Müssen Rentner generell eine Steuererklärung abgeben?
vom 22.09.2016, 13:39 Uhr
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Wenn man als Rentner über Nebeneinkünfte verfügt, dann ist es ja schon fast klar, dass diese dann auch eine Einkommensteuererklärung erstellen müssen. Aber wie verhält es sich denn mit den Rentnern, die nur über eine normale Rente verfügen können. Müssen diese dennoch unbedingt auch eine jährliche Steuererklärung abgeben oder ist das eine Kann-Regelung?
Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn er irgendwelche steuerpflichtigen Einnahmen hat. Ausnahmen gibt es nur, wenn man eine Nichtveranlagungsbescheinigung hat oder man als Arbeitnehmer schon ganzjährig mit Lohnsteuerklasse I, II oder IV besteuert wurde und sich auch sonst nicht geändert hat und keine weiteren Einkünfte bestehen.
Juri1877 hat geschrieben:Grundsätzlich ist jeder verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn er irgendwelche steuerpflichtigen Einnahmen hat. Ausnahmen gibt es nur, wenn man eine Nichtveranlagungsbescheinigung hat oder man als Arbeitnehmer schon ganzjährig mit Lohnsteuerklasse I, II oder IV besteuert wurde und sich auch sonst nicht geändert hat und keine weiteren Einkünfte bestehen.
So nicht ganz richtig mit den Ausnahmen, jegliche Lohnersatzleistungsbezieher sind ebenfalls verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. So kann man zwar normalen Arbeitslohn bezogen haben der besteuert wurde nach Lohnsteuerklasse, z.B. aber Mutterschaftsgeld noch bezogen wurde in diesem Jahr ist man automatisch verpflichtet. Dazu gehört ebenfalls Krankengeld, Arbeitslosengeld, aufstockendes Arbeitslosengeld und andere zusätzliche Leistungen wie z.B. Wohngeld.
Das Rentner pauschal davon ausgenommen sind, ist ebenfalls nicht richtig. Sobald diese den Grundfreibetrag pro Jahr übersteigen, sind diese verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Der Grundfreibetrag liegt momentan bei 8472 Euro für ledige, bei verheirateten 16.944 Euro. Das ganze hat 2005 angefangen, nachdem die nachhaltende Besteuerung in Stufen angefangen hat welche vorsieht, dass bis 2040 die Rente nochmals zu 100% besteuert wird. Wer darüber liegt, der muss eine Einkommenssteuererklärung abgeben alle die darunter liegen können eine freiwillige abgeben.
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