Sich gegen Bußgeld wehren oder brav zahlen?

vom 07.09.2017, 06:15 Uhr

Eine Bekannte von mir hat einen Hund, wobei sie den Fehler gemacht hat, gegen die Anleinpflicht bei uns zu verstoßen und dann dabei erwischt wurde. Nun soll sie ein Bußgeld zahlen und überlegt, wie sie nun vorgehen soll. Sie ist sich im Moment unsicher, ob sie Einspruch einlegen und sich dagegen wehren sollte oder ob es doch besser wäre, wenn sie das Bußgeld zahlt und fertig. Sie fragt auch schon im Umkreis nach Erfahrungen von Menschen, die sich dagegen gewehrt haben.

Ich verstehe sie ehrlich gesagt nicht. Sie hat doch offensichtlich gegen die Regeln der Anleinpflicht verstoßen und wurde dabei erwischt. Da gibt es für mich nichts zu diskutieren und zu verhandeln. Ich würde das Bußgeld zahlen, aus diesem Fehler lernen und den Hund in der Stadt nie wieder unangeleint lassen. Wie seht ihr das? Wann würdet ihr auch gegen ein Bußgeld wehren und wann brav zahlen? Ist das für euch eine Grundsatzfrage oder situationsabhängig?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich bekomme eigentlich kaum mal einen Bußgeldbescheid und wenn dann eigentlich mit einem recht geringen Bußgeld. Bislang kam es auch noch nicht vor, dass ich überrascht davon war, ich wusste dann auch immer was ich falsch gemacht hatte und bezahlte auch immer ordentlich.

Ich kenne allerdings auch ein paar Personen, die gegen solch einen Bescheid schon öfters vorgegangen sind, vor allem wenn es nicht ganz eindeutig oder etwas unklar war. Allerdings mit mäßigen Erfolg. In den meisten Fällen, mussten sie dann trotzdem bezahlen.

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ja, sie soll unbedingt Einspruch einlegen. Dann geht die Sache nämlich zur Staatsanwaltschaft. Dort kann nun auch ein höheres Bußgeld verhängt werden. Wäre doch mal total spannend zu verfolgen, wie das nun ausgeht. Warum sollte man, wenn man Unrecht begeht, mit einer anschließenden Strafe einverstanden sein? Warum sollte man einsehen, dass Menschen oder Wild vor herumlaufenden Hunden geschützt werden sollen?

Das wäre ja wohl noch schöner. Das Rechtsempfinden des Einzelnen steht ja wohl um einiges höher als die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Den Staatsanwalt wird es freuen, hat er doch endlich mal etwas zu tun. Nur zu, nur Mut, soll sie es angehen. Wo käme man denn hin, würde man aus Fehlern lernen? Hinweise für Allergiker: Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich finde es ehrlich gesagt schon komisch, dass man dann überhaupt darüber nachdenkt, sich gegen das Bußgeld zu wehren und schon herum fragt, wie man das am besten machen kann. So ein Verhalten kann ich nun so gar nicht verstehen. Wenn ich einen Fehler gemacht habe und dabei erwischt habe, dann ist das natürlich ärgerlich, das ist schon klar.

Aber trotzdem ist man es doch selber schuld, wenn man sich nicht an die Regel gehalten hat und den Hund nicht angeleint hatte. Dafür kann doch sonst niemand etwas und darum sehe ich es auch so, dass man dann einfach das Bußgeld bezahlen und eben daraus lernen sollte, dass man so etwas nicht wieder macht und zukünftig den Hund eben an die Leine nimmt.

Wenn deine Bekannte nun Widerspruch einlegt und das über mehrere Stellen geht, dann wird das sicher nicht preiswerter und wenn sie den Fehler nun einmal gemacht hat, dann soll sie doch einfach dazu stehen. Ich finde es ziemlich kindisch, dann noch viele Leute zu fragen, wie man um dieses Bußgeld denn herumkommen kann.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Warum sollte man sich nicht gegen ein Bußgeld wehren, wenn man ein Schlupfloch sieht? Vor ein paar Jahren hatte ich ein Bußgeld für das Laufenlassen ohne Leine im "Park" neben der Hundewiese. Gut, die Wiese mit den Schildern erweckt den Eindruck, dass Hunde nur dort laufen dürfen. Dummerweise ist der vermeintliche Park kein Park sondern ein Forst. Und da galt weder in der betroffenen Gemeinde, noch in meinem Bundesland Leinenzwang. Warum sollte ich zahlen?

Mittlerweile hat Düsseldorf Hundewiesen. Das verdankt man mutigen Menschen, die geklagt haben, weil das Landeshundegesetz und das Ortsrecht dem Tierschutzgesetz widersprechen. Gerade bei Hunden sind die Bescheide oft rechtlich nicht haltbar. Bietet sich ein Ansatzpunkt, dann lohnt sich der Widerspruch. Und das soll nicht heißen, dass man seinen Hund überall flitzen lassen sollte oder Haufen nicht einsammeln. Aber Willkür und Unrecht gehen eben auch nicht.

