Musstet Ihr schonmal um Eure Gewährleistung kämpfen?

vom 16.03.2015, 21:38 Uhr

Wer kennt das nicht, man kauft sich etwas neues im Laden und nach einiger Zeit geht das ganze kaputt. Im Rahmen der Gewährleistung, die viel zu häufig als Garantie verstanden wird, geht man hin zum Händler und lässt das ganze reparieren. Das kann mit Tücken ablaufen.

Ich schildere mal einen Fall von mir: Ich habe einmal bei einem namhaften Internet-Händler dessen Hauptfiliale in meiner Stadt war ein Gerät gekauft und nach ca zwei Monaten einen Sachmangel gerügt. Das Tablet welches ich erworben habe hat regelmäßige Aussetzer gehabt und war teilweise sehr langsam. Der Servicemitarbeiter sagte zu mir, ich müsse 4-8 Wochen warten. Ich bin also nach Hause und habe nach einigen Tagen dem Händler per E-Mail eine Frist gesetzt über einen Zeitraum von etwas über zwei Wochen, was im Regelfall angemessen ist.

Nach Ablauf der Frist habe ich erneut nachgefragt und gesagt bekommen, das Tablet sei noch nicht repariert. Daraufhin habe ich schriftlich den Kaufvertragsrücktritt erklärt und habe im Laden mein Geld zurückverlangt. Weder die Servicekraft noch der zuständige Abteilungsleiter waren bereit mir mein Geld zu geben trotz rechtswirksamen Rücktritt den ich ihm erklärt habe. Man bot mir an, mir ein Neugerät zu schicken und meinte die Frist wäre zu kurz gewesen und sie hätten das Recht zweimal nachzubessern.

Dies ist nicht korrekt, da eine verstrichene Frist von angemessener Dauer zum Rücktritt berechtigt und damit keine Nachbesserungsversuche mehr zulässt. Am Ende war ich soweit dass ich den Händler verklagen wollte, jedoch habe ich aus Kostengründen darauf verzichtet, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Somit hat der Händler im Unrecht gewonnen.

Wie geht es Euch? Könnt Ihr von gleichen Fällen berichten? Musstet Ihr auch schon in Geschäften diskutieren um Euer Recht zu bekommen? Ist die Gewährleistung in den Geschäften in denen Ihr kauft auch ein Fremdwort was keiner richtig deuten kann?

» Azelas90 » Beiträge: 270 » Talkpoints: 18,44 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also was ich schon erlebt habe, war dass bei einer Reparatur kein Leihgerät angeboten wurde. Einmal handelte es sich um ein Handy und der Mitarbeiter weigerte sich mir ein Leihgerät auszuhändigen mit der Begründungen, wir haben nur eins und das ist gerade in Benutzung. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich im Studium gerade Gewährleistung und als ich ihm da ein paar Paragrafen um die Ohren geballert habe und ihm genau seine Pflicht als Händler erklärt habe, gab es ganz zufällig noch ein Leihgerät.

Ein anderes Mal war mein Laptop defekt, mit einmal ging die Tastatur nicht mehr. Da ich diesen für mein Studium brauche und er erst wenige Wochen alt war, musste ich auch hier ewig auf ein Leihgerät warten. Besagter Laptop ging kurze Zeit später wieder kaputt. Ich gab ihn noch ein weiteres Mal in Reparatur, da mir das Gerät an sich sehr gut gefallen hat.

Auch diese Reparatur brachte nur kurzzeitig etwas. Als ich das Gerät dann zurückbringen wollte, wollten die mir erst nur ein neues Gerät geben. Ich hatte dann aber genug von diesem Gerät und nach einiger Diskussion habe ich dann mein Geld zurück erhalten. In dieses Geschäft bin ich nie wieder gegangen. Ich gehe jetzt nur noch zu den großen Ketten und wenn da mal was ist, funktioniert die Gewährleistung tadellos.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Nun, eigentlich hast du keinen Anspruch auf ein Leihgerät. Aus dem Gewährleistungsrecht lt. BGB ergibt sich zwar der Recht auf Ersatz für deine Aufwendungen und damit auch für die Wege die du für die Geltendmachung der Gewährleistung hast sowie auch für eventuelle Leihausgaben für ein anderes Gerät, aber du hast keinen direkten Anspruch darauf dass der Händler dir für die Zeit ein Leihgerät zur Verfügung stellt. Das ist lediglich eine gängige Praxis um Kosten abzuwenden für den Fall dass du für die Zeit Ersatz beschaffst der bezahlt werden muss.

» Azelas90 » Beiträge: 270 » Talkpoints: 18,44 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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