Montagekosten bei Küchenrücknahme - wer zahlt sie?
Familie Ö. hat sich nach vielen Jahren eine neue Küche gegönnt. Die Küche wurde extra über ein Küchenstudio geplant, weil Familie Ö. ihre Küche gerne nicht nur zum Kochen, sondern auch für einen familiären Treffpunkt nutzen wollte. Die Einrichtung der Küche wurde durch die Eheleute Ö. mehrfach mit einem Küchenberater im Küchenstudio besprochen. Auch war mehrfach jemand zum Ausmessen vor Ort in der Küche der Familie Ö.
Die Küche wurde nun endlich geliefert und Familie Ö. war schon ganz aufgeregt. Geliefert und aufgebaut wurde die Küche durch ein von dem Küchenstudio beauftragtes Unternehmen und die Kosten für die Montage sollte Familie Ö. tragen. Ein fachgerechter Aufbau der Traumküche war Familie Ö. sehr wichtig und deshalb nahmen sie die Kosten gerne in Kauf.
Nach dem die Monteure mehrfach versuchten die Küche aufzubauen, kamen nach und nach eine fehlerhafte Planung zum Vorschein. Schränke, die sich laut Fachberater des Küchenstudios ganz öffnen lassen sollte, ließen sich nicht ganz öffnen. Verschiedene Sockel und Blenden wurden komplett im Auftrag vergessen. Und der Fachberater, der mehrfach zum Ausmessen vor Ort war, hat vergessen die vorhandene Beleuchtung mit einzuplanen und nun lassen sich ein Teil der Oberschränke gar nicht öffnen.
Die Eheleute Ö. sind nun natürlich ziemlich verärgert. Das Küchenstudio hat seine Fehler eingesehen und man wird die Küche zurück nehmen. Eine weitere Küchen wollen die verärgerten Eheleute nicht über das Küchenstudio kaufen. Nun sagt das Küchenstudio aber, die Kosten für die Montage müssten die Eheleute trotzdem selber tragen.
Die Eheleute Ö. versteht nicht, warum sie einen fachgerechten Aufbau bezahlt hat, den aber nicht bekommen hat, da das Küchenstudio Mist gebaut hat und soll nun noch die nicht ganz unerheblichen Montagekosten übernehmen. Kann das Küchenstudio die Kosten trotzdem auf die verärgerten Kunden abwälzen?
Gerecht finde ich das auch nicht, dass die Familie Ö. nun für diese Kosten herangezogen werden soll. Ob das aber tatsächlich rechtens ist, verraten wahrscheinlich einzig und allein die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Küchenstudios, bei dem die Küche gekauft wurde. Wenn in diesen Bedingungen zu einem solchen Fall nichts zu finden ist, wäre vielleicht der Gang zum Anwalt anzuraten. Ich drücke der Familie Ö. jedenfalls alle zur Verfügung stehenden Daumen.
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