Preiskorrektur zum Angebotspreis zulässig?
In einem großen Einkaufsmarkt in unserer Nähe, war ab heute ein Kaffeevollautomat für 279,- € im Angebot, der sonst so um die 600€ kostet. Da bin ich natürlich gleich mal hingefahren und war ganz erstaunt, dass vor der Maschine schon ein Schild mit der Aufschrift aufgebaut war dass es sich bei dem Angebot um einen Druckfehler gehandelt habe und der Preis 479,- € betragen würde. Für das Geld habe ich es dann jedenfalls gelassen und mich schon ein wenig geärgert. Was meint ihr denn zu solchen Fällen? Sind denn derartige Preiskorrekturen im Nachhinein durchaus zulässig oder hätte man rein theoretisch auch auf den abgedruckten Angebotspreis bestehen können?
Warum sollte das nicht zulässig sein? In den Werbeprospekten steht meist auf der letzten Seite, das Irrtümer vorbehalten und auch die Mengen limitiert sind und damit ist doch schon klar, das man keinen rechtlichen Anspruch auf den Preis aus dem Prospekt hat oder wenn der Artikel vergriffen ist, dass man dann auch kein Anrecht mehr hat, den Artikel zu dem Preis einzufordern.
Das Geschäft hat im Endeffekt sogar sehr vorbildlich gehandelt, in dem sie ein Schild dazugestellt haben und so auf den Fehler hingewiesen haben, damit haben sie allen Kunden schon den Wind aus den Segeln genommen und umgehen die Beschwerden.
Also ich bin ganz klar der Meinung, dass eine nachträgliche Preiskorrektur nicht zulässig ist und man auf das Angebot bestehen kann. Denn wenn man ein Angebot gesetzt hat, ist es normalerweise auch gültig und da gibt es, kein rütteln. Dennoch weisen manche Händler darauf hin, dass Irrtümer in allen Richtungen vorbehalten sind. Dann ist eine solche Korrektur leider zulässig. Richtig finde ich dieses System aber nicht.
Ich sehe das ebenfalls so, wie GI KA. Das Ganze hat sogar einen Namen, der mir jetzt gerade nicht einfällt. Aber es ist auf jeden Fall ein Straftatbestand, dass man hier dem Kunden etwas vorgaukelt, was nicht so ist und das Ganze dann auf einen Druckfehler hinaus redet.
Wenn es hundert Mal ein Druckfehler ist, der Fehler liegt beim Geschäft und muss dann auch vom Geschäft getragen werden, so finde ich. Aber diesbezüglich kannst du dich ja beim Konsumentenschutz informieren. Ich denke schon, dass es so eine Anlaufstelle auch in Deutschland gibt. Vielleicht heißt es dort anders.
Aber scheinbar gibt es noch Menschen, die tatsächlich meinen, dass sie dann keine Chance mehr hätten, aber ich denke, dass die Geschäfte genau auf diese Menschen bauen- wo kein Kläger, da kein Richter. Und 200 Euro sind schließlich kein Pappenstiel.
Da hätte ich auf den Kauf zum Preis im Prospekt bestanden, darauf hat man nämlich ein Recht. Wenn die sich weigern, kann man auch zu einem Konkurrenten gehen, dort den Artikel kaufen und den Differenzbetrag von der Firma mit dem falsch beworbenen Preis fordern. Weiterhin wird in so einem Fall der Konkurrent die Firma mit dem falschen Angebot wegen unlauterem Wettbewerb anzeigen - die stürzen sich bei uns geradezu auf sowas.
Wurstel hat geschrieben:Da hätte ich auf den Kauf zum Preis im Prospekt bestanden, darauf hat man nämlich ein Recht.
Das mag in Österreich funktionieren, aber in Deutschland nicht, denn wie gesagt, auf der letzten Seite des Prospektes ist immer der Hinweis "Irrtümer vorbehalten" oder ähnliches abgedruckt und damit ist man dann rechtlich aus dem Schneider.
Wenn die sich weigern, kann man auch zu einem Konkurrenten gehen, dort den Artikel kaufen und den Differenzbetrag von der Firma mit dem falsch beworbenen Preis fordern. Weiterhin wird in so einem Fall der Konkurrent die Firma mit dem falschen Angebot wegen unlauterem Wettbewerb anzeigen - die stürzen sich bei uns geradezu auf sowas.
Auch das ist in Deutschland nicht möglich, der oben genannte Hinweis entbindet das Geschäft davon bzw. auch den Käufer von dem rechtlichen Anspruch auf eine Erstattung. Selbst wenn der Artikel ausverkauft ist, zu dem günstigen Preis, hat man kein Anrecht mehr darauf, außer man könnte nachweisen, dass das Geschäft nur genau 1 Artikel zu dem günstigen Preis angeboten hat. Die Menge muss nämlich auch nicht endlos vorgehalten werden, sondern nur in einem angemessenem Rahmen. Aber wie will ein Käufer denn bitte nachweisen, dass ein Artikel nur ein oder zweimal vorrätig war? Dass das nicht möglich ist, sollte jedem klar sein.
Der Angebotspreis in Prospekten, Schaufenstern und sogar an den Regalen etc. sind unverbindliche Preisangebote, zu denen der Händler die Ware verkaufen kann, aber nicht muss. Wenn er dort nämlich einen Fehler macht, ist es sein gutes Recht, den Verkauf zu dem falsch angegeben Preis zu verweigern. Macht er es trotzdem, dann nur aus Kulanz , um den Kunden nicht zu verärgern.
Lediglich Angebote, die an eine bestimmte Person gerichtet sind, also persönliche Angebote, wie sie Handwerker gerne unterbreiten, sind dann zu den im Angebot genannten Bedingungen verbindlich. Im Elektromarkt kann man sich also aufführen, wie man möchte, ein Recht auf den irrtümlich ausgewiesenen Preis gibt es nicht.
Zu dieser Problematik siehe hier:
http://www.schutzverband.at/wbr/justizu ... bspkatid=7
Und da gibt's den Gesetzestext:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... OR40169932
Ich finde im Internet viele Rechtsanwälte, die sich darauf spezialisiert haben, für Unternehmen derartige Fälle aufzuspüren und dann dafür zu sorgen, dass der Konkurrent angezeigt bzw. verklagt wird. Hier ist die Rede von Unterlassungserklärungen und Strafen von EUR 100.000,-- pro Tag bei Nichteinhaltung.
Da finde ich noch etwas zum Thema:
http://www.konsumentenfragen.at/konsume ... spraktiken
Zitat daraus:
Eine irreführende Angabe über den Preis auf einem Flugblatt kann grundsätzlich nicht durch klein gedruckte Ausnahmebestimmungen auf der Rückseite wieder rückgängig gemacht werden, auch wenn das bei besonderer Aufmerksamkeit vielleicht auffallen hätte können.
Mit der Angabe "Irrtümer vorbehalten" kann sich der Händler also brausen gehen.
wurstel
ich habe doch geschrieben, das das in Österreich möglich sein mag, aber für Deutschland gelten nunmal anderes Gesetze.
Deshalb ist es auch schön, das du die entsprechenden Verlinkungen für Österreich aufgeführt hast, aber das gilt dann immer noch nicht in Deutschland und die Threaderstellering kommt nunmal aus Deutschland und in Deutschland hat sich auch der Vorfall ereignet.
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