Rechtsschutzversicherung greift nur bei Aussicht auf Erfolg?

vom 26.08.2016, 18:43 Uhr

Wir sind gerade dabei, unsere Versicherung auf den aktuellen Stand zu bringen und auch den ein oder anderen Wechsel vorzunehmen. Auf der Liste steht jetzt noch, dass wir uns nach einer neuen Rechtsschutzversicherung umsehen.

Nun war ich heute bei dem dritten Versicherungsvertreter und er hat mich darauf hingewiesen, dass eine Rechtsschutzversicherung nur dann greift, wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Das sei eine Klausel und die würde überall stehen. Tatsächlich habe ich sie in dem einen Angebot auch gefunden, wurde aber von dem Vertreter davor nicht darauf hingewiesen.

In dem Fall ist eine Rechtsschutzversicherung doch vollkommen sinnfrei, oder? Besteht Aussicht auf Erfolg, dann kann man auch in Vorkasse gehen und bekommt die eingesetzte Summe ja sowieso wieder, wenn man den Fall gewonnen hat. Wozu brauche ich dann die Versicherung? Das wäre dann nur für Menschen günstig, die nicht in Vorkasse gehen können.

Gibt es diese Klausel wirklich in jedem Vertrag, oder muss ich einfach weiter suchen bis ich eine finde, die jeden Fall übernimmt und nicht nur die, die man definitiv gewinnt?

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Die Versicherung greift im Privat- und beispielsweise Mietrechtsschutz nur bei Aussicht auf Erfolg, das ist richtig. Ansonsten wäre so ein Vertrag unbezahlbar. Aber eine Aussicht auf Erfolg bedeutet nicht, dass man auch Erfolg hat. Denn vor Gericht und auf hoher See ...

Strafrechtsschutz bekommt man dagegen bei Vergehen immer, wenn die Tat fahrlässig begangen worden ist. Das gilt auch für Verkehrsrecht. Deshalb lohnt sich die Versicherung durchaus, denn wer nicht gewinnt, bekommt auch nichts erstattet. Und im Arbeitsrecht zahlt sowieso jede Partei die eigenen Kosten in der ersten Instanz.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Dass eine Rechtsschutzversicherung nur bei Aussicht auf Erfolgt greift ist ganz normal und bei jeder Rechtsschutzversicherung so. Wie bereits geschrieben wurde hat das nicht zu bedeuten, dass die Versicherung nur greift wenn man auch vor Gericht recht bekommt, sonder auch wenn man nicht recht bekommt.

In der Praxis bedeutet das, dass man den Sachverhalt zunächst der Versicherung schildert, das übernimmt in der Regel der Anwalt. Anschließend bekommt man, beziehungsweise der Anwalt, von der Versicherung mitgeteilt ob der Fall übernommen wird, das ist der Fall wenn ein Erfolg vor Gericht absehbar ist. Nun kann der Anwalt Klage einreichen und seine Kosten und Auslagen direkt von der Versicherung holen, auch die Gerichtskosten übernimmt zunächst die Versicherung und man hat als Versicherungsnehmer keinerlei Kosten und muss auch kein Geld vorstrecken.

Bekommt man dann vor Gericht recht, muss die gegnerische Seite die Gerichtskosten tragen und alle Auslagen und Kosten die einem entstanden sind ebenfalls übernehmen. Da diese Kosten aber bereits von der Versicherung bezahlt wurden, erstattet die gegnerische Seite das Geld an die eigene Versicherung. Wenn man aber vor Gericht nicht recht bekommt oder es zu einer außergerichtlichen kommt, dann trägt die Versicherung die Kosten und man muss als Versicherungsnehmer nur die im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen. Das ist eben das Risiko welches man mit einer Rechtsschutzversicherung absichert.

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» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Es kann sogar während der juristischen Bearbeitung noch Probleme dabei geben, denn wenn aus Erfolg plötzlich kein Erfolg mehr zu sehen ist. Man kann beispielsweise am Anfang einen kompletten Erfolg der Sache sehen und später kann sich die ganze Sachlage dann auch ändern. Auch die betreffende Versicherung kann dann ihre vorherige Zusage anpassen und dann keine Zahlungen mehr gewährleisten.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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