Handlungsvollmacht: Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam
Rechtsgeschäft nichtig oder schwebend unwirksam? A gibt B eine Handlungsvollmacht. B sitzt in der Bank und vergibt Darlehen. In der Schalterhalle steht ein gut lesbares Schild, welches besagt, dass B bis 25.000,00 EUR im Rahmen der Handlungsvollmacht Darlehen vergeben darf. K kommt vorbei, nimmt das Schild zur Kenntnis und geht zu B. B vergibt ein Darlehen i. H. v. 50.000,00 EUR.
Wie ist die Rechtslage? Vertrag nichtig oder schwebend unwirksam?
Da ich kein Experte bin und nur rudimentäre Erinnerungen an die Begriffe habe, würde ich sagen, der Vertrag ist nichtig. Schließlich handelt es sich um eine vertragswesentliche Klausel, die offensichtlich und offenkundig außerhalb der Kompetenz des B lag.
Der Vertrag kam also garnicht erst zustande meiner Meinung nach.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-105733.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Leckere Spargel Rezepte - Rezepte mit Spargel 3032mal aufgerufen · 10 Antworten · Autor: Cala · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Essen & Trinken
- Leckere Spargel Rezepte - Rezepte mit Spargel
- Suche leckere und einfache Pasta Rezepte 27509mal aufgerufen · 25 Antworten · Autor: vonZitzebitz · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Essen & Trinken
- Suche leckere und einfache Pasta Rezepte
- Schatz ich habe Hunger, können wir schnell was essen? 40137mal aufgerufen · 25 Antworten · Autor: Laufmasche · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Schatz ich habe Hunger, können wir schnell was essen?
- Leckere Salat Rezepte - die besten Salate 57792mal aufgerufen · 24 Antworten · Autor: Cala · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Leckere Salat Rezepte - die besten Salate
- Leckere Soßen und Dips Rezepte 28502mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Cala · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Essen & Trinken
- Leckere Soßen und Dips Rezepte
