Neues Urteil zur Rückgabe von versiegelten Hygieneprodukten

vom 15.11.2017, 06:53 Uhr

Ich habe gelesen, dass der Bundesgerichtshof einen Fall entschieden hat, bei dem es um das Rückgaberecht einer verwendeten Matratze gegangen ist, die über das Internet bestellt wurde. Da die Schutzfolie vom Kunden entfernt worden war, verweigerte der Online-Shop die Rücknahme. Normalerweise ist versiegelte Ware, die hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden kann, von der Rückgabe ausgeschlossen, da sie normalerweise nicht gereinigt werden kann.

Das Gericht hat aber entschieden, dass eine Matratze durchaus gereingigt werden kann und der Kunde darf seine Matratze zurückgeben. Mich würde mal interessieren, wie ihr darüber denkt. Meint ihr, dass dieses Urteil das Rückgaberecht "aufweicht"? Kann man theoretisch nicht alles reichen, wenn man als Unternehmen das entsprechende Kleingeld hat? Was kann man eurer Meinung nach definitiv nicht reinigen und somit wiederverkaufen?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich denke, im Grunde kann man solche Textilartikel schon reinigen, nur dürfte man dass sicher später nicht vor dem Kunden erwähnen, der hätte dann sicher keine Lust darauf mehr. So finde ich es mehr als recht, dass man Unterwäsche oder Badekleidung nicht mehr zurücknimmt, andererseits würde eine richtige Reinigung das Stück in den Urzustand zurückversetzen. Trotzdem würde wohl keiner solche gebrauchte Kleidung kaufen wollen.

» Schneeblume » Beiträge: 3095 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Manche Sachen lassen sich auch einfach nicht mehr in den Urzustand zurück versetzen. Denke mal an Headsets, bei denen das ganze direkt mit der Technik verbaut ist und eine Reinigung kannst du damit auch schlecht angehen. Oder willst du direkt die komplette Technik mit in die Waschmaschine stecken um es mal übertrieben zu sagen?

Auch kann ich mir echt besseres vorstellen, als hinterher dann Unterwäsche zu kaufen in der Form von Höschen die vorher schon getragen wurden über einige Tage, dann binnen 14 Tagen zurück geschickt wurden, dort gereinigt werden in der Waschmaschine und der nächste dann dort mit rein hüpft? Ich meine, ich teile mir auch so meine Unterwäsche mit niemanden aber da muss ich es dann in Kauf nehmen, dass ich ggf. bereits getragene Unterwäsche bekomme nur weil man in dieser Hinsicht nun ein neues Fressen gefunden hat es mit Rücksendungen noch mehr auf die Spitze zu treiben?

Es gibt Dinge, die müssen einfach nicht sein und was teilweise von Gerichten entschieden wird, ist auch fragwürdig ob diese sich jemals mit der Praxis auseinander gesetzt haben oder das nur theoretischer Natur auf dem Blatt Papier durchdacht worden ist. Ich denke keiner der Richter hätte gerne eine bereits getragene Unterhose in der jemand anderes bereits gesteckt war, seine Flecken hinterlassen hat, hinterher an seinem Körper.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



So ein Urteil ist weder gut für den Verkäufer, noch für den Kunden. Der Käufer könnte die Matratze eventuell wieder verkaufen, wenn er sie teuer reinigen lässt. Die Frage ist aber nur, will man das als Kunde? Ich möchte das nicht, auch wenn die Matratze gereinigt worden ist. Wird so eine Matratze speziell deklariert oder einfach als neu verkauft? Ist sowas bei dem Urteil berücksichtigt worden?

Es gibt diverse Onlinehändler die Matratzen auch noch nach einem Probeliegen von 30 Tagen zurücknehmen. Man kann die Matratzen nun mal nicht testen und wenn sie nachher nicht halten was sie versprechen, ist das eine tolle Sache. Diese Matratzen werden dann aber geschreddert und wieder verwertet. Die Füllung wird beispielsweise für Hundekörbchen und dergleichen genutzt und ein Teil des Materials kann für Lappen wieder verwendet werden.

Sowas finde ich noch in Ordnung und der Hersteller kalkuliert das mit ein. Müsste er die Matratze einfach wegschmeißen wäre das für keinen rentabel. Aber eine gereinigte Matratze würde ich nicht haben wollen. Ich hoffe also inständig, dass solche Matratzen deklariert werden und werde vermutlich eher auf den Kauf einer Matratze im Onlinehandel verzichten.

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich habe von dieser Verhandlung auch gelesen und muss sagen, dass man die Matratze schon wieder reinigen kann, aber wenn man das angibt, möchte sie doch keiner mehr kaufen, da stimme ich meinen Vorschreibern hier zu. Ich würde so eine Matratze dann zumindest nicht mehr kaufen wollen, wenn ich es wüsste, dass sie schon von einer anderen Person genutzt wurde, auch wenn sie dann gereinigt wurde.

Darum finde ich dieses Urteil auch recht fragwürdig, wenn ich ehrlich bin. Was andere Hygieneprodukte angeht, so sehe ich es sehr ähnlich. Auch dabei kann man sicher viele Dinge auch reinigen und sie dann wieder in den Verkauf geben. Aber wenn man das angibt, dass die Unterhose schon jemand anprobiert hat, sie danach aber gereinigt wurde, werden sich sicher nicht viele Käufer finden, die bei den Angeboten dann zuschlagen.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


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