Kündigung bei Tauschbörse gesetzlich festgelegt?
A hat sich bei einem Online-Shop angemeldet, einer Tauschbörse, um diesen mal auszuprobieren. Dort ist es so, dass man nach der ersten Bestellung eine Art Probewoche hat und wenn man den Vertrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach Bestellung widerruft hat man ein Abo am Hals, wo einem dann monatliche Kosten abgebucht werden. Diese Details sind ziemlich versteckt und wenn man nicht sehr aufmerksam ist, ist einem das auch gar nicht so bewusst.
Jetzt ist es so, dass A innerhalb dieser Frist den Vertrag widerrufen wollte und anschließend den Account kündigen wollte und A schrieb aus diesem Grund eine Email an die Zentrale mit allen erforderlichen Daten wie Kundennummer und dergleichen. Es kam jedoch eine Antwort, dass eine Kündigung per Email gar nicht akzeptiert würde und dass A sich in diesem Fall telefonisch melden sollte. Eine andere als telefonische Form der Kündigung würde gar nicht akzeptiert werden, also war A gezwungen dort anzurufen, wobei A dort mit unzähligen Warteschleifen konfrontiert wurde und niemanden erreichen konnte.
Ist die Form der Kündigung tatsächlich gesetzlich festgelegt? Kann der Betreiber entscheiden, welche Form die Kündigung haben muss oder muss er die Kündigung per Email akzeptieren? Was sagt das Gesetz dazu und findet ihr es in Ordnung, wenn Kündigungen per Email ignoriert werden?
Die Formen der Kündigung sind festgelegt, diese müssen schriftlich oder mündlich erfolgen. Eine Kündigung per EMail muss nicht akzeptiert werden, wenn diese keine Unterschrift bzw. eine elektronische Signatur vorweist. Somit ist eine Kündigung per Mail immer die schlechteste Variante die man wählen kann, zudem es auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestanden haben muss, wie der Widerspruch bzw. die Kündigung zu erfolgen hat.
Im Regelfall muss zunächst eine schriftliche Kündigung per Post oder per Fax mit einer gültigen Unterschrift eingehen. Mit dieser hat man auch etwas in der Hand, falls es hinterher zu Streitigkeiten wegen der Frist kommt. Einen Anruf kann man zwar nachweisen, dass man ihn getätigt hat aber was in dem Gespräch gesagt wurde lässt sich nicht nachweisen, denn eine Aufzeichnung ist nur möglich wenn beide Seiten dem zustimmen. Firmen stimmen dem ganzen meistens nicht zu, wenn man auf diese Weise kündigen möchte.
Wenn A nur in der Warteschleife hing und dort niemanden erreicht hat, dann ist es trotzdem an A eben die Kündigung zu vollziehen. Ein Impressum mit einer gültigen Adresse muss bei jeder Seite angegeben sein, entsprechend hätte die Kündigung schriftlich, per Post auch an diese zugestellt werden können.
Ich finde es generell in Ordnung und auch rechtens wenn eine Kündigung per Mail nicht akzeptiert wird. Wie einfach ist ein Mailkonto gehackt und man kündigt in dessen Namen sämtliche bestehenden Konten, oder eröffnet neue. Es ist einfach eine unsichere Art der Kommunikation und deswegen wird es auch oftmals gar nicht akzeptiert, weder bei Kündigungen noch bei Anfragen zum Bankkonto. Dort wird auch nichts beantwortet und ignoriert wenn man über seine eigene Mailadresse eine Anfrage zu Kontobewegungen stellt, allgemeine Anfragen werden jedoch beantwortet.
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