Löschung aus Führungszeugnis aber aus Polizeiakte nicht?
Herr Ungestüm hatte in seiner Sturm- und Drangzeit eine Vorstrafe wegen Körperverletzung. Dies ist aber schon 15 Jahre her und seitdem hat er sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Er brauchte nun, wegen eines Jobs, ein polizeiliches Führungszeugnis und er hatte schon Bedenken, dass da noch was drin steht. Aber das Führungszeugnis was ok und sauber.
Nun meinte ein Bekannter, dass es aber nicht so wäre, dass es aus der Polizeiakte verschwunden ist. Wenn er sich noch mal was zu Schulden kommen lassen würde, wüsste die Polizei direkt, dass er schon mal wegen Körperverletzung verurteilt wurde und das würde auch niemals gelöscht werden.
Stimmt es, dass es niemals aus der Polizeiakte gelöscht wird? Ist er immer ein beschriebenes Blatt bei der Polizei und der Justiz? Oder kann man auch einen Antrag auf Löschung stellen, wenn man über viele Jahre sauber bleibt?
Soweit ich weiß muss man die Löschung der eigenen Daten bei der Polizei extra beantragen. Die Polizei prüft dann den Fall und wenn alles gut läuft, werden die Daten eben gelöscht. Ich habe aber leider keine Informationen dazu finden können, wie so eine Prüfung läuft und welches Antragsformular man für diesen Löschungswunsch ausfüllen und einreichen muss. Es kann aber auch sein, dass solche Formulare nur im direkten Kontakt mit der Polizei selbst ausgehändigt werden und dadurch bedingt ausgefüllt werden können.
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