Patenkinder bei keinerlei Verwandtschaft erbberechtigt?

vom 02.10.2019, 22:05 Uhr

Mal angenommen, von einem Patenkind stirbt die Patentante oder der Patenonkel und diese Person hat selbst keinerlei Verwandtschaft mehr. Wäre denn das Patenkind dann erbberechtigt oder geht dieses dann vollends leer aus? Hattet ihr schon mal solche Fälle oder wie denkt ihr darüber, wie dann der Werdegang ist? Würdet ihr das im Vorfeld testamentarisch festhalten oder bringt das auch nichts?

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» friedchen » Beiträge: 1312 » Talkpoints: 940,01 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich bin zwar kein Experte was Erbrecht angeht, aber grundsätzlich ist es ja so, dass erst einmal die Verwandschaft erbt.

Sprich zuerst der Ehepartner und dann die Erben 1. Ordnung sprich Kinder, Enkel, Urenkel. Dann gibt es da noch Erben 2. Ordnung, wie die eigenen Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen. Dann gibt es noch Erben 3. und 4. Ordnung zu denen z.B. Onkel/Tante des Verstorbenen gehören. Der Kreis der erbberechtigten Verwandschaft ist also schon sehr groß.

Sollte das Patenkind nicht zu diesem Kreis der Verwandten gehören bzw. vorrangig berücksichtigt werden, dann muss da auf jeden Fall ein Testament gemacht werden.

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,00 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Sind die Patenkinder mit dem Erblasser nicht verwandt, dann bekommen sie nichts in der gesetzlichen Erbfolge. Das kann also der Erblasser nur per Testament regeln. Wobei man dabei auch bedenken sollte, dass da die Freigrenzen recht niedrig angesiedelt sind. Unter Umständen kann so ein Erbe dann richtig viel Geld kosten.

Sollten sich dann doch noch entfernte Verwandte finden, so kann eine solche Erbschaft auch noch Ärger bedeuten. Denn diesen Blutsverwandten würde zumindest ein Pflichtteil zustehen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Nein, Erbschaften gehen nur nach Blutsverwandtschaft in direkter Linie, Ehe oder Adoptionen. Falls keiner mehr lebt, geht es die Erbfolge, also Eltern, Großeltern und so weiter rauf und dann wieder runter. Patenonkel und Patentanten kommen da nicht vor. Wenn ich sterbe, bekommen zum Beispiel meine Geschwister nichts, sondern nur meine Kinder. Wenn ich keine Kinder hätte, dann ginge es hoch zu meinen Eltern, die nicht mehr leben, und dann wieder runter zu deren Kindern, also meinen Geschwistern. Dann würden sie durch diesen Weg erben.

Aber man kann natürlich andere Personen im Testament bedenken. Aber der Pflichtteil ist dann immer noch für die Personen in der Erbfolge.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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