Obduktion veranlassen wenn man an natürlichen Tod zweifelt?

vom 17.10.2018, 08:59 Uhr

Nehmen wir mal an, dass eine Frau im Krankenhaus an einem Herzinfarkt verstorben ist nachdem sie eine kleine routinemäßige Operation gut überstanden hat. Nichts deutete auf eine Herzkrankheit hin. Nicht beim Hausarzt und auch nicht im Krankenhaus. Sie hat sich vor dem Krankenhausaufenthalt noch komplett durchchecken lassen und sie war vom Herzen her völlig gesund. Der Arzt im Krankenhaus hat den Totenschein ausgestellt und einen Herzinfarkt mit Todesfolge diagnostiziert.

Nun sind die Angehörigen der Meinung, dass im Krankenhaus was schief gelaufen ist. Eventuell falsche Medikation, die nicht in der Krankenakte vermerkt ist, weil es vielleicht auch aus Versehen passierte. Die Angehörigen wollen, dass der Leichnam untersucht wird.

Nehmen wir weiter an, dass die Familie es veranlassen will und der Arzt im Krankenhaus es nicht für nötig hält. Kann die Familie jetzt einfach hingehen und so eine Obduktion in Auftrag geben oder muss da ein Richter zustimmen? Muss dann die Polizei ermitteln oder wie muss man da vorgehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Was die richtige Vorgehensweise ist, weiß ich nicht. Jedoch würde ich das Ganze mit der Polizei besprechen. Immerhin wird das nicht der erste Fall sein und die können einen da sicherlich eine gute Auskunft geben, was man machen kann. Sicherlich wird das schon irgendwie gehen, sicherlich auch über ein Gericht, aber was da nun zu machen ist, darüber kann einen sicherlich die Polizei informieren.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Natürlich kann man die Obduktion selbst veranlassen. Aber wer die Musik bestellt, der bezahlt die aus. Also ist das eher nicht die Lösung. Entweder man bekommt den Arzt dazu, auf dem Totenschein eine nicht natürliche Todesursache zu vermuten, oder man überzeugt die Staatsanwaltschaft, damit die die Anordnung bei einem Richter beantragt. Dann zahlt nämlich der Staat. Also sollte man sich erst den bescheinigenden Arzt und, wenn das nicht hilft, einen Polizisten oder Staatsanwalt krallen und zumindest von einem Anfangsverdacht überzeugen können.

Aber ein Blutgerinnsel nach einer Operation, das einen Herzinfarkt, eine Lungenembolie oder einen Schlaganfall auslösen kann, gehört zu den typischen Komplikationen. Da muss nun wirklich keine Herzerkrankung vorliegen. Deshalb sehe ich zwar die Tragik für die Familie, aber das allein bringt mich nicht auf die Idee, einen Fehler in der Behandlung zu vermuten.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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