» cooper75 » Beiträge: 13325 » Talkpoints: 497,57 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Gegen unsere Behörden vorzugehen, ist doch meistens sowieso zwecklos. Mein Vater hat letztens auch widersprochen, als er geblitzt wurde. Er hatte gute Gründe dafür, schließlich sind viele Blitzer wegen technischen Fehlern unzuverlässig. Und eine kurze Google-Suche hat ergeben, dass an derselben Blitzer-Stelle schon einige Leute Beschwerde eingereicht hatten. Na ja, in dem Bußgeldbescheid war ja auch ein Feld für Widersprüche, was er auch ausgefüllt hat, aber gebracht hat es trotzdem nichts.

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Was ist bei einem Einspruch gegen ein Bußgeld zwecklos? Ich habe bereits gegen mehrere Ordnungswidrigkeiten Einspruch eingelegt und bin damit durchgekommen, weil es Schlupflöcher gab. Aber man sollte dies vorher intensiv prüfen. Wenn man garantiert einen Fehler gemacht hat und dies 100%ig gegeben ist, dann sollte man vielleicht keinen Einspruch einlegen, denn das kann schon teurer werden.

Aber ohne Menschen, die sich gegen manche Dinge wehren, kann man auch nichts erreichen oder gar ändern. Für manche Leute mag es hoffnungslos klingen, Einspruch einzulegen, aber wenn man gar keinen Fehler gemacht hat, dann darf man sich doch auch wehren.

Ohne Widerspruch hätte ich bei Filmdreharbeiten mal nicht vor unserem Haus parken dürfen, und das als einzige Bewohnerin, weil das Sperrschild der Produktionsfirma nicht rechtens war. Die Firma kam nämlich danach auf mich zu und meinte, dass ich nur zu gewissen Uhrzeiten wegen den Dreharbeiten nicht auf den Parkplatz dürfte, aber ansonsten wäre es okay. Also man kann durchaus auch mit einem Einspruch Vorteile für sich selbst herausschlagen, andere haben sich nämlich nicht gewehrt und durften nicht auf ihre Parkplätze.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12530 » Talkpoints: 71,65 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Sie hat doch einen Fehler gemacht, warum kann man denn dann nicht dazu stehen? Das verstehe ich nicht, so hoch kann das Bußgeld doch nicht sein, dass man deswegen nun überall herumfragt und sich wehren will. So eine Leinenpflicht in der Stadt macht schon Sinn und selbst, wenn sie den liebsten Hund der Welt hat, kann dieser mal was in die Nase bekommen, einen anderen Hund blöd finden oder was auch immer und dann passiert was ohne Leine. Deswegen gibt es eine Pflicht, die auch zu beachten ist und wenn man sich nicht daran hält, zahlt man eben.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Wibbeldribbel hat geschrieben:Was ist bei einem Einspruch gegen ein Bußgeld zwecklos? Ich habe bereits gegen mehrere Ordnungswidrigkeiten Einspruch eingelegt und bin damit durchgekommen, weil es Schlupflöcher gab.

Damit hast du sicherlich Recht und ja offensichtlich auch schon einige Male Recht bekommen. Nichts desto trotz finde ich das rein moralisch sehr fragwürdig. Moralisch wie gesagt, nicht rechtlich.

Am Ende des Tages ist es doch so, dass es gewisse Vorschriften gibt, an die wir uns alle zu halten haben. Sei es, dass es gewisse Bereiche in einer Stadt gibt, wo Hunde an die Leine müssen oder sei es das Tempolimit, an was wir uns halten müssen.

Und ganz ehrlich, wenn man mit 80km/h in einer 30er Zone geblitzt wird, wo vielleicht noch eine Schule ist, dann hat man danach gefälligst den Führerschein abzugeben, weil man einfach rücksichtslos gefahren ist. Und da habe ich dann eben ein riesiges Problem damit, wenn dann jemand dort geblitzt wird und seinen Führerschein behalten darf, weil ein Anwalt nachher herausfindet, dass der Blitzer nicht ganz genau misst und der Autofahrer ja vielleicht nur 75km/h gefahren ist und nicht die 80km/h die im Bescheid drin stehen. Ja mag ja sein, aber dann ist er immer noch mehr als doppelt so schnell gefahren und müsste seinen Führerschein abgeben.

Natürlich müssen Bußgeldbescheide korrekt sein, aber es kann doch auch nicht sein, dass Bußgeldbescheide nachher komplett aufgehoben werden, weil es irgendwo eine minimale Abweichung gab.

In einem Fall wie bei Cooper bin ich dagegen völlig bei einem Widerspruch dabei. Wenn es gar nicht klar ist, ob die Vorschrift an der Stelle überhaupt gilt oder besser gesagt es eigentlich sogar so ist, dass sie genau dort nicht gilt, dann ist das ja auch kein Schlupfloch, sondern der Bescheid war einfach falsch, weil ein Fehlverhalten vorgeworfen wurde, was ja am Ende gar nicht der Tatsache entsprach.

Das ist ja in deinem Fall mit der Filmproduktion scheinbar auch so gewesen. Da stand ja nach deiner Aussage auch ein Schild, was man so gar nicht hätte aufstellen dürfen. Allerdings sind das ja auch ganz andere Fälle als es hier beim Start mal geschildert wurde. Hier wurde ja quasi gefragt, ob man gegen Vorschriften verstoßen kann und dann die Bescheide anfechten soll. Und genau da frage ich mich dann echt, was solche Leute für ein Rechtsempfinden haben.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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