Muss Vermieter Dauergäste dulden?

vom 29.12.2017, 14:51 Uhr

Herr Geduldig ist Besitzer eines 3 Parteienhaus und Vermieter. Er wohnt selber in diesem Haus, wo über ihm eine Familie wohnt mit zwei Kindern und darüber im Dachgeschoss ein Student, der aber ständig seine Freundin auf Besuch da hat. Die Dachgeschosswohnung wird pauschal mit Nebenkosten abgerechnet. Er bekommt also keine Nebenkostenabrechnung, was in manchen Häusern durchaus üblich ist, wenn eine Wohnung im Nachhinein ausgebaut wurde und keine separaten Zähler angebracht sind.

Herr Geduldig schaut sich das Ganze nun schon 3 Monate an und die Freundin ist Tag und Nacht bei dem Mieter. Auch wenn der Mieter selbst nicht im Haus ist. Herr Geduldig hat die Wohnung an einen Studenten vermietet, der mit den Pauschalnebenkosten auch einverstanden war und sieht auch nun nicht ein, dass zwei Personen nun die Nebenkosten verbrauchen. Denn die Pauschalkosten sind schon sehr gering gehalten,.

Muss Herr Geduldig den Dauergast dulden? Kann Herr Geduldig die Nebenkosten dann für zwei Personen erhöhen und Pauschalnebenkosten für 2 Personen verlangen? Angeblich ist die Frau nicht dort gemeldet. Aber sie ist ständig da. Der Student meint, dass er das nicht verbieten kann und er auch nicht einsieht mehr Nebenkosten zu zahlen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kenne die Rechte in Deutschland nicht, kann aber aus eigener Erfahrung bei unserer heimischen Gesetzeslage sagen, dass man einen Wohnsitz anmelden muss, wenn man sich überwiegend in einem anderen Haushalt aufhält. Ansonsten kann die Frau bei der Polizei angezeigt werden und muss dann Strafe bezahlen oder ersatzweise inhaftiert werden.

Wenn die Frau nicht angemeldet ist, wäre sie ja ein illegaler Untermieter und so etwas ist natürlich strafbar. Denn der Mieter könnte von der Frau auch Geld verlangen, auch wenn dies wahrscheinlich nicht der Fall ist. Aber möglich ist ja alles.

Aber eine Anzeige bringt dem Vermieter eigentlich auch nichts, außer, dass es wahrscheinlicher werden wird, dass sich die Frau dort anmeldet oder der Mann die Frau los wird. Ansonsten würde ich als Vermieter einfach mehr Nebenkosten verlangen und basta. Das ist doch ein gutes Recht eines Vermieters, dass die Kosten angehoben werden, die der Vermieter verbraucht. Ich sehe da kein Problem. Ich finde, Herr Geduldig ist da viel zu geduldig.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 29.12.2017, 15:10, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Das klingt nach einer ähnlichen Konstellation, wie ich sie aus den Studentenwohnheimen kenne und dort auch erlebt habe. Dort war das auch so, dass pauschal die Nebenkosten abgerechnet worden sind und jeder gleich viel zahlen musste. Wenn dann jemand einen heimlichen Dauergast hatte, hat der Vermieter (also das Studentenwerk) nicht unbedingt etwas mitbekommen.

Es kam aber vor, dass dann nach einer Weile die Miete pauschal erhöht worden ist und in dem Schreiben wurde das dann auch so begründet, dass die Kosten eben gestiegen sind und man diese eben decken muss. Das war dann zwar unfair gegenüber den anderen Studenten, aber wir mussten damit leben.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich war bei meinem Schatz sieben Jahre in der Wohnung präsent und war aber bei meiner Mutter gemeldet. Das Problem verstehe ich nicht. Den Stromverbrauch muss man selber regeln, der Wasserverbrauch geht nach der Wohnfläche, egal, ob sich einer duscht oder 10 Leute. Ich dachte, es werde hier Dauergäste in der Form einer sechsköpfigen Familie gemeint, wozu ich auch schon einen Post gemacht habe.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Als mein Freund zu mir in die Studentenwohnung gezogen ist, die ich davor alleine gemietet und bewohnt habe, haben wir uns extra bei der Hausverwaltung nach der rechtlichen Situation und der Handhabung in Bezug auf die Kosten erkundigt. Diese hat uns die Auskunft erteilt, dass eine dauerhafte Anwesenheit einer weiteren Person in einem Haushalt ab dem dritten Monat als Einzug gilt und somit anmelde- und kostenpflichtig wird. Wir haben dann einen Aufschlag von etwa 50 Euro auf die Nebenkosten entrichten müssen und mein Freund hat seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt umgemeldet, aber ansonsten gab es keine weiteren notwendigen Schritte durchzuführen und die Miete an sich hat sich für uns auch nicht verändert.

Ob das nun die gängige Regel ist oder ob es im Ermessen des Vermieters liegt, ob und wann ein Dauergast als fester Untermieter angemeldet werden muss und wie viel Aufpreis das für den Hauptmieter bedeutet, ist mir ehrlich gesagt nicht bekannt. Wir waren damals recht froh darüber, dass das Prozedere so unkompliziert und finanziell verschmerzbar war, dass wir es gar nicht groß hinterfragt und nachrecherchiert haben. Im Zweifelsfall würde ich mich beim Mieterschutzbund erkundigen, dort wird man sicherlich verlässliche Auskunft erteilen können.

Ich persönlich würde es nicht darauf anlegen, einen de-facto-Einzug einfach zu verschweigen und zu hoffen, dass dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, denn am Ende hat man dann noch eine Strafanzeige an der Backe, die absolut unnötig und wesentlich teurer ist. Lieber spielt man mit offenen Karten und schildert die Situation ehrlich, wie sie ist. Lässt sich dann keine zufriedenstellende Lösung finden, muss man eben einen Umzug in eine gemeinsame Wohnung in Betracht ziehen.

» MaximumEntropy » Beiträge: 8470 » Talkpoints: 987,98 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


Mein Schatz kannte den Vermieter nicht. Das waren Eigentumswohnungen, die dafür erworben wurden, um sie weiterzuvermieten. Den eigentlichen Vermieter haben wir nie zu Gesicht bekommen. Auch ist das Mietrecht überall anders und vielleicht auch die Meldepflicht. Immerhin habe ich auch noch hie und da bei Mutter geschlafen und bekam all meine Post dorthin. Mir ist hier keine Gesetzeswidrigkeit bewusst gewesen.

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge


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