Sollte Verkaufsplattform auf gemeldeten Verkäufer reagieren?

vom 28.02.2017, 18:12 Uhr

Eine Freundin hat gerade Ärger mit einem Kauf bei Kleiderkreisel. Die Verkäuferin hat falsche Angaben gemacht und lässt nun nicht mit sich reden. Daraufhin hat meine Freundin dies als Problem bei Kleiderkreisel gemeldet, da dies seit einiger Zeit möglich ist.

Allerdings meint Kleiderkreisel dazu nur, dass sie die Verkäuferin kontaktiert haben und ihr nahegelegt haben, dass sie sich mit meiner Freundin einigen sollte. Ansonsten könnte man da eben nichts machen und meine Freundin hätte sozusagen Pech gehabt. Meine Freundin ist darüber doch sehr empört und versteht nicht, dass nicht härter durchgegriffen wird, wenn jemand so betrügt. Nun bleiben meiner Freundin nur rechtliche Schritte und eben eine passende Bewertung zu schreiben.

Sollte eine Verkaufsplattform auf gemeldete Verkäufer reagieren? Meint ihr, dass es viel zu lasch ist, wenn man nur sagt, dass die Parteien die Angelegenheit untereinander regeln sollen? Ist das Sinn und Zweck der Möglichkeit so etwas zu melden?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Die Plattformen sind für die Verkäufe nicht zuständig, der Vertrag wird zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossen. Von daher können sie nicht viel tun. Ich denke aber, dass Personen gebannt werden, wenn sie mehrmals gemeldet wurden. Ob rechtliche Schritte in diesem Falle sinnvoll sind, bezweifle ich. Dann lieber nur die Versandkosten erstatten lassen und sich so einigen und das Kleidungsstück retournieren.

» Bascolo » Beiträge: 3586 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Was erwartet deine Freundin nun? Sie hat mit einer Verkäuferin ein Privatgeschäft abgeschlossen auf Zivilrechtlicher Basis. Entsprechend hat die Plattform damit rein gar nichts zu tun, sondern nur die beiden. Etwas anderes wäre es, wenn die Verkäuferin hier einen Straftatbestand begeht indem sie z.B. unerlaubte Dinge dort anbietet und auch verkauft. Dann sähe es anders aus und dann würde die Plattform auch weitere Maßnahmen ergreifen. So kann sie daran nichts machen, auf die Risiken werden hingewiesen und es ist die Sache zwischen Käufer und Verkäufer sich zu einigen.

Wenn deine Freundin nichts erreicht bei der Verkäuferin, dann stehen ihr immer noch andere Mittel zur Verfügung. Sie kann da ganze gerichtlich feststellen und klären lassen, sie kann eine Strafanzeige gegen die Verkäuferin stellen und sich das auf dem Zivilrechtlichen Grund auch erstatten lassen wenn der Artikel nicht so war wie beschrieben und bewusst falsche Angaben gemacht worden sind. Die Plattform selbst hat damit nichts zu tun.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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