Rückzahlung von Prozesskostenhilfe - wann und wieviel?
vom 25.07.2017, 14:10 Uhr
• Seite 1 von 1
Oft wird dazu geraten, dass, wenn ein Rechtsstreit geführt werden soll oder muss, dass man Prozesskostenhilfe beantragen kann und die dann auch meist gewährt wird. Aber unter welchen Umständen und wann und wieviel muss die Prozesskostenhilfe wieder zurückgezahlt werden? Wie lange kann die Prozesskostenhilfe zurück erlangt werden und muss man sie dann in voller Höhe zurückzahlen?
Das Gericht ist berechtigt, vier Jahre das Einkommen zu überprüfen. Nach Ablauf der vier Jahre wird nichts mehr zurückgefordert. Wenn der damals Prozesskostenhilfeberechtigte innerhalb der genannten vier Jahre nun über ein höheres Einkommen als damals verfügt, kann das Gericht die Prozesskosten ganz oder teilweise zurückverlangen.
• Seite 1 von 1
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- GM Aktien: jetzt wieder investieren? 1228mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: T. Patrick · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Geldanlage
- GM Aktien: jetzt wieder investieren?
- Eure Erfahrungen mit Lieferando 1710mal aufgerufen · 7 Antworten · Autor: Ramones · Letzter Beitrag von mittenimleben7
Forum: Essen & Trinken
- Eure Erfahrungen mit Lieferando
- Pflanzen Krankheiten - Tipps zur Behandlung 1553mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Käffchen2 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Pflanzen Krankheiten - Tipps zur Behandlung
- Klimaanlage für Pflanzen 1457mal aufgerufen · 2 Antworten · Autor: Bonnuz · Letzter Beitrag von Gorgen_
Forum: Garten & Pflanzen
- Klimaanlage für Pflanzen
- Palmensamen richtig anpflanzen 1815mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Legends · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmensamen richtig anpflanzen
