Rechte als Mieter bei ständigem Baulärm

vom 04.03.2021, 12:36 Uhr

Mieter wollen genau wie Hausbesitzer auch im Alltag ihre Ruhe haben, wenn es um die Erholung in den vier Wänden geht. Als Mietpartei möchte man die Vorzüge genießen, wofür man jeden Monat seine Kaltmiete entrichtet. Doch manchmal müssen Vermieter an der Immobilie auch Gegebenheiten warten und erneuern, vielleicht auch mal was anbauen. Auch auf der Straße oder den Fußwegen vor dem jeweiligen Haus kann es zu Baulärm kommen. Welche Rechte hat man dann als Mieter, kann man eine Mietminderung durchsetzen oder hat man dazu kein Recht, wenn der Lärm gerade noch so ertragbar ist und eine bestimmte Dezibel Grenze nicht überschritten wird?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das ist sicherlich an eine bestimmte Dezibel Grenze geknüpft. Ich würde das dann im Fall der Fälle mit einem Fachmann reden wollen. Ich würde nämlich auch auf Nummer sicher gehen wollen, wobei man das bestimmt auch nachweisen muss und das vielleicht auch gar nicht so leicht ist dies nachzuweisen, da es ja auch höchst unterschiedlich wahrgenommen werden kann. Ich würde mich da aber an einem Fachmann wenden, man kann das sicherlich anpassen und die Miete mindern, aber nicht einfach so.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Als Mieter hat man das Recht auf ungestörten Besitz und damit auch auf Ruhe in der Wohnung. Wenn es zu Lärmbelästigung durch Bauarbeiten kommt, hat man als Mieter das Recht, eine Mietminderung durchzusetzen. Die Höhe der Mietminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art der Arbeiten, dem Ausmaß des Lärms und der Dauer der Beeinträchtigung. Generell ist es jedoch wichtig, dass der Lärm eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt und eine gewisse Dauer hat. Ein vorübergehender Lärm, wie beispielsweise durch einen einmaligen Umzug oder durch gelegentliche Reparaturen im Haus, rechtfertigt keine Mietminderung.

Es ist ratsam, den Vermieter über den Lärm zu informieren und ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Situation zu geben. Wenn der Vermieter nicht reagiert oder keine Abhilfe schafft, kann man als Mieter eine Mietminderung geltend machen. Es empfiehlt sich jedoch, vorher eine rechtliche Beratung einzuholen, um die genauen Umstände abzuklären und die Mietminderung angemessen zu berechnen.

Persönlich habe ich auch schon Erfahrungen mit Bauarbeiten in der Nachbarschaft gemacht, die zu Lärmbelästigung geführt haben. In meinem Fall handelte es sich um den Umbau eines Nachbarhauses, bei dem über mehrere Wochen hinweg Baulärm zu hören war. Ich habe meinen Vermieter darüber informiert und eine Mietminderung erwirkt. Allerdings war die Höhe der Mietminderung nicht sehr hoch, da der Lärm nur tagsüber und nicht übermäßig laut war.

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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