Gebrauchtwagen in Zahlung geben - Haftung für Mängel?
Ich habe da mal eine Frage zum Autokauf und „In-Zahlung-Name“ eines Altfahrzeugs. Wenn Person A beim Autohändler B ein Auto kaufen möchte und dazu ihren alten Wagen, der schon sehr alt und eventuell mit Mängeln behaftet ist, in Zahlung geben möchte. Muss sie dann, wie bei einem Privatverkauf, sämtliche Mängel an dem Auto angeben oder kann sie davon ausgehen, dass der Autohändler B genug Fachwissen hat, so ein Auto unter die Lupe zu nehmen und das Auto anhand dessen zu bewerten.
Muss Person A dann auch später für irgendwelche Mängel an dem Auto gerade stehen. Sprich kann der Händler B irgendwelche Ansprüche gegen Person A geltend machen, wenn das Auto zu einem späteren Zeitpunkt nach Vertragsabschluss weitere Mängel aufweist? Bei Verkäufen von Privat zu Privat wäre das ja so.
Person A kann im Vertrag bzgl. des Verkaufs seines Wagens nicht die Gewährleistung ausschließen, weil es sich ja um keinen separaten Verkauf des Wagens handelt. Das würde nämlich bedeuten, dass für den anderen Wagen der Preis gleich bleibt und A dann einfach einen Teil durch den Erlös bezahlt.
Der Händler nimmt aber den Wagen von A in Zahlung! Und zwar so, wie er dasteht. Hinzu kommt aber auch die zu unterstellende Annahme, dass der Händler in der Lage sein sollte, den Wert des ihm angebotenen Autos bestimmen zu können sowie Schäden zu erkennen. Ich gehe schon auch davon aus, dass der Händler sich den Wagen von A vorher auch genau anschaut, bevor er den darauf basierenden Preisnachlass für den von A zu kaufenden Wagen festlegt.
Ich habe da auch noch nie davon gehört, dass sich ein Händler im Nachhinein wegen Mängeln beschweren hätte können. Selbst dann, wenn A nicht alle Punkte genannt hätte, dürfte es für den Händler schwer sein, den Vertrag in dem Punkt nachträglich zu ändern.
Ganz anders natürlich, wenn A den Wagen an einen privaten Interessenten verkauft, was aber hier nichts zur Sache tut.
Hallo,
ich habe gestern mit einem befreundeten Automobilverkäufer gesprochen und ihn wegen Deiner Frage angesprochen.
Er sagte mir, wenn ein Mängel nach dem Handel auftritt und man weiß das er nur vom Verkäufer sein kann, der Verkäufer dafür zur Rechenschaft gezogen wird, weil er den Mangel verschwiegen hat. Es kann sogar dazu kommen, das der Kaufvertrag nichtig wird und der Verkäufer sein Fahrzeug was er dem Händler verkauft hat, wieder zurücknehmen muss. Das sind die sogenannten versteckten Mängel, wo der Verkäufer darauf aufmerksam machen muss!
Es ist hier nicht damit abgetan zu hoffen das man Glück hat, wie gesagt kommt es raus, hat man das Pech die Reparatur zu zahlen oder sogar den Wagen zurückzunehmen, sogar wenn der Händler den Wagen schon verkauft hat und dies beim neuen Käufer auftritt. Natürlich alles Zeitnah, denn nach zwei Monaten o.ä. kann der neue Käufer ja auch den Mangel selbst verursacht haben.
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