Soll der Gürtelschläger Haftentschädigung bekommen?

vom 10.07.2018, 23:17 Uhr

Vor einiger Zeit hat ein junger syrischer Flüchtling 2 jüdische Männer in Berlin mit einem Gürtel angegriffen. Dafür wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Für die Zeit im Knast will er nun Haftentschädigung. Meiner Ansicht nach wäre dies auf jeden Fall das falsche Signal. Es würde ihn auch irgendwie als Sieger dastehen lassen. Ich verweise auch auf Frankreich, wo man nach 2 Morden an Mitgliedern der jüdischen Gemeinde durch Islamisten über die Folgen der Zuwanderung diskutiert hat.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich finde das gesamte Thema dazu nur noch lächerlich. Alleine sein dämliches Grinsen teilweise vor Gericht, wenn die Opfer oder ein marokkanischer Jude dort gesprochen hat, ist der Hammer. Seine dämliche Aussage, dass er das „Jude“ gar nicht böse gemeint hat, kann er dem Richter von mir aus für dumm verkaufen, aber die Wahrheit liegt sicherlich nicht in seinen Worten.

Nun hat er nur einen Klaps von 4 Wochen bekommen, die mit der U-Haft abgegolten war. Für mich ist das genau so eine politisch motivierte Tat wie jeder Rechte der den Hitlergruß zeigt. Dieser kriegt vor Gericht aber deutlich mehr, auch als Jugendlicher, als der syrische Flüchtling gekriegt hat. Alleine das kotzt mich an. Solche Taten sollten auch bei Flüchtlingen dazu führen, dass sie nach Hause müssen, ganz einfach! Unabhängig vom Alter und eigentlichen Beweggrund, hier zu sein.

Weil der kleine arme Junge ja behauptet, dass es ihm leid tue, deswegen akzeptiert er nicht wie ein Mann die Strafe, sondern klagt jetzt auf Haftentschädigung? Ich denke mal, aus reiner Naivität, dass das wohl nicht möglich ist, dass er dort nur einen Cent sieht, denn er ist ja verurteilt worden und die Haft hätte er ja sonst jetzt antreten müssen und er hat sie abgesessen mit der U-Haft.

Ich hoffe natürlich, dass er nicht einen Cent bekommt. Auf welcher Grundlage denn auch? Sowas dämliches kann es dann auch nur in Deutschland geben. Der saß zurecht in U-Haft, weil bei ihm Fluchtgefahr besteht. Reue konnte ich vor Gericht nur bedingt anhand der Aussagen mit „lachen im Gesicht“ usw. erkennen. Selbst beim Urteil. Der wusste aber genau, dass es nur einen Klaps gibt.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


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