Merkwürdiger Blitzer - Wer hat Recht?
Eine Person fuhr mit einer LKW Kehrmaschine in einer 50er Zone. Er wurde von seinen "Kollegen" dem Ordnungsamt geblitzt. Das komische an der Sache ist nun, dass auf dem Beweisfoto eine Geschwindigkeit von 62 km/h (mit Toleranz 59) festgestellt wurde. Jeder Lkw wird aber geeicht, vom Werk aus sind sie ja sogar so eingestellt, dass sie 2-3 km/h vor gehen, also mehr anzeigen als man fährt. Laut der Tachoscheibe, fuhr der Lkw aber nur 52-54 km/h und keine 62.
Kann es auch Messfehler geben und wer hat nun Recht bzw. muss die Strafe bezahlt werden? Kann der Fahrer was dafür, wenn er nach Tacho fährt?
Wenn sich die Person sicher ist dass es nicht an ihr lag soll sie mal auf dem Blitzer Brief
die Probeschleifen / SIcherheitsstreifen (keine Ahnung wie es genau heißt, nicht so mein Fall) kontrollieren. Da müssten 2 oder 3 Stück drunter sein und diese müssen exakt übereinstimmen für eine korrekte Messung. Sollte es bei der Aufstellung des Blitzers einen Fehler gegeben haben (falscher Abstand / Winkel zu Fahrbahn) weichen diese voneinander ab.
Wenn nicht sollte die Person Widerspruch einlegen und den Beweis anfordern, dass die Messung exakt war. Muss man aber auch nicht, denn es muss der Person bewiesen werden, dass sie zu schnell, nicht umgedreht. Sollte der Beweis jedoch erbracht werden anhand der Schleifen hilft da nur noch ein Anwalt.
Also: Vielleicht ein Widerspruch mit der Begründung man sei laut Tacho nicht zu schnell gefahren und dann sehen was man machen kann.
Aber: Das ganze kann das Verfahren noch teuer machen, da meines Wissens die Behörde bei einem Einspruch / Widerspruch nochmal eine Gebühr von um die 20 Euro verlangt (Bearbeitgungsgebühr sowie Gebühr für die Zustellung). Ansonsten kann man auch Akteneinsicht nach § 49 (1) OWiG verlangen, jedoch nur in den Diensträumen unter Aufsicht.
Zur Vorwarnung: Das ganze ist selten von Erfolg gekrönt, einfach deswegen weil man hier im Grunde nur die Möglichkeit hat anhand der Messung der Behörde einen Fehler zu belegen - sollte es zu einem Verfahren aufgrund des Einspruches kommen tritt diese nämlich in Form eines Zeugen auf. Und wem das Gericht mehr glaubt und wie sehr die Aussage der Behörde zu den eigenen Gunsten ausfallen könnte, naja...
Was ich machen würde: Solange man keine Rechtsschutzversicherung hat, die auch Bußgeldverfahren usw. einschließt (da hier keine Erfolgsprüfung notwendig ist) besser bezahlen wenn es sich nur um eine Kleinigkeit handelt - es wird nur teurer und wie gesagt: Die Erfolgsaussichten bei einem Widerspruch sind erfahrungsgemäß gering.
Nun hat sich einiges ergeben in der vergangenen Zeit. Der Fahrer fuhr mit 2 verschiedenen Navis und einem Kollegen und dabei kam heraus, dass bereits bei 40 km/h laut Navi der Lkw schon ca. 50 km/h fuhr. Bei 60 km/h laut Tacho zeigten die Navis sogar über 70 km/h an.
Jetzt wurde der Lkw geeicht und eine Bescheinigung wurde ausgehändigt, dass der Tacho definitiv mehr als 5 km/h falsch ging. Das Ordnungsamt hat nun den Fall fallen lassen nach langen 3 Wochen. Aber dies wird eben nach Auffassung der einzelnen Personen verschieden gehandhabt.
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