Pro und Contra Staffelmietvertrag für Mieter und Vermieter

vom 05.05.2018, 09:42 Uhr

Ich höre immer mal wieder, dass Vermieter eine Wohnung nur mit einem Staffelmietvertrag vermieten. Da wird quasi die Miete jedes Jahr automatisch mehr und das über mehrere Jahre. Das wird dann im Mietvertrag festgehalten und auch die Staffelung. Meist geht so ein Staffelmietvertrag 10 Jahre lang.

Hat so ein Vertrag auch Vorteile für den Mieter oder sind es nur die Nachteile, dass jedes Jahr die Miete wächst? Was ist, wenn die Staffelung nach den Jahren, die im Mietvertrag schon aufgelistet und ausgerechnet sind nicht mehr aufgelistet sind, staffelt sich das weiter oder bleibt es dann bei dieser Miete?

Wie stellt man sich so ein Staffelmietvertrag genau vor? Welche Vorteile und Nachteile hat so ein Mietvertrag für den Mieter und auch für den Vermieter? Würdet ihr in eine Wohnung ziehen, wo ein Vermieter so eine Staffelung macht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Vorteil wäre, dass man eben immer weiß, wie viel die Miete betragen wird. Denn abgesehen von dieser Staffelmiete, die vertraglich festgesetzt ist, darf der Vermieter die Miete nicht darüber hinaus erhöhen. Das bedeutet natürlich eine gewisse Sicherheit für den Mieter. Allerdings kann im Vertrag auch vereinbart werden, dass der Mieter zum Beispiel die ersten vier Jahre nach Abschluss des Staffelmietvertrags die Wohnung nicht kündigen darf. Der Vermieter darf in der Zeit auch nicht unbedingt kündigen. Das kann ein Vorteil sein, aber auch ein Nachteil.

Bei Kündigungsausschluss darf der Vermieter auch keinen Eigenbedarf anmelden, um den Mieter eben zu kündigen. Das ist dann ausgeschlossen. Nachteilig für den Vermieter ist auch, dass er Modernisierungsmaßnahmen, die staatlich vorgeschrieben sind, nicht auf den Mieter umlegen darf.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Wie schon gesagt, liegt der Vorteil für den Mieter darin, dass er recht genau weiß, wie sich die Miete für ihn entwickeln wird. Bei Mietverhältnissen ohne Staffelung kann der Vermieter ja die Miete regelmäßig an das ortsübliche Niveau anpassen. Gerade in boomenden Großstädten kann ansonsten ja einfach die Miete erhöht werden, wenn auch die Vergleichsmieten steigen.

Zwar gibt es dafür Vorgaben, aber 20 Prozent Erhöhung innerhalb von 3 Jahre sind da rechtlich zulässig, wenn die entsprechende Vergleichsmiete so hoch ist. Dementsprechend kann man ohne jegliche Modernisierung ja durchaus unter Berücksichtigung des Zinseszinseffektes nach den 10 Jahren mehr als 70 Prozent mehr Miete als beim Einzug bezahlen.

Man muss das also unter diesem Aspekt von den lokalen Gegebenheiten abhängig machen. Auf dem Land mit stabilen Mietpreisen macht das sicherlich wenig Sinn. Warum sollte ich da als einziger jedes Jahre mehr Miete zahlen, wenn um mich herum nie die Miete erhöht wird. In den Hamburger oder Münchner Innenstadt dagegen kann es schon durchaus interessant sein, wenn sich da nur alle 2 Jahre die Miete um 5 Prozent erhöht und der Vermieter dafür die Miete nicht einfach so an den Mietspiegel anpassen kann.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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