Letzten Wunsch eines Verstorbenen immer umsetzen?

vom 10.05.2021, 20:04 Uhr

Ich habe heute erfahren, dass der 2015 verstorbene Terry Pratchett, Autor der Scheibenweltromane, in seinem Testament verfügt hatte, dass seine noch unveröffentlichten Werke vernichtet werden sollen. Der Nachlassverwalter hat dies auch umgesetzt und die Festplatte, auf der alles enthalten war, wurde wie im Testament verfügt von einer Dampfwalze zerstört.

Kafka hatte ähnliches in seinem Testament verfügt, er hatte nur die Details mit der Dampfwalze weggelassen. Sein Wille wurde jedoch nicht umgesetzt. Wäre dies geschehen, dann wären „Das Schloss“ oder „Der Prozess“ nie erschienen, sondern vernichtet worden. Beide Beispiele zeigen, dass es manchmal ein Dilemma für die Hinterbliebenen ist, das Gewünschte umzusetzen. Vielleicht hat man mit der Vernichtung von Pratchetts Festplatte ja etwas Großartiges zerstört.

Wenn der letzte Wunsch in einem Testament festgehalten wurde, gibt es Gesetze, die die Umsetzung regeln. Da ist nicht viel Spielraum bezüglich der Umsetzung, wenn es keine grundsätzlichen Bedenken gibt. Doch sehr häufig hinterlassen Verstorbene kein Testament, sondern äußern vor ihrem Ableben nur Wünsche, wie bestimmte Dinge gehandhabt oder geregelt werden sollen.

Nicht immer gefällt das den Hinterbliebenen. Manchmal sind es auch einfach unsinnige Dinge. Ich denke da etwa an einen Wunsch, dass z.B. ein Gegenstand zerstört oder verschenkt werden soll, weil der Verstorbene seinen Hinterbliebenen den Gegenstand nicht gönnt, dadurch Rache an ihnen nehmen will.

Würdet Ihr in einem solchen Fall den letzten Wunsch des Verstorbenen respektieren? Man könnte argumentieren, dass es sein Eigentum war und nur er darüber bestimmen sollte, wer es bekommt oder was damit geschieht. Für den Erben ist es ja quasi ein Geschenk, für das er nichts getan hat. Moralisch hat er also kein Recht darauf. Oder würdet Ihr eher denken, dass der Verstorbene ja nun tot ist und es ihm damit ohnehin egal sein kann, was mit dem Gegenstand passiert?

Und was wäre, wenn der Verstorbene gefordert hat, dass jemand etwas Bestimmtes macht? Wenn er etwa als letzten Wunsch hatte, dass sein Sohn eine bestimmte Ausbildung macht, die der Sohn aber gar nicht will? Würdet Ihr den Wunsch des Verstorbenen oder den des Lebenden eher beherzigen?

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es geht hier ja nur um die Vernichtung von geistigem Eigentum. Schade für die Fans natürlich, aber ansonsten hat das ja überhaupt keinen Einfluss auf die Nachwelt. Ich würde das nicht mit einem Wunsch nach dem Motto "ich möchte, dass XY die Firma übernimmt" vergleichen. Damit greift man ja aktiv in das Leben und die Pläne von XY ein, was schlimme Folgen haben könnte.

Ich kann diesen speziellen Wunsch übrigens sehr gut verstehen, weil es wirklich genug posthume Veröffentlichungen gibt, die so wahrscheinlich nie veröffentlicht worden wären wenn der Urheber die Gelegenheit gehabt hätte daran bis zum Schluss zu arbeiten. Tolkien ist da ein gutes Beispiel. Viele dieser Veröffentlichungen sind eher fragmentarisch und hauptsächlich nur für Fans interessant. Oder die "Dune" Fortsetzungen von Brian Herbert? Hätte ich nicht gebraucht.

Schwerer tun würde ich mich bei einem Wunsch wie "ich möchte, dass mein Ferrari verschrottet wird", weil das einfach so eine Verschwendung wäre. Wenn man die Karre nicht den Erben hinterlassen will gibt es doch Möglichkeiten sie für einen guten Zweck zu spenden. Aber prinzipiell hat der Ferrari Besitzer selbstverständlich das Recht das so zu bestimmen.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Ich glaube man sollte so etwas schon Ernst nehmen und auch umsetzen. Wenn einem viel an der Person lag, dann kann man es sich selber in den Schrank legen, aber ansonsten würde ich dem schon nachkommen, auch wenn Fans dann eben nichts mehr von ihrem Star haben. Eine ähnliche Situation gab es mal bei einem Schauspieler. Dieser verstarb und seine Frau war der Meinung, dass der letzte Film, den er gemacht hat, sein Abschied sozusagen, nicht das widerspiegeln würde, wie er war. So wollte sie dies auch verhindern, konnte es aber nicht.

Manchmal ist so ein Nachlass eines Stars eben keine leichte Sache und da macht es durchaus Sinn, wenn dieser selber vorher etwas dazu sagt und so ist das dann auch umzusetzen. Ich meine es ist auch eine Sache von Respekt und diesen sollte man einer verstorbenen Person gegenüber immer haben.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich war und bin immer der Meinung, dass die letzten Wünsche einer verstorbenen Person zu erfüllen sind. Natürlich nur, solange sie in dieser Weise auch sie selbst betreffen. Zum Beispiel bei der Beerdigung und deren Vorstellungen sollte man sich nicht dazu hinreißen lassen, dies zu übergehen, weil man gerne was anderes will.

Natürlich kann mir eine verstorbene gerne sagen beziehungsweise im Testament einen Gruß ausrichten und sagen, bitte heirate XY, aber das würde ich nicht tun. Es geht eher um so „banale“ Dinge, wie die Beerdigung. Anonym usw. Doch auch darum, was mit dem Erbe passiert, was mit dem geistigen Eigentum passiert und mehr. Dagegen hat sich eben auch niemand zu wehren.

Es betrifft eben die Person, die verstorben ist und sie hat auch ein Recht darauf, dass ihre Wünsche entsprechend berücksichtigt werden. Ich finde also sehr wohl, dass diese Art der Wertschätzung schon eine Art Muss ist, aber natürlich hat dies auch wie an meinem etwas „albernen Beispiel“ gezeigt Grenzen. Soweit geht es dann auch wieder nicht.

Doch wenn Autoren ihre unveröffentlichten Werke nicht veröffentlicht wissen wollen, gehört es sich, darauf zu achten. Wenn jemand anonym beerdigt werden will, dann hat es so zu sein. Darauf sollte man schon achten, denn das ist der sogenannte letzte Wille, den ich durchaus als etwas ernstes empfinde.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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