Mietbescheinigung fürs Amt wird ständig falsch ausgefüllt

vom 11.09.2018, 16:28 Uhr

A muss leider einen Antrag auf Hartz IV stellen. Zu den vom Amt angeforderten Bescheinigungen gehört neben dem Mietvertrag auch eine Mietbescheinigung, die der Vermieter ausfüllen muss. A hat sich rechtzeitig im Internet erkundigt, das Formular aus dem Internet heruntergeladen und ihrem Vermieter zugeschickt, damit er es ausfüllen kann.

Einige Tage später kam die ausgefüllte Bescheinigung zurück. Als A sie durchlas, fiel sie vom Glauben ab: Die Mietbescheinigung hatte rein gar nichts mit ihrer Wohnung zu tun! Unter anderem schrieb der Vermieter, dass sie im Souterrain wohne - das Haus hat aber gar keine Wohnungen im Souterrain. Der Vermieter verneinte den vorhandenen Aufzug, die Miete wurde in falscher Höhe angegeben, bei Stellplatz wurden gleich zwei Kreuze gemacht für vorhanden und nicht vorhanden. Tatsächlich war nur ihr Name richtig angegeben.

A sandte dem Vermieter ein neues Formular zu und schrieb in einem anliegenden Brief, was in der Bescheinigung drin stehen müsse. Sie bekam einen Zweizeiler zurück, in dem der Vermieter bemängelte, dass kein Formular beigelegen hätte. Gleichzeitig schickte er an die gesetzliche Betreuung ein Fax mit dem Brief von A und seinem Zweizeiler mit dem Hinweis "damit es auch ganz sicher ankommt". Intelligenterweise schickte er in dem Fax den gesamten Brief von A inklusive des leeren Formulars mit!

A schickte also zum dritten Mal ein Formular an den Vermieter. Einige Tage später hielt sie das ausgefüllte Formular wieder in Händen. Es war mit Kugelschreiber in einer Sauklaue ausgefüllt worden. Und es war mehrfach herumgestrichen worden, viele Wörter waren total unleserlich. Diesmal war dann sogar der Name von A falsch geschrieben worden. Noch nicht einmal seine eigene Kontoverbindung hatte der Vermieter richtig ausgefüllt.

Der Termin für die Antragstellung rückt näher. A hat Glück, dass sie ihre Betreuung, die nur noch im Notfall helfen soll, damit A die Eigenständigkeit lernt, in der Hinterhand hat. Aber was macht Otto Normalverbraucher in dem Fall? Die Mietbescheinigung wird gebraucht, damit das Amt auch die Miete übernimmt. Zahlt das Amt keine Miete, bekommt Otto Normalverbraucher die Kündigung. Wie wird in so einem Fall weiter vorgegangen?

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ja und? Das Jobcenter darf die Bescheinigung nicht fordern und das Fehlen nicht sanktionieren. Der Hilfeempfänger ist nicht verpflichtet, seinen Status als Empfänger von Arbeitslosengeld 2 gegenüber Dritten zu offenbaren. Das Ansinnen verstößt gegen den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das hat bereits das Bundessozialgericht entschieden und die Bundesdatenschutzbeauftragte sieht es ebenso.

Zudem kann dem Antragsteller auch keine mangelnde Mitwirkung vorgeworfen werden. Denn die Mitwirkungspflicht erstreckt sich nicht auf unbeteiligte Dritte wie den Vermieter. Der ist nicht verpflichtet, die Bescheinigung auszufüllen und darf das einfach verweigern. Das sollte die Betreuung wissen und den Sachbearbeiter längst zurechtgestutzt haben.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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