Kündigungsfrist bei altem Job für neue Stelle verkürzen?

vom 16.04.2018, 20:36 Uhr

A ist derzeit noch angestellt, hatte aber schon länger mit dem Gedanken gespielt, zu kündigen, weil A an dem Job nie so richtig Freude hatte. Nun hat A eine neue Stelle. Offiziell geht diese in zweieinhalb Monaten los. A soll aber schon vorher ab und an da sein, um sich einzuarbeiten. A hat zwar gekündigt, aber die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, d.h. A müsste, wenn sie sich an die Kündigungsfrist hält, noch drei Monate in der Firma bleiben, was natürlich blöd ist, da der neue Job in 2,5 Monaten beginnt. Um schon vorher an einzelnen Tagen in der neuen Firma zu sein, hat A den ganzen Resturlaub auf einzelne Tage gelegt und sich auch schon mal zwischendrin krank schreiben lassen.

Weil A schon länger im alten Job nicht glücklich ist, kann A es eigentlich kaum erwarten, diese Stelle zu verlassen. A muss sich früh richtig zwingen, um aufzustehen und zum alten Job zu fahren und weil A das so schwer fällt, kommt sie öfters zu spät. Gibt es eine Möglichkeit, wie A schon eher aus dem Vertrag mit der bisherigen Stelle herauskommen kann? A weiß gar nicht, wie sie die Wochen noch überstehen soll und vor allem, wie sie aus dem Dilemma herauskommt, dass die Kündigungsfrist noch über den Beginn der neuen Stelle hinaus geht. A hat um einen Aufhebungsvertrag mit zeitigerem Ende gebeten, aber A weiß nicht, ob der Geschäftsführer sein ok dazu gibt.

A hat überlegt, sich krank schreiben zu lassen. Aber kann A sich drei Monate krank schreiben lassen? Dann würde vielleicht das Arbeitszeugnis nicht so gut aussehen, aber A hat noch bei keiner Bewerbung ein Arbeitszeugnis benötigt. Kann A sich zumindest die zwei Wochen krank schreiben lassen, in denen die neue Stelle schon laufen würde? Ist das dann ein Problem, wenn man bei Arbeitgeber A krank geschrieben ist und für denen neuen schon arbeitet? Gibt’s es denn überhaupt eine Möglichkeit, eher aus dem Vertrag mit dem bisherigen Arbeitgeber herauszukommen? Kann man als Arbeitnehmer auch fristlos kündigen?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Krankgeschrieben heißt ja nun nicht krankgeschrieben, damit man wo anders Arbeiten gehen kann und ist auch nicht rechtens. Es besteht aber die Möglichkeit um einen Aufhebungsvertrag zu bitten, den Resturlaub zu nehmen oder bei dem neuen Arbeitgeber anzugeben, dass man die Arbeit erst zu einem bestimmten Zeitpunkt aufnehmen kann, da man noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht.

Mehr Möglichkeiten würden mir nun auch momentan nicht einfallen, aber sich krankschreiben zu lassen sollte als Option nicht in Betracht gezogen werden. Ich weiß leider nicht genau, wie es rechtlich aussieht, aber wenn man krank geschrieben ist und dann wieder zur Arbeit fährt, dann ist die Krankschreibung hinfällig. Auf jeden Fall ist dies ein heikles Thema.

» Ela123 » Beiträge: 871 » Talkpoints: 5,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Zitronengras hat geschrieben:A ist derzeit noch angestellt, hatte aber schon länger mit dem Gedanken gespielt, zu kündigen, weil A an dem Job nie so richtig Freude hatte.

Das finde ich ehrlich gesagt unlogisch. Wenn A in dem Job nie so wirklich Freude hatte, warum ist A dann so dumm und hat vorher den ganzen Urlaub verballert, wenn doch von vorneherein klar war, dass dieser Job keine Dauerstation sein würde? Das kann ich nicht nachvollziehen. Meiner Ansicht nach sind As Probleme hausgemacht und wenn A ein bisschen mehr nachgedacht hätte, hätte sie das derzeitige Problem gar nicht.

