Muss man Gefängnisaufenthalte bei Bewerbungen erwähnen?
Lücken im Lebenslauf bei Bewerbungen machen sich nicht besonders gut, daher versuchen sich viele Menschen so positiv wie möglich darzustellen, um keine Minuspunkte beim potentiellen Chef zu sammeln. Aber wie ist das eigentlich bei Gefängnisaufenthalten?
Die wenigsten Arbeitgeber möchten tatsächlich jemanden aus dem Gefängnis einstellen, sodass Menschen, die aus diversen Gründen gesessen haben, stigmatisiert werden und es sehr schwer haben, resozialisiert zu werden.
Sollte man Gefängnisaufenthalte also verschweigen? Wie kann man sich trotz Gefängnisaufenthalt positiv verkaufen, sodass man dennoch eine Chance auf einen Job kriegen würde? Oder ist das unmöglich, wenn man einmal im Gefängnis war?
Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Gefängnis sind Punkte, bei denen man Lügen darf. So etwas darf und muss ein Arbeitgeber nur erfahren, wenn es tatsächlich einen Bezug zum Job hat. Als Betrüger oder Bankräuber am Schalter einer Bank arbeiten oder Werttransporte machen wollen, das kommt nicht gut an.
So etwas darf man nicht verschweigen, das hat einen direkten Bezug zum Job. Allerdings braucht man da normalerweise ein Führungszeugnis und würde sowieso auffliegen. Selbstständigkeit, Auslandsaufenthalt, Fortbildung oder Familienzeit können solche Lücken füllen.
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