Schulbesuch verweigern bei Nichteinhaltung der Abstandsregel

vom 14.04.2020, 14:19 Uhr

Die Leopoldina empfiehlt im Gegensatz zum RKI aktuell, zuerst die jüngeren Schüler wieder in die Schule zu schicken. Dazu sollen die Schülergruppen verkleinert und nur die Kernfächer unterrichtet werden. Es gilt ja bekanntlich bei uns in Deutschland die Schulpflicht. Nun kenne ich keinen einzigen Klassenraum, indem selbst bei nur 15 Schülern die Abstandsregel von 1,5 Meter eingehalten werden kann.

Es muss ja in jeder Richtung dieser Abstand eingehalten werden, also nicht nur seitwärts, sondern auch nach vorne und hinten. Ob man wohl sein Kind zuhause lassen kann, wenn die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann? Würdet ihr euer Kind in die Schule schicken, wenn ihr wisst, dass die Klassenzimmer eigentlich zu klein sind? Oder wird die Abstandsregel dann nicht gelten?

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 14.04.2020, 17:46, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich glaube da denken die nun gar nicht so wirklich darüber nach, weil der Stoff vermittelt werden muss und es keine Alternativen dazu gibt, die wirklich gut wären. Hätte man einen guten Notfallplan gehabt, wenn die Schulen nicht betreten werden können, hätte man das Problem nun nicht, aber wir sind ja nun mal auf Unterricht angewiesen der in einer Schule stattfindet. Nun muss man dann wohl die Schüler in Klassenräume setzen und sich gegenseitig anstecken lassen, da es keine Alternativen gibt.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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