Ein Bekannter von mir war auch lange Zeit in einem Job, den er gar nicht mochte und für ihn stand fest, dass er seine Zelte abbrechen und woanders neu anfangen möchte. Was hat er gemacht? Er hat den ganzen Urlaub gesammelt, die Überstunden in Urlaubstage umwandeln lassen und war dann im Endeffekt die letzten 2,5 Monate bezahlt zu Hause und konnte seine Freizeit genießen. Wenn A das ähnlich gemacht hätte, dann hätte sie problemlos vorher in dem neuen Job anfangen können und hätte jetzt die hausgemachten Probleme gar nicht. Klassischer Fall von nicht zu Ende gedacht, nicht mehr und nicht weniger.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Klassischer Fall von nicht zu Ende gedacht, nicht mehr und nicht weniger.

A hat für den Zeitraum bis zur Kündigung nur einen Urlaubsanspruch von 14 Tagen. Was sollen denn diese 14 Tage groß verändern? Oder denkst du ernsthaft, dass jemand drei Monate am Stück Urlaub machen kann? Was würde es denn A nützen, die 14 Tage Urlaub am Stück zu nehmen? Die Tage vorher einzelne zu nehmen, etwa für Vorstellungsgespräche, ist doch viel sinnvoller, als das zu sammeln. Vielleicht solltest du deine Ansichten mal logisch zu Ende denken, bevor du sowas rausballerst. Ist ja schön für deinen Bekannten, wenn er so viele Überstunden hatte, aber es gibt nicht überall Überstunden!

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Nummer mit der Krankschreibung funktioniert nicht. Krank ist krank, außer der Nebenjob gefährdet die Genesung nicht. Wenn eine Reinigungskraft mit gebrochenem Bein arbeitsunfähig ist und im Nebenjob am heimischen Computer einige Stunden Daten erfasst, dann ist das ok. Aber wer beispielsweise als Steuerberater krankgeschrieben ist, der darf nicht mal eben am Computer jobben.

Und das gilt sowieso nur für Haupt- und Nebenjob. Urlaub nehmen, das ist auch kritisch. Denn gemäß Bundesurlaubsgesetz dient der Urlaub zur Erholung. Die ist nicht gegeben, wenn man dann anderweitig mehr als ein paar Stunden arbeiten geht. Und das kann ekelig werden. Denn eine fristlose Kündigung wäre die harmlose Version. Das dann bescheidene Arbeitszeugnis ist auch zu verschmerzen.

Aber, wenn der alte Arbeitgeber geschickt ist, lässt er den Vertrag auslaufen und setzt einen Unterlassungsanspruch und Schadenersatz durch. Dann ist der alte Job weg, der neue wahrscheinlich auch und Kohle kostet es auch noch. Was dann natürlich besonders doof ist, weil man schnell eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld an der Backe hat.

Versicherungstechnisch ist es kein Problem. Die Krankenkasse zieht die Beiträge einfach von beiden Jobs ein. Steuerlich landet der neue Job während der Überschneidung in Steuerklasse 6. Aber man sollte dringend eine einvernehmliche Lösung finden. Entweder der neue Arbeitgeber wartet, oder der alte stimmt einem Aufhebungsvertrag zu.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Es war aber schon häufiger so, dass A beim Hauptjob krank geschrieben war und zum Nebenjob gegangen ist. Weil der Nebenjob auch viel harmloser ist und nicht so anstregend und wenn A da was zu viel ist, dann macht A was anderes. Beim Hauptjob hingegen hat A einen Termin nach dem anderen und keinen Spielraum. Außerdem sind die Jobs in verschiedenen Städten, da liegen 100 km dazwischen, die Verantwortlichen kennen sich gegenseitig nicht.

Kann man es nicht irgendwie damit begründen, dass der alte Job psychisch zu anstrengend ist? Dass man den alten Job nicht mehr machen kann (und daher krank ist), weil der zu anstregend ist, zu stressig, zu fordernd, zu viel Druck usw. und der neue Job ist halt nicht so, sondern gemütlich und daher kann man den alten Job nicht mehr machen, den neuen aber schon.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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