Vorsicht beim Bewerbungsgespräch - Unzulässige Fragen

vom 05.12.2007, 21:00 Uhr

Situation Bewerbungsgespräch. Oft bekommt man einen Fragebogen in die Hand, auf dem man einige persönliche Angaben zu der eigenen Person machen muss. In der Regel steht untendrunter, dass man sich dazu verpflichtet vollständige und korrekte Angaben zu machen, sofern man das nicht tut, hat der Arbeitgeber das Recht, den Vertrag sofort aufzulösen. Darunter soll man noch seine Unterschrift setzen um alles zu bestätigen. Klingt doch ganz selbstverständlich und ungefährlich, oder?

Stimmt aber nicht, denn oft werden auch sogenannte unzulässige Fragen gestellt. Diese darf der Arbeitgeber überhaupt nicht stellen und einem selbst ist erlaubt bei solchen Fragen auch falsche Angaben zu machen. Was sicherlich auch Klüger ist, als das Gegenüber darauf hinzuweisen, dass die Frage unzulässig ist und man sie nicht beantworten möchte. Schließlich will man die Stelle ja haben ;)

Zu solchen unzulässigen Fragen zählt zum Beispiel die Frage nach einer Schwnagerschaft, einem Kinderwunsch, der Religionszugehörigkeit, Parteienmitgliedschaft und der Gewerkschaftszugehörigkeit.

Leider wissen das viele nicht und so kanns passieren, dass eine Frau richtige Angaben bezüglich ihrer Schwangerschaft macht und den Job dann nicht bekommt, weil kein Arbeitgeber darauf Wert legt, sie 4 Monate später in den Mutterschutz zu schicken und sich eine neue Arbeitskraft zu suchen ;)

Hinzufügen möchte ich noch, dass es besondere Fälle gibt, in denen nach der Religionszugehörigkeit, Parteienmitgliedschaft oder der Gewerkschaftszugehörigkeit gefragt werden darf. Und zwar bei sogenannten Tendezunternehmen (Kirche, Partei, Gewerkschaft). Ist ja auch verständlich, dass die Grünen keine Sekretärin wollen, die Mitglied in der CSU ist.

Ich hoffe das bewahrt den ein oder Anderen davor, Angaben zu machen, die er nicht machen muss und besser auch nicht machen sollte.

» rolleyes » Beiträge: 453 » Talkpoints: 2,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Auch bei der Frage nach der Schwangerschaft gibt es Ausnahmen:
Einige Tätigkeiten dürfen von Schwangeren nicht ausgeführt werden, bewirbt sich eine schwangere Frau für eine solche Tätigkeit, dann sollte sie in ihrem eigenen Interesse die Wahrheit sagen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Also unser Rechtskunde-Lehrer hat uns das so erklärt, dass die Frau das dem Arbeitgeber auch nach der Einstellung mitteilen kann. Somit hat sie den Job und der Arbeitgeber muss ihr eben eine Arbeit zuweisen, die sie ausführen darf ;)

» rolleyes » Beiträge: 453 » Talkpoints: 2,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Natürlich musst Du das nicht sagen, aber wenn Du sofort nach Einstellung von der Schwangerschaft erzählst, dann ist das schon blöd, weil der Arbeitgeber ja dann gleich noch mal jemanden einstellen und einarbeiten muss, zur Schwangerschaftsvertretung halt noch. Das belastet das Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhätlnis ungemein. Erst recht, wenn man diese Frage im Bewerbungsgespräch verneint hat. Das Recht ist dann zwar auf Deiner Seite, aber ob man nur darauf pochen sollte?
Im Zweifelsfall sollte man dann lieber dem (zukünftigen) Arbeitgeber schon beim Vorstellungsgespräch erklären, wie man trotzdem auch zu seinem Nutzen tätig sein kann.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Die Frage MUSS in Sonderfällen, also die nach Schwangerschaft, beantwortet werden!

Subbotnik - Bewerbungsgespräch - Unerlaubte Fragen hat geschrieben:Fragen zur Schwangerschaft, also ob jemand schwanger ist, dürfen ebenfalls nicht gestellt werden, selbst wenn beispielsweise für die ausgeschriebene Stelle ein Beschäftigungsverbot für Schwangere existiert. Ausnahmen gibt es auch hier, jedoch nur, wenn es um die Stelle als Model oder Tänzerin geht, also eine Schwangerschaft die Berufsausübung direkt behindern könnte oder bei der Tätigkeit eine unmittelbare Infektionsgefahr besteht.
[...]
Auf keine Fall sollte man die Unwahrheit sagen, da der Arbeitgeber sonst Schadenersatzansprüche geltend machen könnte und viele Rechtsmittel zur Verfügung hat, die weniger erfreulich wären

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ist der Satz mit der Unwahrheit jetzt nur auf Fragen die zulässig sind bezogen?

