Prüft das Finanzamt nach dem Günstigkeitsprinzip?

vom 29.06.2016, 18:29 Uhr

Gerade in steuerlichen Angelegenheiten ist ja mitunter eine Günstigkeitsprüfung vorteilhaft. Nun hat man mir erzählt, dass man sich darum eigentlich keine großartigen Gedanken machen müsse, weil das Finanzamt sowieso nach dem Günstigkeitsprinzip die jeweiligen Steuern berechnet.

Aber so viel Zuvorkommen kann ich mir schon fast kaum vorstellen. Habt ihr da schon Erfahrungen damit gemacht, ob das Finanzamt nach dem Günstigkeitsprinzip prüft? Ist das Finanzamt womöglich dazu verpflichtet oder macht dieses das nur auf spezielles Verlangen?

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Sicher macht das Finanzamt das automatisch. Das ist beispielsweise beim Kinderfreibetrag der Fall. Du bekommst entweder Kindergeld oder den Freibetrag. Das Finanzamt prüft automatisch mit welcher Variante du günstiger wegkommst und berechnet dann danach.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ja, das Finanzamt prüft nach dem Günstigkeitsprinzip. Wie der Vorredner schon das Kindergeld und den Kinderfreibetrag benannte, gibt es weitere Beispiele, die nach Einreichen einer Steuererklärung auch auf dem Einkommenssteuerbescheid stehen. Hier wird übrigens auch hinsichtlich der Riesterrente nach dem Günstigkeitsprinzip abgerechnet. Waren die Grundzulage für die Riesterrente günstiger oder muss ein steuerlicher Vorteil noch her? Dies wird eigentlich auch alles automatisch gemacht, man muss noch nachrechnen, denn oftmals passieren auch Fehler.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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