenzen hätte, falls diese mal eben die Kreditkartenabrechnung ihrer Eltern erhöhen - vor allem mit sowas.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:Ich glaube auch nicht dass es für Jugendliche keine Konsequenzen hätte, falls diese mal eben die Kreditkartenabrechnung ihrer Eltern erhöhen - vor allem mit sowas.


Bei "normalen" Eltern bestimmt nicht, aber inzwischen gibt es schon 16 jährige die eine eigene Kreditkarte haben und damit dann doch theoretisch das Anmelden können. Oder auch die Kinder von Reichen Eltern haben schon eine Kreditkarte um einkaufen zu gehen. Frage wäre, ob man sich auch mit einer solchen Kreditkarte anmelden kann (denn Funktionieren tut sie wie eine richtige bei einem Vollgeschäftsfähigen)

Liebe Grüße
Sorae

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^