Wenn eine Frage unzulässig ist, darfst du nämlich soviel lügen wie du willst und kannst nicht deshalb belangt werden :)

» rolleyes » Beiträge: 453 » Talkpoints: 2,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Fragen nach der Schwangerschaft sind u. U. zulässig sowie andere, von daher muss man da auch die Wahrheit sagen. Lügen belasten das Arbeitsverhältnis / Vertrauensverhältnis immer schwer und in der Probezeit kann auch ohne Grund gekündigt werden, sowas kommt immer schnell ans Licht.

Wenn jemand dreist lügt und falsche Tatsachen behauptet rechtfertigt das außerdem die fristlose Kündigung sowie weitergehende Schadenersatzansprüche. Wobei man jedoch zwischen dreisten Lügen und reiner Unwahrheit und umformulierter Wahrheit unterscheiden muss. Denn Lügen kann geahndet werden und man kann sehr wohl dafür belangt werden, auch wenn die meisten Arbeitgeber es einfach bei einer Kündigung belassen werden würden Es kommt halt darauf an wie schwerwiegend die Lüge ist.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Natürlich gibt es Sonderfälle für die die Frage beantwortet werden muss, dazu gehören Berufe im Gesundheitsweisen (Infektionsgefahr). Speziell für den Rettungsdienst ist man ab dem ersten Tag nach Bekanntwerden der Schwangerschaft nicht mehr für den Dienst geeignet und darf nicht mehr eingesetzt werden. Da muss der Arbeitgeber auch erst einmal drauf reagieren, deswegen darf er in diesen Fällen die Frage stellen. Natürlich wird er eine Mitarbeiterin bevorzugen die nicht Schwanger ist, denn die kann flexibel überall eingesetzt werden. Sollte auch eine Schwangerschaft verschwiegen werden und man arbeitet weiter, besteht keinerlei Versicherungsschutz sofern etwas passiert.

Ich find es jetzt auch nicht schlimm auf diese Frage zu Antworten, ich find es schlimmer wenn nach den alten Arbeitgebern mit Gehalt gefragt wird (ebenfalls unzulässige Frage), in schriftlichen Fragebogen. Im Kleingedruckten steht dann drinnen, das nur Vollständig ausgefüllte Unterlagen weiter bearbeitet werden um vielleicht diese Stelle zu bekommen. Um eine Stelle zu bekommen, werden das bestimmt einige hinschreiben und weil ich diese Fragen nicht beantworten wollte (und auch nicht müsste) wurde ich aus dem Bewerberhaufen aussortiert ... Rechtlich dagegen vorgehen könnte man zwar, aber nach dem Eindruck möchte ich gar nicht mehr für ein solches Unternehmen arbeiten.

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Ähm Subbotnik.. bei unzulässigen Fragen (und davon gibts einige) darf man lügen, ohne das einem gekündigt werden kann. Sonst würden es ja nichts bringen, dass diese Fragen unzulässig sind.

Ein Arbeitgeber darf zum Beispiel nicht nach Partei- oder Religionsangehörigkeit fragen, sofern das Unternehmen kein Tendenzunternehmen ist. Das heißt ich kann lügen und sagen, dass ich in keiner Partei bin, obwohl ich bei der Spd bin. Bekommt der Arbeitgeber das hinterher raus, darf er mir nicht kündigen, weil die Frage nicht zulässig ist und er sie gar nicht stellen dürfte.

Und ein Arbeitgeber, darf ne schwangere z.B. nicht kündigen. Auch nicht in der Probezeit, soweit ich weiß.

» rolleyes » Beiträge: 453 » Talkpoints: 2,18 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Dann probier es aus - das Bundesarbeitsgericht ist sich hier nämlich nicht ganz einig, so werden unzulässige Fragen mal als unzulässig und dann doch wieder als zulässig gewertet. Wenn sie dann dummerweise doch als zulässig angesehen werden (vor dem Arbeitsgericht) hat man ein Problem wenn man dreist gelogen hat - der Arbeitsvertrag ist dann sofort anfechtbar und ungültig ohne weitere Rechtsmittel, dazu kommen mögliche Schadenersatzansprüche. So sind z. B. verschiedene unzulässige Fragen bei leitenden Angestellten, als ein Beispiel von vielen, durchaus auch zulässig.

Von daher kann man lügen, es ist jedoch nicht empfehlenswert bzw. besser gesagt hängt es vom Einzelfall und der jeweiligen Stelle ab. Das geht jetzt aber weit ins Anfechtungsrecht hinein, wann etwas zulässig ist oder nicht und was als Lüge gewertet werden kann oder nicht.

Natürlich darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau auch in der Probezeit kündigen, wenn sie auf eine Frage hin gelogen hat, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung also zulässig war. Anfechtung -> sofort ungültig, der Arbeitnehmer hat in diesem Fall keine Rechtsmittel, also auch keinen Kündigungsschutz.

Und das mit der Zulässigkeit ist halt immer so ein Ding, wie gesagt, unzulässig ist schnell zulässig, wenn der entsprechende Rechtsumstand eintritt. In der Regel natürlich nicht, gerade bei niederen Berufen (Zimmerer, Maurer etc.) - aber bei höheren Berufen ist das ganze oft verzwickter.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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